...Was sich für den Imker (96% Direktvermarkter) durch das neue Gesetz gegenüber der bisherigen Verordnung letztlich tatsächlich ändern soll, ist mir nicht klar geworden - ausser, dass die Einhaltung des Gesetzes nun strenger verfolgt werden kann/wird (zentrale Registrierungsstelle, Bußgelder).
...
Letztendlich geht es um weitere Förderung von Mehrweg und Erhöhung der Recyclingquoten.
Für Imker evtl. nicht direkt oder vorzugsweise, aber für die Hersteller und Befüller/Verwender von Pappbechern für Kaffee zum Mitnehmen... Recycling ist für Honiggläser so oder so kaum eine Alternative, die werden erst dann ersetzt, wenn sie in Scherben liegen oder vom Endverbraucher in Eigenregie wiederverwendet... Die sind und waren wohl eher weniger das "Problem", was es zu korrigieren galt...
Wegen der beschichteten Pappbecher hat es in den vergangenen Jahren zunehmend häufig mediale Beschwerden und negative "Inaussichtstellungen" gegeben. Die Änderung ist möglicherweise eine der Reaktionen darauf. Und weil ja alle vor dem Gesetz gleich sind...
Gruß Andreas