Baugehmigung für Freistand im Wald

  • Hallo zusammen


    Im Rahmen eines Imkerprojektes einer Jugendhilfeeinrichtung und Erlebnispädagogischen Betriebes wollen wir einen Freistand oder ein kleines Bienenhäuschen in einem von uns genutzten Waldstück aufstellen.

    Soweit ich bisher recherchiert habe benötigt man ab ca 20m3 Raumfläche eine Baugenehmigung. Aber welche Kriterien müssen noch erfüllt sein oder wo gibt es Möglichkeiten eine Baugenehmigung zu umgehen?


    Der Zweck des Bienenstandes soll sein:

    - Das die Beuten wettergeschützt stehen und eine Wetter unabhängige Bearbeitung möglich ist (insofern die Bienen mitmachen)

    - eine mittelgroße Gruppe an den Bienen arbeiten kann
    - Völkeranzahl 6-7 Völker in Zanderbeuten


    Ist ein Freistand mit Dach generell nicht Baugenehmigung bedürftig und bis zu welchen Abmessungen gilt ein Freistand als solcher?

    Wie sieht es mit einem Freistand mit 1- 3 Wänden und einem Dach aus unter dem man stehen kann ähnlich einem Pavillion?

    Letzteres würde ich bevorzugen da hier mehrere Leute Wettergeschützt agieren können.


    Viel Grüße

    Tobias

  • Hallo Tobias,


    ich beschäftige mich zZ auch mit dem Thema.

    schau dir mal das vom LWG Bayern hier an. Laut der Datei sieht das garnicht so schwierig aus sich sowas genehmigen zu lassen.

    https://www.lwg.bayern.de/mam/…rlichen_geb%C3%A4uden.pdf


    Du hast also 0,8m mal 1,5m pro Volk, also 1,2qm pro Volk. Plus 1qm Lagerraum pro Volk.

    Sprich wenn du das ganze für 7 Völker basteln willst könnte das 15,4qm groß sein.

    Die restlichen Auflagen sind auch nicht arg schwer zu erfüllen.



    Edit: 'Darüber hinausgehende Flächen sind in der Regel nicht genehmigungsfähig bzw. nur als Einzelfallentscheidung mit besonderer Begründung möglich.'

    Da hast du mit deiner Begründung vermutlich keine ganz schlechten Karten. :)

    Mikrowellen-Essen aus biologischem Anbau lässt uns nur so leise aufstoßen, dass sich niemand belästigt fühlt.


  • Zu den Genehmigungsverfahren kann ich nichts sagen.


    Aber ich kann dir aus dem Bienenphysikalischen Fehlerregister, den Punkt 1 zitieren, wo der Freistand nicht stehen sollte.

    Zitat:

    Der ewige Streit um die günstigste Flugrichtung muß weitgehend zurücktreten. Wesentlich wichtiger ist, daß der Bienenstand, 1. Nicht in einem Frostloch (Geländemulde) steht, sondern an einem Hang oder mindestens an einem erhöhten Punkt eines nahezu ebenen Geländes. Die in den Ausstrahlungsnächten sich bildende bodennahe Kaltluft soll die Möglichkeit haben, vom Bienenhaus abzufließen.

    Gruß Reinhard / Lehre mich die wunderbare Weisheit,daß ich mich irren kann.(Teresa v. Avila)

  • Hallo Luis


    Danke schon mal für den Link der hilft mir schonmal weiter.

    wie sieht es aber aus, wenn ich zb. einen Freistand überdache? Benötigt man dafür eine Baugenehmigung?

    Grüße

    Tobias

  • Meiner Meinung nach sind die Genehmigungstechnisch Anspruchsvoller als ein Bienenhaus, weil sie nur mini sein dürfen (5 Kubikmeter).

    Zudem für max. 4 Völker und Höhe Maximal 4-5 mal die Zargenhöhe.

    Siehe in dem PDF Seite 4:

    https://www.lwg.bayern.de/mam/…_ich_meine_bienen_auf.pdf


    Wie es aussieht wenn du einfach nur ein Dach in den Wald stellen willst, weis ich nicht.

