Wenn der Pachtgeber eine Institution ist, bekommt man ohnehin einen schriftlichen Pachtvertrag angeboten. Das kann man dann sowieso nicht aussuchen.
Zu Privatpersonen denen ich schon vorher nicht über den Weg traue, würde ich meine Bienen gar nicht erst stellen. Bienen auf dem Grundstück verlangen eben ein gewisses Maß an Toleranz. Wenn der Vertragspartner dann versucht durch 100 Klauseln die Toleranz auszuhöhlen, ist der Ärger doch vorprogrammiert.