Ich für meinen Teil ...
Wenn du Erwerbsimker bist, bist du mit den Rechten, Pflichten und Verfahrenweisen eines Unternehmers vertraut, von daher würde ich der Sache aus deiner Sicht auch locker gegenüberstehen.
Dann erkläre doch mal zum Verständnis für alle Mitleser, welche Verplichtungen denn noch auf die achso uneinsichtigen und unvernünftigen noch-Hobbyimker zukommen werden, nachdem sie vorauseilend gehorsam ihren Obulusantrag gestellt haben, nachdem sie ein Gewerbe angemeldet haben werden... Davon ist nämlich bisher kaum die Rede gewesen. Hauptsache immer schön ablenken, Nebelkerzen zünden und schlechtes Gewissen verbreiten...
Dein Beitrag könnte aus der Feder eines Lobbyisten stammen, der auf Stimmenfang ist...
Gruß Andreas