    Aber das LWG ist miener Erfahrung nach relativ Kommunikationsfreudig.

    Mikrowellen-Essen aus biologischem Anbau lässt uns nur so leise aufstoßen, dass sich niemand belästigt fühlt.


  • Achtung! Baurecht ist Ländersache.
    Deshalb solltest du in deiner Landesbauordnung nachsehen.
    In dem Fall finden sich in derBayBO unter Art.57 verfahrensfrei Bauvorhaben, die also keine Baugenehmigung benötigen.
    und nicht vergessen... Imkerei ist Landwirtschaft!

    "Das Wort gleicht der Biene: Es hat Honig und Stachel."

  • Der Wald ist Außenbereich, da geht eigentlich gar nichts ohne Baugenehmigung. Ich vermute stark, die genannten 20 qm überbaute Fläche beziehen sich nicht auf Gebäude im Außenbereich.

    Wenn es ein Dach hat, ist es ein Gebäude. Wände sind nicht nötig. Außerdem unterliegen grundsätzlich auch andere bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, dem Baurecht.

    Ich würde mal beim Bauamt anfragen. Gewisse Chancen hat man bei landwirtschaftlich genutzten Gebäuden, aber mach Dir nicht zu viel Hoffnungen.

    Es hat ja auch einen Grund, warum nicht jeder einfach Hütten in den Wald stellen darf.


    Wolfgang

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

  • LWG Bayern ist ja für Bayern zuständig. Die Oberpfalz liegt in Bayern.

    Ich denke dass die schon der erste Ansprechpartner seien sollten.

    Mikrowellen-Essen aus biologischem Anbau lässt uns nur so leise aufstoßen, dass sich niemand belästigt fühlt.


  • Wald ist Außenbereich. Grundlage für das was im Außenbereich gebaut werden darf ist §35 BauGB:

    https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html


    Darüber hinaus ist wichtig was in der jeweiligen Landesbauordnung steht, wie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften gestaltet sind und wie die jeweiligen Bauämter bzw. der einzelne Bearbeiter zu der Sache steht. Für einen Laien ist der Wust an Bestimmungen fast nicht zu durchschauen. Ich würde mich vertrauensvoll an den für die Baugenehmigung zuständigen Sachbearbeiter wenden und offen heraus erzählen was geplant ist. I.d.R. sind die Menschen nett und hilfsbereit und es ergibt sich ein Weg. Der kann aber manchmal aufwendiger als anfangs gedacht sein.

  • Hallo,


    eine Baugenehmigung braucht man nur dann, wenn es sich um eine feste Installation handelt.

    Nehmt doch einfach einen Anhänger. Ist sowieso viel praktischer, und kann leicht weiter verkauft werden.


    Gruß

    Bärentatze

  • Na Bärentatze, ich fürchte Du bist nicht der erst, der diese Idee hatte: das trägt dann den lustigen Namen "fliegende Bauten". Schau mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau


    Tatsächlich gelten auch Wagen oder irgendwelche Anhänger als fliegende Bauten. Nach relativ kurzer Abstelldauer (ca. 3 Monate) dann schon wieder als eine Art bauliche Anlage, die wieder eine Genehmigung zum dauerhaften Abstellen braucht.


    Man kommt aus der Kiste so nicht raus, es sei denn Du fährst den ganzen Tag mit dem Wagen im Wald spazieren. Aber erklär das mal den Bienen.

  • Und wie ist das mit meinem Bienenwagen, der im Wald steht?

    Kommt sicher drauf an wie lange der da steht. Wenige Wochen sollten mit Genehmigung des Grundstückseigentümers nicht das Problem sein. Dauerhaft wird es sicher etwas komplizierter. Aber wie gesagt: jedes Bundesland, jeder Landkreis, jede Gemeinde handhabt das anders. Und die Fachbehörden (z.B. Forstämter) können da auch mitreden.

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