Die Maßgaben für die Ermittlung der Tierbestände sind in den Bundesländern unterschiedlich und können somit nicht für das bundesweit geltende Finanzamt angewandt werden.
Wie kommst Du dazu?
Die zitierten Einkommensteuer-Richtlinien sind ein Erlass der Bundesfinanzverwaltung und gelten entsprechend bundesweit!
Wolfgang