Fast ein Jahr nachdem die Probe gezogen wurde, liegt mir jetzt der Prüfbericht des Labors vor.
In der Honigprobe wurden zwei Pestizide gefunden:
1. Acetamiprid (0,028 mg/kg)
Das ist ein Neonicotinoid, das u.a. im Raps zum Einsatz kommt. Das wäre also erklärlich.
2. Carbendazim (0,009 mg/kg)
Das ist ein Fungizid, das nach meinen Recherchen in Deutschland nicht mehr zugelassen ist.
Der einzige verwertbare Hinweis, den ich gefunden habe, ist, dass es in Silikondichtstoffen als Pilzhemmer eingesetzt wird.
Kann das in den Dichtungen der TO-Deckel sein?
Wäre das Ergebnis eine Meldung ans Landwirtschaftsamt wert?
Ergebnis: Ich darf den Honig nicht als Biohonig verkaufen. Das betrifft mehr als die Hälfte der Jahresernte (die Sommerernte war dieses Jahr sehr mäßig).
Eine Frage an die Bioimker: Hattet Ihr auch schon Rückstandsanalysen mit solchen Folgen?
Die Zertifizierer halten das offensichtlich sehr unterschiedlich. Das war mein drittes Jahr, im den ich zertifiziert bin, und das erste mit einer Rückstandsuntersuchung.
Es handelte sich übrigens um Presshonig. Das dürfte sich auf den Anteil an (lipophilem) Carbendazim ausgewirkt haben.
Wolfgang