Auch ich bin bei der Feuerwehr, und seit Jahren der Wespennestentferner. Soweit ich vom Kommandanten informiert wurde, darf die Feuerwehr bei Insekten nur noch tätig werden, wenn unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Das heisst, wenn Wespen von ihren Nest aus in das Haus, bzw die Wohnung gelangen können, und Allergiker oder Kleinkinder da wohnen. Man darf als öffentlich rechtliche Einrichtung nämlich keiner Firma (in diesem Fall dem Kammerjäger) Konkurrenz machen.
Wenn man dies allerdings dem Bürger erklärt wieder heim fährt, geht spätestens nach einer halben Stunde der Melder, wegen eines Wespennestes im Haus eines Allergikers.
Zu Bienenschwärmen wurde ich leider noch nie alarmiert.