Rechtlicher Rahmen für die Vermarktung von (Hobby)Honig.

  • Hallo Zusammen,


    nachdem ein Bild unseres Honigverkaufsstand vor dem Haus mit einer "Kasse des Vertrauens" bei Instagramm gepostet wurde, bekamen wir direkt ein Kommentar:


    Ohne weitere juristische Kenntnisse vorweise zu können, halte ich beide aufgeführten Links, mal abgesehen davon, dass Ansbach oder LWK Reinland Pfalz natürlich hier in SH keine Gültigkeit haben, für nicht zutreffend. Zum einem betreibe ich, mit 7 Völkern, kein Gewerbe, oder vielleicht doch?

    Zum anderen findet der Verkauf direkt an der Produktionsstätte, hier stehen Schleuder und Abfüller, statt, oder ist der Bienenstand der Ort der Produktion?


    Wie auch immer, da ich grundsätzlich Wissen über Vermutung stelle, möchte ich es nicht dem Zufall überlassen ob mein handel 'rechtens' ist.

    Gibt es irgendwo gesicherte Quellen, welche sich mit dem Thema Vermarktung, Steuerrecht, Gewerblichkeit und was noch dazu gehört im Kontext zur Hobbyimkerei? Oder wer wäre ein passender Ansprechpartner um sich betraten zu lassen? Mit fällt es schwer das thematisch korrekt einzuordnen.

  • Ebenfalls ohne juristische Fachkenntnisse vorzuweisen:


    1. du betreibst landwirtschaftliche Urproduktion, solange du nur Honig verkaufst (und keinen Met/Kerzen etc. - Landesrecht beachten!)

    2. "vor dem Haus" - ich nehme an, auf deinem Grundstück - damit sind Produktion und Verkauf nicht getrennt (siehe deine 1. Quelle 1.3.)


    damit müsste (nach meiner Einschätzung) alles rechtens sein.

    Größe allein ist nicht entscheidend. Eine Biene sammelt an einem Tag mehr Honig als ein Elefant in seinem ganzen Leben.;)

  • Ohne Kenntnis Deines Verkaufsstandes ist das nicht eindeutig beurteilbar. Wenn Du fremden, insbesondere öffentlichen Raum benutzt (Gehweg o.ä.), wird es sicher schwierig.

    Die verlinkten Merkblätter zeigen ganz gut, was noch zur landwirtschaftlichen Urproduktion (wie der Honigerzeugung) gehört und was nicht. Die räumliche Zuordenbarkeit zu Deiner Hobbyimkerei ist wichtig, Die ist die Produktionsstätte, während das, was die Bienen (an sich und für sich) machen, zunächst einmal "reine Natur" ist, wesensgemäßes Verhalten von Wildtieren, die der Imker in seinen Beuten wohnen und ihrem Wesen nachgehen läßt. Erst, wenn er ihnen Honigwaben entnimmt, diese schleudert, den Honig bearbeitet, ihn abfüllt, beginnt seine Produktion. Du dürftest also sowohl auf Deinem Bienenstand als auch in Deinen imkerlich genutzten Betriebsräumen oder deren unmittelbarem Zusammenhang Deine Urproduktion "Honig" verkaufen wie der Bauer auch: Ab Feld, wo seine Erdbeeren wesensgemäß wachsen oder ab Hof, wo er und seine Maschinen wohnen und er seine urproduktiven Tätigkeiten ausführt, vor- und nachbereitet etc. Wenn er allerdings wie Tante Emma einen Einkaufsladen einrichtet, über ein bestimmtes Maß Fremdprodukte vertreibt, wird´s eng.

    Hier wurden steuerliche Fragen diskutiert und WFLP hat in #53 eine gute Zusammenfassung erarbeitet:

    Steuernummer auf Rechnung ja/nein?

  • Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, hast Du meines Erachtens genau zwei Möglichkeiten: Entweder wendest Du Dich an das zuständige Amt (dann gibt es aber kein Zurück mehr!) oder Du lässt Deine konkrete Situation von einem erfahrenen Fachanwalt prüfen. Das kostet dann halt Geld. Auf einem anderen Weg wirst Du keine Sicherheit finden.

  • Hi,


    das einzige was dir in meinen Augen Probleme bereiten könnte, wäre das Bauamt.


    Die genutze Fläche ist sicherlich nicht als Verkaufsfläche ausgewiesen.


    Somit wäre, wenn notwendig, ein sogenannter Nutzungsänderungsantrag zu stellen.


    Ich habe vergleichbares mal beruflich erleben dürfen. Allerdings kam da erst jemand vom


    Amt und hat mich darauf hingewiesen. Es wurde nicht gleich ein Kostenbescheid geschickt.


    In deinem Fall würde ich abwarten und, falls denn mal jemand kommt, darauf hinweisen das


    du ja in der Urproduktion "ab Hof" verkaufen darfst. Richtig nervös würde ich jetzt nicht werden.


    Gruss Joachim

  • Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst,

    Hier haben wir sie wieder, die "Nummer sicher". Toller Ratschlag, völlig ignorierend, wie oft hier im Forum festgestellt wurde, dass gerade Ämter von dieser Materie oft wenig Ahnung haben. Wo ist sie also, die Sicherheit?

    Und einem Hobby-Imker mit wenigen Völkern für diese Lappalie einen "Fachanwalt" (klingt gut, doch wer ist wirklich Fachanwalt für Ur-Produktion?) zu empfehlen?

    Kann man froh sein, dass aus Wilhemshaven ein angemessener Beitrag kommt.

