D.I.B. fordert genaue Aufklärung zu Cyantraniliprole und Sicherung des Bienenschutzes
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Dazu auch hier
Neues Insektengift Cyantraniliprol: Neues Bienensterben?
War ja klar, dass Verbote nur kurzfristig helfen und der Hydra danach neue, eher noch schlimmere Köpfe nachwachsen werden...
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Es wundert mich, dass noch niemand nach Beweisen für die Schädlichkeit des Mittels fragte...
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Es wundert mich, dass noch niemand nach Beweisen für die Schädlichkeit des Mittels fragte...
Warum?
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analog Bienenwachsdiskussion
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Es wundert mich, dass noch niemand nach Beweisen für die Schädlichkeit des Mittels fragte...
du hast schon recht, es bräuchte immer Beweise.
Aber das gilt für beide Seiten.
Und es gibt sowas wie ein Vorsorgeprinzip.
Und ein Verursacherprinzip.
Dass ein Gifthersteller ein potenzieller Schadensverursacher ist und seine Produkte höchst gefährlich, dürfte wohl jedem einleuchten.
Demnach fände ich es eigentlich richtiger, dass beim ersten Anschein und Auftauchen eines vorher nicht bedachten Problems ZUERST der potenzielle Schadensverursacher beweisen muss, dass sein Gift abseits der beabsichtigten Wirkung keinen Schaden bewirkt. Und NICHT umgekehrt die potenziellen Kollateralschadensopfer!
Momentan sieht es aber ganz anders aus.
Tauchen Probleme auf, wird erst mal abgestritten und hingehalten und die Opfer müssen beweisen, dass sie welche sind.
Bis sie diesen Beweis geführt haben, ist längst ein neues, noch wirksameres, noch gefährlicheres Produkt am Start und das ganze beginnt von vorne.
Da finde ich es doch nur zu verständlich, wenn man möglichst früh mit der Gegenwehr beginnen will?
Gruß
hornet
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analog Bienenwachsdiskussion
wo denn das?
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- Offizieller Beitrag
Lasst das sein!
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Tja und schön im Schatten der närrischen Tage hat das BVL (BM für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit*) 18 Pflanzenschutzmittel neu zugelassen, darunter Mittel mit Glyphosat und Cyantraniliprol. Befristet bis Ende 2019.
Allerdings scheint die Weiterzulassung/Verlängerung dann ohne Zustimmung anderer Ministerien oder Bundesämter einfach durchwinkbar zu sein.
Das Umweltbundesamt hat nur unter "Auflagen zum Schutz der Biodiversität" zugestimmt und stuft die aktuelle Zulassung ohne Auflagen als rechtswidrig ein. Aber es gibt wohl kein Mittel das durchzusetzen. Ähnlich wie beim Alleingang von Schmidt, der damit erst die Möglichkeit zu den jetzigen Neuzulassungen für Glyphosat schuf. Der DBIB bereitet wohl eine Klage vor.
Gruß
Marion
*"Wer glaubt das BLV schützt Verbraucher, glaubt auch das Ordnungsamt räumt einem die Wohnung auf." Quelle: unbekannt
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Das Umweltbundesamt hat nur unter "Auflagen zum Schutz der Biodiversität" zugestimmt und stuft die aktuelle Zulassung ohne Auflagen als rechtswidrig ein.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt für 18 Pflanzenschutzmittel die Zulassung befristet bis zum 31. Dezember 2019. Die mit dem Einvernehmen des Umweltbundesamtes (UBA) erteilten Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Biodiversität werden darin nicht berücksichtigt, da diese laut dem UBA erst ab 1. Januar 2020 wirksam werden. Für die Zulassung über den 31. Dezember 2019 hinaus fehlt das erforderliche Einvernehmen des UBA ohne die Biodiversitäts-Anwendungsbestimmungen.
Muss man nicht gut finden, aber hier kann das UBA nicht viel machen. Da sind zwei Fachberhörden unterschiedlicher Meinung und das BVL hat eine Lücke genutzt, die das UBA gelassen hat.
Zitat von beenutzerin*"Wer glaubt das BLV schützt Verbraucher, glaubt auch das Ordnungsamt räumt einem die Wohnung auf." Quelle: unbekannt
Verbraucher sind du und ich, nicht die Biene. Was die Biene schädigt kann für den Verbraucher höchst ungefährlich sein. Kann man gut oder schlecht finden, ist aber so.
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Verbraucher sind du und ich, nicht die Biene. Was die Biene schädigt kann für den Verbraucher höchst ungefährlich sein. Kann man gut oder schlecht finden, ist aber so.
Kann ist ja schon gut, aber "höchst ungefährlich" ist besser.
So naiv zu denken, dass das BVL den Verbraucher an sich im Blick hat, ist wohl hier keiner mehr.
Zudem sie (als Behörde) dem Geschäftsbereich von Frau Klöckner(BMEL) zugeordnet ist.
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Wenn die Gefahr für Bienen so real ist wie hier beschrieben, sollte der DIB eine Einstweilige Verfügung gerichtlich anstrengen, den Einsatz in D zu untersagen sowie das Verbot beantragen. Ein offener Brief ist eine Petition (formlos, fristlos, fruchtlos). VG
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Mir vollkommen unverständlich, gerade nach dem Volksbegehren in Bayern.
Regiert wird wohl in Berlin, Geherrscht wird von der Kirche und der Wirtschaft.
Und die wirklich blonde BLWMinisterin, die ja so für Bienen ist, kommt öffendlich in Erklärungsnöte bei Nachfragen, weil sie selber nicht versteht warum (und doch macht die brav mit) die Lobyisten dieses oder jenes unbedingt haben wollen.
Ihr könnt mir glauben, da hätte ich mal gerne 5 Minuten......
