Kannst Du Deine Ausführungen daher konkret am Gesetzeswortlaut festmachen?
Von einer "Abgabe" auf die Einweggläser steht im VerpackG nicht direkt etwas, dafür sehr deutlich, wer sich wann und mit welchen Maßnahmen an der Entsorgung von Einwegverpackungen bzw. an Mehrwegsystemen zu beteiligen hat. Die Produktverantwortung für Einweg-Verpackungen wird bspw. in § 7 VerpackG festgeschrieben. § 3 enthält nur die Definitionen von Begriffen, die im Gesetz dann verwendet werden, nicht aber die an die Begriffe angeknüpften Rechte + Pflichten.