    Seit 2010 Sächsischer* Hobby-Imker mit ca. 10 Völkern in DNM

    * sie summen weicher als die nicht-sächsischen Bienen

  • Der Verkaufsstand steht auf unserem Grundstück, dort wo auch der Honig geschleudert wird. Die Bienen selber stehen genau genommen sogar in einem anderen Bundesland.


    Mir geht es primär darum, das ich es richtig machen will, ich bin wenn nötig, auch Anträge zu stellen oder irgendwelche Gebühren zu zahlen, Auflagen zu erfüllen etc, so es den irgendwie im Rahmen ist.


    Ich mag es nicht abends mit einem "Hoff endlich kackt nicht keiner ab" Gefühl ins bett zu gehen. Ich glaube nicht das es ernsthafte Probleme gibt, hier in der Gegend kommt man allenaslang an Marmeladen, Kürbisen oder Pflaumen vor der Haustür vorbei, aber ich mag gerne Gewissheit haben, oder zu mindest wissen was ich falsch mache.


    Ich werde mal schauen ob mit das Land SchleswigHolsein oder ähnliches Auskunft geben kann.

  • Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst,

    Hier haben wir sie wieder, die "Nummer sicher". Toller Ratschlag, völlig ignorierend, wie oft hier im Forum festgestellt wurde, dass gerade Ämter von dieser Materie oft wenig Ahnung haben. Wo ist sie also, die Sicherheit?

    Und einem Hobby-Imker mit wenigen Völkern für diese Lappalie einen "Fachanwalt" (klingt gut, doch wer ist wirklich Fachanwalt für Ur-Produktion?) zu empfehlen?

    Kann man froh sein, dass aus Wilhemshaven ein angemessener Beitrag kommt.

    Tut mir leid, wenn ich mit meinem tollen Ratschlag jemandem auf den Schlips getreten sein sollte. Natürlich kann man auch nichts unternehmen, aber der Fragesteller will sich ja offenbar absichern. Wenn dann die (ahnungslose) Behörde ihm Konsequenzen auferlegen will, hilft es ihm nichts, wenn er sagt, dass er sich von Nichtjuristen im Internet Ratschläge eingeholt hat, die ohne Kenntnis der konkreten Umstände abgegeben worden sind. Ich habe schon die Erfahrung gemacht, dass eine solche Beweisführung im realen Leben eine Behörde nicht sonderlich überzeugt.

  • Hallo JanL ,


    das ist doch eigentlich wie Verkauf ab Haustür.


    Du bist als Imker Landwirt und kein Gewerbe. Das ist zunächst Urproduktion, so lange du in Deinem "Hofladen" nur Produkte der "ersten Verarbeitungsstufe", also Honig, Wachs, Bienen, Pollen etc. verkaufst. Bitte nicht mit Gewerbwe verwechseln; das kommt erst, wenn Du einen grösseren Anteil fremder Produkte mitverkaufst. Dazu hat Wolfgang ja schon was geschrieben.


    Also beim Finanzamt Einkünfte as der Landwirtschaft angeben; bei unter 30 Völkern gilt ein pauschaler Gewinn von 0 €. Kein Problem bis dahin.


    In deinem Fall mag höchstens eine Vorgabe durch das Baurecht gegeben sein, wie du Deinen Vorgarten zu Gestalten hast. Das Du dich dort aufhalten kannst, und auch deinen Honig dort verkaufen kannst, das kann Dir eigentlich keiner Verbieten. Höchstens Beschränkung durch größe von Reklameschildern bei Gewerbetreibenden, was du ja nicht bist.

    Ein schönes Insektenhotel, ein Regal, ein paar Flyer, einen netten Gartentisch und Stuhl ...... , wer sollte so was verbieten können?

    Lass dich nicht verunsichern :)


    LG Andreas

  • Wenn ich den Startbeitrag richtig verstanden habe, hat dich jemand (vermutlich "irgendwer") mit einem popeligen, "gut gemeinten" aber nichtsahnenden oder wissendem gezielten Kommentar ganz erheblich verunsichert.

    Solltest du in einem Verein sein (ist manchmal auch vorteilhaft), dann würde ich an deiner Stelle über den Verein, bzw. als ein Mitglied eines Imkervereins beim lokal zuständigen Rechtsbeistand für den Verein nachfragen - falls es den bei euch gibt. Im Nordwesten haben einen imkernden Anwalt, der für den LV arbeitet. Über den Verein ist man im Normalfall abgesichert, wenn ich diese Sache aus Gründen nicht unbedingt über den Verein recherchieren würde, falls du Mitglied sein solltest.

    Gruß Andreas

  • Danke an alle. Andreas hat vollkommen Recht. Der Kommentar kam unaufgefordert von irgendwo.

    Er hat noch jedoch nicht wirklich verunsichert, sondern mir irgendwie vor Augen geführt, das ich mich in unbekannten Gewässern bewege.

    Heute ist Stammtisch im Verein, mal schauen was es in Erfahrung zu bringen gibt.

  • Danke an alle. Andreas hat vollkommen Recht. Der Kommentar kam unaufgefordert von irgendwo.

    Er hat noch jedoch nicht wirklich verunsichert, sondern mir irgendwie vor Augen geführt, das ich mich in unbekannten Gewässern bewege.

    Heute ist Stammtisch im Verein, mal schauen was es in Erfahrung zu bringen gibt.

    wenn du Pech hast, viel Verwirrendes an den Stammtischen.

    Nichts Genaues weiß man nicht.....

    AAber die Bedenken.....

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