Hallo Zusammen,
nachdem ein Bild unseres Honigverkaufsstand vor dem Haus mit einer "Kasse des Vertrauens" bei Instagramm gepostet wurde, bekamen wir direkt ein Kommentar:
ZitatAlles anzeigenIch wünsche dir viel Erfolg beim Verkauf ! Hoffentlich hast du dazu Gewerbe angemeldet und den Stand als Verkaufsfläche. Inzwischen muss man schon ein Hinweisschild an der eigenen Hauswand als Werbung anmelden und ein Verkaufsstand ist eine gewerbliche Fläche, die vom Amt genehmigt werden muss. Da braucht es nur einen Neider, der dich meldet und schon wird es teuer.
Danach habe ich erstmal recherchiert. So wie es für mich aussieht, sollte das Ding wohl wieder abgebaut werden. Dann war die ganze Arbeit wohl umsonst.
dazu
https://www.google.de/url?sa=t…Vaw0MGRYsNVUGgfLd_vyt9H3B
insbesondere 1.3
oder
https://www.google.de/url?sa=t…Vaw38d3e722yIRUhmxD_abJLC
Nummer 5
Ohne weitere juristische Kenntnisse vorweise zu können, halte ich beide aufgeführten Links, mal abgesehen davon, dass Ansbach oder LWK Reinland Pfalz natürlich hier in SH keine Gültigkeit haben, für nicht zutreffend. Zum einem betreibe ich, mit 7 Völkern, kein Gewerbe, oder vielleicht doch?
Zum anderen findet der Verkauf direkt an der Produktionsstätte, hier stehen Schleuder und Abfüller, statt, oder ist der Bienenstand der Ort der Produktion?
Wie auch immer, da ich grundsätzlich Wissen über Vermutung stelle, möchte ich es nicht dem Zufall überlassen ob mein handel 'rechtens' ist.
Gibt es irgendwo gesicherte Quellen, welche sich mit dem Thema Vermarktung, Steuerrecht, Gewerblichkeit und was noch dazu gehört im Kontext zur Hobbyimkerei? Oder wer wäre ein passender Ansprechpartner um sich betraten zu lassen? Mit fällt es schwer das thematisch korrekt einzuordnen.