Hallo,
verkaufe seit etlichen Jahren an einen Hofladen meinen Honig. Ich schreibe dem Laden immer Rechnungen, auf denen ich 10,7 % Ust. für selbst produzierten Honig ausweise , die einer pauschalen Vorsteuer von ebenfalls 10,7 % gegenübergestellt werden. Da ich unter der Grenze von 31 Wirtschaftsvölkern liege bin ich nicht steuerpflichtig. Jetzt hat mir der Besitzer vor kurzem einen Auszug aus dem UStG-Buch vorgelegt mit dem Kapitel "Rechnungsanforderungen", wo unter Punkt 3 etwas von Steuernummer (oder Umst-ID) steht, die man auf der Rechnung angeben müßte. Die Frage ist jetzt, muß ich die Steuernummer wirklich angeben, obwohl ich weder EK-Steuer- noch Umst-pflichtig bin? Die zweite Frage wäre, um welche Steuernummer es sich handelt? Ist das die gleiche Steuernummer, die man bei der Steuererklärung immer angibt oder ist das eigene, die man sich extra für diesen Zweck beim Finanzamt holen muß?