Hallo zusammen,
Ich hätte mal eine Frage zu den Zuständigkeiten.
Als ich angefangen habe mit dem Imkern habe ich ganz ordnungsgemäß meine Bienen angemeldet beim Amt meines Wohnortes, da sie zuerst bei mir im Garten waren. Ich abe auch meine Betriebsnummer recht bald bekommen, alles gut.
Etwas später habe ich dann die Bienen woanders hingebracht und da ich nahe der Kreisgrenze wohne, damit den Landkreis überschritten. Ich habe daraufhin das Amt gefragt ob ich mich da jetzt an das andere Veterinäramt wenden muss und zur Antwort bekommen dass der Wohnort des Imkers ausschlaggebend sei. Das Ganze ist jetzt 3 Jahre her, ich hatte es aber nochmal ausgegraben.
Nach den ganzen Diskussionen hier frage ich mich allerdings ob das stimmt bzw bezweifle das.
Ich habe das Ganze wieder ausgegraben weil ich jetzt eine Anfrage eines Bauern habe, der gerne meine Bienen im Raps haben möchte, allerdings im anderen Landkreis. Wenn das aber zu kompliziert wird lasse ich das.
Also hier nochmal meine zwei Fragen:
Ich bekomme ein (Aumeier) Gesundheitszeugnis für meine Bienen, die ich Ende April von ihr bekomme.
Brauche ich dann noch eins oder zwei fürs Wandern? (Erster Rapsstandort ist FFB, zweiter, dauerhafter Standort ist dann STA)
Und wie ist das jetzt mit dem Standort. Wer muss genau für vorübergehend bzw. Dauerhaft informiert werden? Habe dazu mal auf deren Website geschaut aber nichts zum Thema Wandern gefunden oder vorübergehender Standort.
Ist leider ziemlich verwirrend und ich habe den Eindruck dass auch die Ämter da vielleicht nicht so ganz wissen wie das jetzt laufen soll?
Vielen Dank schon einmal für eure Einschätzung.