Meine Lebensgefährtin hat vor einer Woche einen neuen dauerhaften Bienenstand (22 Völker) auf dem Waldgrundstück eines guten Freundes eingerichtet.
Die Bienen kamen aus dem Raps, haben ordnungsgemäße Papiere, und sind dann auf den neuen Standort (wo die bleiben).
Gestern sind wir ein wenig unflätig (keine Begrüßung, keine Vorstellung!) aus dem offenen Fenster seines Pkw heraus darauf hingewiesen worden, das ein Wanderzeugnis am Stand fehlt.
Genauso unfl.... (wie in den Wald so zurück) hab ich ihm gesagt, das ich das nicht brauche, sonders der Standort als Dauerstand angemeldet wird.
Dann kam heraus, er sei Wanderwart, immer noch ohne mir den Namen mitzuteilen.
Soweit so gut,
Heute bringt meine Frau ein Papier mit der Androhung eines Busgeldes...also, wenn nicht dann!!! welches an den Beuten hing, mit nach Hause.
Geschrieben auf einem Blatt versehen mit dem Briefkopf des Kreises, also den Anschein des Amtlichen erweckend, zudem ohne Unterschrift.
So, nun meine Fragen:
Ist neuerdings der Wanderwart eines DIB Ortsvereins Bestellter vom Kreis?
Ist, wenn nicht, die Benutzung des Briefkopfes vom Kreis nicht Missbrauch eines Siegels ?
db