Was mich mittlerweile an diesem Faden interessiert: Wird er wohl die 1000er Marke knacken?
Zukünftig kostenpflichtige Lizenz für Imker die im Neutralglas abfüllen & in Verkehr bringen? Wer weiss etwas?
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Was mich mittlerweile an diesem Faden interessiert: Wird er wohl die 1000er Marke knacken?
Offiziell wohl nicht..
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Hallo, wer ist denn der preiswertester Systempartner, ich habe mich direkt beim grünen Punkt "angemeldet"
999 kg Glas
49 kg Karton
49 kg Kunstoff
Bekomme als Monatsbeitrag 11,96€ angezeigt.
Bis bald
Marcus
Landbell. Mit der Pauschale kostet es dort in den ersten beiden Jahren € 75,00 plus MwSt. ab dem dritten Jahr € 50,00 plus MwSt. Bei meinem Glasgewicht (192 g) ergibt das ca. 1000 Gläser inkl. Deckel und Etiketten im Jahr. Mehr Gläser schaff ich nicht
Grüße
Goldenmike
Die € 75,00 gelten pro Jahr. Ich war leider zu langsam beim Fehlerbemerken
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Bei meinem Glasgewicht (192 g) ergibt das ca. 1000 Gläser inkl. Deckel und Etiketten im Jahr. Mehr Gläser schaff ich nicht
Demnach dürftest Du unter 30 Völker bewirtschaften und somit nicht vom Geltungsbereich des VerpackG erfaßt. Warum trotzdem Lizenzierung? Verlangen das die Wiederverkäufer von Dir?
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Hallo, wer ist denn der preiswertester Systempartner, ich habe mich direkt beim grünen Punkt "angemeldet"
999 kg Glas
49 kg Karton
49 kg Kunstoff
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Bis bald
Marcus
Landbell. Mit der Pauschale kostet es dort in den ersten beiden Jahren € 75,00 plus MwSt. ab dem dritten Jahr € 50,00 plus MwSt. Bei meinem Glasgewicht (192 g) ergibt das ca. 1000 Gläser inkl. Deckel und Etiketten im Jahr. Mehr Gläser schaff ich nicht
Grüße
Goldenmike
Für deine 1000 Gläser geht es billiger: 25€+USt 19% pro Jahr. Such noch einmal. Ich will keine Werbung machen.
Gruß Ralph
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Bei meinem Glasgewicht (192 g) ergibt das ca. 1000 Gläser inkl. Deckel und Etiketten im Jahr. Mehr Gläser schaff ich nicht
Demnach dürftest Du unter 30 Völker bewirtschaften und somit nicht vom Geltungsbereich des VerpackG erfaßt. Warum trotzdem Lizenzierung? Verlangen das die Wiederverkäufer von Dir?
Hallo Ribes,
richtig, meine Händler möchten es der einfachheit halber so haben. Das spart Diskusionen und es macht nur ca. 0,06 € pro Glas mehrkosten. Ich fülle in Neutralgläser und habe einen ausreichenden Preis pro Glas. Nicht viel Denken zu müssen macht das Leben leichter .
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So, aber was ist denn nun, wenn ich als <30 Völker Imker das Glas an den Einzelhandel liefere?
Ich bringe es nicht erstmalig gewerbsmäßig in Verkehr - spätestens aber der Händler?!
Und der wirft lieber meine Gläser aus dem Sortiment, als irgendwelche Scherereien zu riskieren.
Gibt es außer den Lizenzkosten noch andere Kosten, Kontrollieren, Verwaltungskosten usw?
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#719, 724, 726:
Die Kontrollen im Einzelhandel muß der Kontrollierte bezahlen, das ist auch bei anderen Kontrollen so.
Die übrigen Verwaltungs- und Meldepflichten/Kosten dafür sind im VerpackG geregelt.
Bei der privilegierten Übertragung der Verwaltungpflichten auf den Glashändler (Serviceverpackung) übernimmt dieser diese Pflichten und läßt sie sich sicherlich - neben der Lizenzierungsgebühr - auch vom Leerglaskäufer bezahlen.
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So, aber was ist denn nun, wenn ich als <30 Völker Imker das Glas an den Einzelhandel liefere?
Ich bringe es nicht erstmalig gewerbsmäßig in Verkehr - spätestens aber der Händler?!
Und der wirft lieber meine Gläser aus dem Sortiment, als irgendwelche Scherereien zu riskieren.
