Kleingewerbe, wenn Verkauf im Hofladen?

  • Ich gehe aber mal stark davon aus, dass die USt in jedem Fall dem FA (ggfs. nach Gegenrechnen der bezahlten Vorsteuer) abzuführen ist, oder?

    Hallo Juniper.

    Als Imker bewegt er sich immer in der Landwirtschaft, also Urproduktion und bis 25 Völker braucht er keinerlei Steuern, auch keine UST zu bezahlen.


    Gruß Josef

    Dann darf man me aber auch keine ausweisen. Oder ist das in der Landwirtschaft anders?


    Spannend zu wissen wäre auch, wie es für Unternehmer abseits der Imkerei ist. Läuft das dann seperat?

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  • Leider veraltet!

    Die Gesetzesänderung zum 1.01.2015 ist nicht berücksichtigt und das ist wesentlich.


    Wolfang

    OK, das betrifft die Kleinbetragsgrenze, und was noch?


    Wäre sehr schön, wenn eine ähnlich übersichtliche Darstellung auch mit Berücksichtigung des aktuellen Standes greifbar wäre.

    Der Bedarf ist ja ganz offensichtlich da.


    Grüße,


    Thomas


  • Wäre sehr schön, wenn eine ähnlich übersichtliche Darstellung auch mit Berücksichtigung des aktuellen Standes greifbar wäre.

    Der Bedarf ist ja ganz offensichtlich da.

    Das betrifft die einkommensteuerliche Behandlung der Erträge:

    - den Einkommensteuerfreibetrag (mittlerweile 900 Euro)

    - die Steuerfreigrenzen bzw. pauschale Besteuerung (bis 30 und 70 Völker)


    Umsatzsteuerlich hat sich nichts geändert.


    Wolfgang

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

  • Hallo Wolfgang,


    sehe ich das mit dem Freibetrag richtig?


    Ich muss ab 30 Völkern 1000€ versteuern und habe automatisch einen Freibetrag von 900€.


    Wenn ich das richtig verstehe ist das der pauschale Freibetrag für Landwirte.


    Somit ergeben sich ja eigentlich "nur" 100€ die zu versteuern sind.


    Gruss und Dank Joachim

  • Sofern du nicht mehr als 17500€ Umsatz machst - Finanzamt fragt bei der Bank das Konto ab.


    VG Martin

  • Ja, aber der Freibetrag gilt nur, wenn die (Gesamt-)Einkünfte nicht höher sind als 30.700 Euro. Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppeln sich diese Beträge.


    Wolfgang

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  • Sofern du nicht mehr als 17500€ Umsatz machst - Finanzamt fragt bei der Bank das Konto ab

    Das ist jetzt doppelt falsch:

    1. Geht es bei dieser Grenze (Kleinunternehmerregelung) um die Umsatzsteuer, nicht um die Einkommensteuer.

    2. Spielt die Kleinunternehmerregelung für Imker keine Rolle, weil ja regelmäßig nach Durchschnittssätzen versteuert wird.


    Wolfgang

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  • WFLP

    Hallo Wolfgang,

    sorry, wenn ich das falsch genannt habe.

    Wieviel Umsatz darf ich denn als Imker/Ehepaar mit der Imkerei machen, bevor ich eine Einnahme/Überschuß-Buchhaltung machen muß?

    Wenn mehr als 30 Völker pauschal 1000,--€ zu versteuernder Gewinn, ist mir klar, wobei davon nochmals der Freibetrag von 900,--€ abzuziehen ist.

    Und wieviel darf ich zukaufen? Bei Honig kenne ich 49,9% bei "anderen Produkten"="Honig artverwandt/passend zu Honig verkauf" 29,9% ?


    VG Martin

  • Hi,


    da ergeben sich mir gleich wieder neue Fragen, sorry.


    1. Zählen zu den 30700€ auch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?


    2. Ich dachte durch die Pauschalbesteuerung brauche ich keine Buchführung, somit führe ich auch keine

    Aufzeichnungen über meine Einnahmen. Oder muss ich als Einkommen die 1000€ zu versteuernde Pauschale rechnen?


    Gruss und Dank Joachim

  • 1. Die 30.700 Euro sind die Gesamteinkünfte, also auch die aus nichtselbständiger Arbeit

    2. Genau, bis 70 Völker wird die Pauschale angesetzt.


    Wolfgang

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  • Wieviel Umsatz darf ich denn als Imker/Ehepaar mit der Imkerei machen, bevor ich eine Einnahme/Überschuß-Buchhaltung machen muß?

    Wenn mehr als 30 Völker pauschal 1000,--€ zu versteuernder Gewinn, ist mir klar, wobei davon nochmals der Freibetrag von 900,--€ abzuziehen ist.

    Und wieviel darf ich zukaufen? Bei Honig kenne ich 49,9% bei "anderen Produkten"="Honig artverwandt/passend zu Honig verkauf" 29,9% ?

    Der Umsatz aus der Imkerei spielt keine Rolle, nur die Zahl der Völker. Bei über 70 Völkern wird nicht mehr pauschaliert, sondern der tatsächliche Gewinn/Überschuss ermittelt.


    Eine Freigrenze für zugekaufte Waren gibt es nicht. Die Überschüsse, die damit erzielt werden, sind keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, sondern gewerbliche Einkünfte.


    Wolfgang

    I never loose - either I win or I learn (Nelson Mandela)

  • Hmm, ??? Wenn man als Ehepaar mehr als 30 Völker hält, landet man fast automatisch bei Ein/Üb, da weniger als 30700€ sehr unwahrscheinlich.

    Gibt es eine Pauschal.... bis 70 Völker, wenn man als Ehepaar mehr als 30700€ ? VG Martin

  • Hmm, ??? Wenn man als Ehepaar mehr als 30 Völker hält, landet man fast automatisch bei Ein/Üb, da weniger als 30700€ sehr unwahrscheinlich.

    mit 30 Völker mehr als 30.700€ Umsatz zu generieren ist aber sportlich. Das schafft hier im Forum nur eine.


    Beste Grüße,

    Ralf

    Imkern im Spannungsfeld zwischen Hoffnung und resignativer Reife

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