Seit über 20 Jahren
Na, dann ist doch gut. Wer einmal den Fuß in der Tür hat, fliegt so schnell auch nicht wieder raus. Wenn man aber einen z.B. Wagen neu stellt, kann das schon wieder anders aussehen.
Seit über 20 Jahren
Na, dann ist doch gut. Wer einmal den Fuß in der Tür hat, fliegt so schnell auch nicht wieder raus. Wenn man aber einen z.B. Wagen neu stellt, kann das schon wieder anders aussehen.
Moin, moin,
mir sagte mal die Bauaufsicht, 9 Beuten auf Balken, die wieder auf halben Gehwegplatten, für 2 Monate, bedürften eines Bauantrages und einer Baugenehmigung, weil Anlage und dem Baugesetzbuch unterfallend... Genehmigungsfähig sei diese Anlage in der Stadt jedoch nicht. Und forderte mich auf, die Bienen aus der Linde zu nehmen.
Wir konnten uns dann doch einigen, aber zulässig sei es eben nicht, und sie standen dann da auf Basis eines geduldeten Verbotsirrtums...
Reden musst Du mit den Leuten vom Amt, aber ob sie alle kooperativ sind, ist nicht ganz sicher.
Gruß Clas
Alles anzeigenAlles anzeigenHallo,
eine Baugenehmigung braucht man nur dann, wenn es sich um eine feste Installation handelt.
Nehmt doch einfach einen Anhänger. Ist sowieso viel praktischer, und kann leicht weiter verkauft werden.
Gruß
Bärentatze
Na Bärentatze, ich fürchte Du bist nicht der erst, der diese Idee hatte: das trägt dann den lustigen Namen "fliegende Bauten". Schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau
Tatsächlich gelten auch Wagen oder irgendwelche Anhänger als fliegende Bauten. Nach relativ kurzer Abstelldauer (ca. 3 Monate) dann schon wieder als eine Art bauliche Anlage, die wieder eine Genehmigung zum dauerhaften Abstellen braucht.
Man kommt aus der Kiste so nicht raus, es sei denn Du fährst den ganzen Tag mit dem Wagen im Wald spazieren. Aber erklär das mal den Bienen.
Ja, und ich lese aus https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau#Ausnahmen heraus, dass eine "versetzbare landwirtschaftliche bauliche Anlagen" eine gültige Ausnahme ist.
Die Versetzbarkeit ist das Kriterium, nicht, ob Du das Ding versetzt.
Ist jemand Anwalt, und kann das bestätigen?
Gruß
Bärentatze.
Alles anzeigenJa, und ich lese aus https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau#Ausnahmen heraus, dass eine "versetzbare landwirtschaftliche bauliche Anlagen" eine gültige Ausnahme ist.
Die Versetzbarkeit ist das Kriterium, nicht, ob Du das Ding versetzt.
Ist jemand Anwalt, und kann das bestätigen?
Gruß
Bärentatze.
Hallo Bärentatze,
auf Wikipedia habe ich nur zur allgemeinen Info verwiesen, da etwas juristisch fundiertes herauslesen zu wollen ist nicht sinnvoll.
Wie ich schon unter # 9 schrieb, sollte man sich vor Ort mit der zuständigen Behörde auseinandersetzten, ob und was gehen kann.