Soviel seichtes Halbwissen und Falschbehauptungen sind dann doch zuviel um es zu ignorieren.(Fang an zu recherchieren. (...) Als Tipp, selbstgemachter Lippenstift und Salben fallen unter die Kosmetikverordnung.
Also darf der Normalo sowas nicht verkaufen. Wird der Lippenstift jedoch als Propolispolierstift und dir Salbe als Holzpflegepaste verkauft bist aus dem Schneider und der Kunde kann damit machen was er denkt damit tun zu wolle .
ja neee. Da greift dann die Detergenzienverordnung.
Beste Grüße,
Ralf