Machen Stiftungen von Industrieverbänden jetzt bei uns die Regeln?
Grüße Ralf
Nein, aber sie sind eine zweckgebundene Organisation und der Zweck ist die Exekution, die praktische Durchführung des VerpG. Das hat der Gesetzgeber nun nicht einem Ministerium übertragen - hier wäre das Ministerium für Verbraucher, Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zuständig, das einen Vertreter im Kuratorium stellt - sondern es wird in eine Stiftung ausgelagert. Diese erhält ein Kuratorium, welches den Stiftungsrahmen, die Handlungsfreiheit, festlegt. Und als Kontrollgremium dient die Stiftung selbst bzw. deren Vorstand muss sich an das VerpG halten. Für mich sieht ein Vier-Augen-Prinzip anders aus. Hier wird der Alkoholiker zur Selbsttherapie herangezogen. Was dabei herauskommt, ....
Man fragt sich, warum das Ministerium nicht selbst die Durchführung des VerpG verantwortlich in die Hand nimmt!!
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Vielleicht kann ribes das Konstrukt besser verstehen und es uns erklären !
Vielen Dank
Rainer