Wenn es stimmt dass ich 10,7% USt ausweißen darf, könnte der Käufer bei einem Weiterverkauf diese ja beim Finanzamt in Abzug bringen, obwohl das Finanzamt diese ja tatsächlich nicht erhalten hat. Klingt etwas unrealistisch.
Die Idee des Gesetzgebers ist hier zum einen ein pauschaler Vorsteuerabzug (spart Buchhaltungsarbeit). Zum anderen wird damit die Landwirtschaft steuerlich subventioniert.
Wir wollen mal nicht jammern, wenn die Steuerbegünstigung uns zu gute kommt und nicht irgendwelchen Börsenmaklern mit ihren Cum-cum und Cum-ex-Geschäften.
Wolfgang