Kleingewerbe, wenn Verkauf im Hofladen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor, in Hofläden eigenen Honig zu verkaufen,bzw. der Hofladen kauft ihn mir ab.

    Nun habe ich gelesen, dass ich bis 30 Völker keine Steuern bezahlen muss und ich 10,7% Umsatzsteuer erheben kann, diese jedoch nicht abführen muss. ( Das wäre dann ja gut für den Imker oder?)

    Meine Frage: Muss ich jedoch dennoch ein Kleingewerbe anmelden oder welche Steuernummer muss ich dann verwenden?


    Wie macht ihr das?


    Besten Dank.

  • Nein, die Imkerei ist kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung.

    Eine Steuernummer (wegen der Umsatzsteuer) erteilt das Finanzamt.


    Wolfgang

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

  • Nein, die Imkerei ist kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung.

    Eine Steuernummer (wegen der Umsatzsteuer) erteilt das Finanzamt.


    Wolfgang

    Wolfgang, das ist dann aber eine andere Steuernummer, wie die private ?


    Muss ich am Ende des Jahres eine Abrechnung machen?

  • Hi SaFlor,


    grundsätzlich ist zwischen Einkommen- und Umsatzsteuer zu unterscheiden.

    Seit 2016 gelten für die ESt. verbindliche Grenzen (§13 EStG):


    Bis 30 Völker bleibt die Imkerei steuerfrei, es wird angenommen dass kein Ertrag erwirtschaftet wird.

    Bei 31-70 Völkern sind pauschal 1000 Euro als Ertrag aus Landwirtschaft zu versteuern.

    Ab 71 Völkern muss eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden.


    Bei der Umsatzsteuer gilt, solange nur selbst erzeugte, landwirtschaftliche Produkte verkauft werden (§24 UStG): Du kannst 10,7% Umsatzsteuer ausweisen und einbehalten. Du musst keine USt-Erklärung abgeben und keine USt an das Finanzamt abführen.


    Wenn allerdings zusätzlich zugekaufte Produkte verkauft werden, sieht es schon wieder anders aus. Dann sollte auf jeden Fall die ein sachkundiger Steuerberater hinzugezogen werden.


    Allerdings bin ich selber Steuerlaie und habe die Informationen aus verschiedenen Quellen im Netz. Von daher sollte auf jeden Fall ein Profi drüberschauen, wenn du deine Steuererklärung machst.


    Schöne Grüße,

    Alex

  • Zitat

    Werden die Produkte in einem vom Erzeugerbetrieb örtlich getrennten Raum oder Fläche verkauft, liegt hingegen ein Gewerbebetrieb vor. Dieses gilt für stehende Gewerbe (Verkaufsstelle).

    Gewerbeschein - ja oder nein?

    Der verlinkte Artikel stammt aus 2010. In 2016 wurden einige steuerliche Dinge zur Imkerei neu geregelt.
    Wenn SaFlor Honig an (nicht: in) Hofläden verkaufte, dann träfe die von dir zitierte Bedingung für "Gewerbe" nicht zu.

  • Bis 30 Völker bleibt die Imkerei steuerfrei, es wird angenommen dass kein Ertrag erwirtschaftet wird.

    Bei 31-70 Völkern sind pauschal 1000 Euro als Ertrag aus Landwirtschaft zu versteuern.

    Ab 71 Völkern muss eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden.

    Bitte Steuerberatung Fachleuten überlassen!

    Das ist imho gefährliches Halbwissen!

    Danach würde jemand der mit der Imkerei beginnt/vergrößert und einen Haufen investiert erstmal pauschal 1000,- € Gewinn versteuern oder "nur nicht absetzen" können, obwohl er einen Haufen Kosten (Verlusste) hat, die er absetzzen (bzw. vom übrigen Einkommen abziehen) könnte. Wenn er dann über die 70 Völker kommt, "darf" er eine Einnahmeüberschussrechnung machen, die wesentlichen Kosten (für das ganze anfangs beschaffte Material/Technik) kann er dann aber nicht mehr anrechnen, die Einnahmen aber brav versteuern!

    In dem Fall ist es also sinnvoll und möglich von Anfang an eine Einnahmeüberschussrechnung zu machen.


    BIN ABER AUCH KEIN STEUERBERATER!!! --> siehe meinen ersten Satz!

  • Beekloppter: Ich dachte, dass hätte ich deutlich gemacht:

    ... Dann sollte auf jeden Fall die ein sachkundiger Steuerberater hinzugezogen werden.

    ...

    Allerdings bin ich selber Steuerlaie und habe die Informationen aus verschiedenen Quellen im Netz. Von daher sollte auf jeden Fall ein Profi drüberschauen, wenn du deine Steuererklärung machst...

  • Zitat

    Werden die Produkte in einem vom Erzeugerbetrieb örtlich getrennten Raum oder Fläche verkauft, liegt hingegen ein Gewerbebetrieb vor. Dieses gilt für stehende Gewerbe (Verkaufsstelle).

    Gewerbeschein - ja oder nein?

    Das Zitierte ist Quatsch. Es kommt nicht (wie z.B. bei Strausswirtschaften) auf eine örtliche Verbindung mit dem Betrieb an. (Wäre auch seltsam: Wie weit vom Bienenstand darf du dich entfernen?)

    Man braucht als Imker nicht einmal eine Reisegewerbekarte, wenn man nicht ortfest verkauft (§ 55a Abs. 1 Nr. 2 Gewerbeordnung)


    Wolfgang

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

    Einmal editiert, zuletzt von WFLP ()


  • Danach würde jemand der mit der Imkerei beginnt/vergrößert und einen Haufen investiert erstmal pauschal 1000,- € Gewinn versteuern oder "nur nicht absetzen" können, obwohl er einen Haufen Kosten (Verlusste) hat, die er absetzzen (bzw. vom übrigen Einkommen abziehen) könnte. Wenn er dann über die 70 Völker kommt, "darf" er eine Einnahmeüberschussrechnung machen, die wesentlichen Kosten (für das ganze anfangs beschaffte Material/Technik) kann er dann aber nicht mehr anrechnen, die Einnahmen aber brav versteuern!

    In dem Fall ist es also sinnvoll und möglich von Anfang an eine Einnahmeüberschussrechnung zu machen.

    Man kann nach § 13a Abs. 2 EStG auf die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung verzichtet. Das muss aber spätestens im zweiten Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit geschehen.


    Wolfgang

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  • Mich würde interessieren ob ich jetzt USt auf einer Rechnung ausweißen darf, oder nicht? Wenn ja, welche Steuernummer muss ich dann angeben?

    Wenn es stimmt dass ich 10,7% USt ausweißen darf, könnte der Käufer bei einem Weiterverkauf diese ja beim Finanzamt in Abzug bringen, obwohl das Finanzamt diese ja tatsächlich nicht erhalten hat. Klingt etwas unrealistisch.

    Gruß,

    Christian

    Edit: Zusatzfrage: Zählt bei Honig im Einzelhandel der ermäßigte MwSt Satz?

    Einmal editiert, zuletzt von 27022020 ()

  • Hi,


    du darfst die UST ausweisen und der EInzelhändler darf diese beim Finanzamt angeben.


    Das ist einer der Bevorzugungen die ein Imker hat. Bei Rechnungen unter 150€ brauchst du keine Steuernummer.


    Ja, du weist 10,7% aus und dein Kunde verkauft ihn mit 7% weiter. Auch der Steuervorteil ist rechtens.


    Gruss Joachim

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