Ist doch ne Schande!
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Verbraucher sind du und ich, nicht die Biene. Was die Biene schädigt kann für den Verbraucher höchst ungefährlich sein. Kann man gut oder schlecht finden, ist aber so.
Kann ist ja schon gut, aber "höchst ungefährlich" ist besser.
So naiv zu denken, dass das BVL den Verbraucher an sich im Blick hat, ist wohl hier keiner mehr.
Zudem sie (als Behörde) dem Geschäftsbereich von Frau Klöckner(BMEL) zugeordnet ist.
Ein User hier im Forum hat einen schönen Spruch in der Signatur - Meinungen bilden keine Wahrheiten (o. Ä.), der fällt mir hier treffend ein Viele (=| alle!) Pestizide sind, in den Mengen in denen sie beim Verbraucher ankommen (falls überhaupt) in der Tat höchst ungefährlich. Das viel zitierte Beispiel der 1000 L Bier am Tag um bei Glyphosat überhaupt erst in gesundheitlich relevante Bereiche zu geraten ist da nur das Prominenteste.
Das BVL ist gesellschaftlich auch bei weitem nicht so umstritten, wie es hier in der Imkerszene gesehen wird. Du kommst doch aus dem Westerwald (so wie ich, ursprünglich). Da kennst du doch vermutlich viele Leute, die in der einen oder anderen Form mit der Landwirtschaft zu tun haben. Sprich doch mal mit einigen von denen darüber, da wirst du sicher auch andere Meinungen hören. Ich für meinen Teil kann schon sagen, ja, ich bin so naiv und glaube, dass das BVL durchaus den Verbraucher im Blick hat Da ich hin und wieder beruflich mit dieser Behörde zu tun hab weiß ich auch, dass dort durchaus denkfähige Menschen sitzen und fundierte Entscheidungen treffen, auch wenn mir Diese oft nicht gefallen.
Ich bin nur nicht naiv genug, um die Welt in schwarz und weiß, gut und böse einzuteilen und bin mir bewusst, dass auch bei BVL-Entscheidungen zig verschiedene, sich oft widersprechende Ansichten auf einen Nenner gebracht werden müssen. Wie fast überall im Leben sind diese Entscheidungen ein Kompromiss und damit eine Grauschattierung statt schwarz/weiß. Wie erwähnt, das alles kann man gut oder schelcht finden, sollte aber jeweils im Einzelfall betrachten. Pauschalisierungen á la dem suggerierten "alles ist gefährlich" tun der Debatte sicher nicht gut.
Zitat von GeorgieWenn die Gefahr für Bienen so real ist wie hier beschrieben, sollte der DIB eine Einstweilige Verfügung gerichtlich anstrengen, den Einsatz in D zu untersagen sowie das Verbot beantragen. Ein offener Brief ist eine Petition (formlos, fristlos, fruchtlos). VG
Hier fehlen Daten zur (möglichen?) Saatgutbeize, die ich auf die Schnelle nicht gefunden habe. Dennoch liest sich das für mich nicht so, als sei die Gefahr für Bienen übermäßig groß. Meine Bienen würde ich ejdenfalls bedenkenlos an den Rapsacker stellen, da ich die positiven Effekte des Raps für deutlich überwiegend halte. Aber das muss ja nicht jeder tun Keine Effekte bei Applikationen außerhalb der Blüte, rascher Abbau der Substanz, keine Effekte auf die Überwinterung. Dennoch finde ich die Zulassung auch kritisch, da eine Applikation in der Kartoffel bis Ende der Blüte des ersten Blütenstandes zugelassen ist. Die Kartoffel ist zwar jetzt nicht bienenattraktiv, dennoch ist das sehr unschön.
Three field studies were available: two performed in oilseed rape and one in melon. The field studies on oilseed rape indicated no adverse effects on honeybees following the pre-flowering applications. They also indicated no effects on mortalities following applications during the flowering period and after the daily bee flight. No effects were observed on colony strength and brood development, including over-wintering observations. The assessment of the effects on flight activity could not beconcluded due to low flight activity in the control. Regarding the applications during flowering and bee-flight, adverse effects on mortality, flight activity and behaviour were observed. It has to be noted these studies were considered ‘reliable with restriction’ by the RMS due to some limitations regarding the compliance with the guideline. The field study in melon was discussed at the experts’ meeting. The study was performed at application rate higher than the GAP (i.e. 150 g a.s./ha). The experts acknowledged the RMS’s evaluation of this study regarding the reliability of the results due to e.g. low foraging activity in the crop (there was evidence of intensive foraging on wild flora) and Varroa infestation. However, the experts noted that the results regarding the effects (e.g. some increased mortality) were in-line with the results from other studies. Residue analysis of pollen, honey, wax and guttation fluid collected in the field studies confirmed the honeybees were exposed to cyantraniliprole during the studies and the residue decline was quite fast. The rapid residue decline (DT50 up to 6 days) was also confirmed by the data from the residue trials which showed high residue levels but relative rapid decline of cyantraniliprole. However, EFSA noted that residue levels in pollen higher than those detected in the field studies were reported from a trial in oilseed rape performed at slightly higher rate (120 g a.s./ha). Therefore, there might be uncertainty over whether the exposure in the field studies was worst-case. The residue analysis included also the metabolites, which were found below the limit
of detection (i.e. LOD of 1.25 µg/kg).Daten über aktuelle Zulassungen könnt ihr übrigens im Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel auf der Homepage des BVL einsehen. Dabei werden u.a. folgende Infos aufgeführt: Welcher Stoff ist in welcher Formulierung, in welcher Frucht, in welcher Rate und bis wann zugelassen? Welche Auflagen gibt es für die Anwendung?
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