Ich habe zwei Neuimker in unserem Verein, die im Nachbarlandkreis (Brandenburg) im Einzugsgebiet einer Belegstelle sind.
Soweit kein Problem, die Kollegen wären auch gerne bereit, Zuchtmaterial von der Belegstelle einzusetzen. Allerdings scheinen die da alles möglich zu machen, nur keine nennenswerte Königinnenzucht. Jedenfalls konnten die Imker von der Belegstelle gerade mal eine (!) Königin kriegen.
Umso deutlicher drohen die Belegstellenbetreiber aber mit dem fetten Ordnungsgeld, dass das Brandenburgische Bienenzuchtgesetz vorsieht.
Leider sagt das Gesetz nichts zur Versorgung der Imker mit Zuchtmaterial.
Gibt es da eine rechtliche Handhabe? Können die Belegstellenbetreiber faktisch alle Imkerei in ihrem Einzugsgebiet auf diese Weise verhindern?
Wolfgang