Moin, moin,
natürlich muss man reden, vorher, und im Schadensfall natürlich auch.
Und es ist natürlich so, dass den Rückstandsschaden der Imker hat, und den Spritzaufwand der Bauer zahlen muss, von wegen der Verhältnismäßigkeit, die es bedeuten würde, den zu vermeiden.
Ich weiß, dass man das darf, solange B4 gewahrt bleibt. Es gibt aber Tankmischungen, bei denen ist das nicht mehr der Fall, und die Rückstandsproblematik ist ein guter Grund, diese Praxis zu überdenken. Es gibt da ja ein großes Dunkelfeld nicht untersuchter Honige.
Gruß Clas