§9(5) ...Vertreiber dürfen systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht zum Verkauf anbieten, wenn die Hersteller dieser Verpackungen entgegen Absatz 1 nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert sind.
Hersteller bist du, Vertreiber ist dein Händler. Dein Händler verhält sich gesetzeskonform. Es ist nicht zu erkennen, dass die Kleiner-30-Völker-Regelung diesen Fall abdeckt.
Gruß Ralph
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1. Hobbyimker gewinnen zwar Honig, betätigen sich aber nicht gewerbsmäßig und sind deshalb sind keine Hersteller im Sinne des VerpG. Dazu zählen grundsätzlich alle Imker mit bis zu 30 Bienenvölkern. Das wird in dieser offiziellen Information der Registerbehörde (ZSVR) ganz klar definiert:
https://www.imkerforum.de/attachment/11139-verpackungsg-pdf/
Hobbyimker mit bis zu 30 Völkern müssen sich also nicht registrieren lassen. Daran ändert auch § 9 Abs. 5 nichts, denn ein Hobbyimker ist ja kein Hersteller i.S. des VerpG.
2. Imker mit mehr als 30 Völkern können z.B. die Möglichkeit nutzen, bei Serviceverpackungen ihre Pflichten nach VerpackG auf ihren Vorvertreiber, also den Verkäufer der leeren Honiggläser (bei Imkern also der Imkerbedarfshandel) vorzuverlagern*. § 7 Abs. 2 letzter Satz:
"Mit der Übertragung der Systembeteiligungspflicht gehen auch die Herstellerpflichten nach den §§ 9 bis 11 insoweit auf den verpflichteten Vorvertreiber über."
*Sofern sie einen Imkerbedarfshändler finden, der ihnen entsorgungslizenzierte Gläser verkauft. Das IF-Mitglied butsche hat sich bemüht, ein solches Angebot aufzustellen.
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"Hersteller dieser Verpackungen" ist nicht der Imker sondern der Glas- bzw. Deckelhersteller. So gesehen ist sowohl der Imker als auch der Händler ein Vertreiber. Der Imker vertreibt es an den Händler, der an den Kunden. Die 30-Völker-Regel (also <=30, nicht <30!) gilt ja, weil man da noch nicht steuerpflichtig ist und somit keine gewerbsmäßiger Vertreiber. Sobald das nicht mehr gilt sollte man registierungspflichtig sein, z.B. ab 31 Völker, da man dann pauschal 1000€ versteuern muss.
Man könnte jetzt in beide Richtungen diskutieren: 1) Das Finanzamt sagt nicht wie und an wenn man verkaufen darf, sondern nimmt nur die Anzahl der Völker her, somit keine steuerpflicht auch beim Verkauf an den Handel, somit keine Registierungspflicht und keine VerpackungG-Abgaben.
ODER: 2) Mit dem Verkauf an den Handel wird Steuer XZY fällig, damit ist es gewerbsmäßig und steuerpflichtig und damit registerungspflichtig etc. etc.
BITTE frag nicht MICH jetzt was da gilt. Jura ist kein leichtes Feld.
Man sollte sich halt mit dem Händler abstimmen. Kann sein, dass er auf eine Registrierung besteht oder ihm das auch so passt. Vielleicht kann man sich ja auch eine Bestätigung der Nichtregistierungspflicht bei der offiziellen Stelle holen. etc.
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Ich würde es doch genau wissen. ich habe keine 30 Völker und verkaufe meinen Honig über einen Urerzeuger auf dem Markt. Der größte Teil der Gläser kommt ohne Pfand zurück. Ich möchte nicht über ein Pfandsystem alle Gläser des Marktes zurücknehmen.
Remstalimker
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"Hersteller dieser Verpackungen" ist nicht der Imker sondern der Glas- bzw. Deckelhersteller. So gesehen ist sowohl der Imker als auch der Händler ein Vertreiber.
Nein, die Definition, wer Hersteller im Sinne des VerpG ist, wird ausschließlich in § 3 Abs. 14 i.V.m. Abs. 1 Zf. 1 (Abgabe an Verbraucher), Abs. 9 (In-Verkehr-Bringen) definiert. Demnach sind ja alle Vertriebsstufen, die nur leere, unbefüllte Verpackungen handeln, außen vor. Einzige Ausnahme ist das Vorverlagerungsprivileg nach § 7 Abs. 2 (Serviceverpackung).
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ribes: Ok, macht so gesehen Sinn. Danke für die Richtigstellung.
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