Muster Gestattungsvertrag & Tipps gesucht

  • Moin,
    ein Bienen-Interessierter hat sich bei unserem Imkerverein gemeldet. Er möchte gerne auf seinem Grundstück Bienen haben, ohne selbst imkern zu müssen. Da ich zur Zeit auf der Suche nach einem Zweit-Stellplatz bin, bin ich echt an diesem Standort in ca. 13km interessiert.
    Vertraglich soll und will ich das natürlich außerhalb unseres Vereins regeln.
    Hat jemand von Euch eine entsprechende Vertragsvorlage?
    Was könnten die Konditionen sein?
    Jemand aus unserem Verein meinte, dieses Bienenleasing bringt dem Imker in der Schweiz ca. 500SFR pa und der Grundstückseigner bekommt im Gegenzug vom Imker 5 kg Honig und die Bestäubungsleistung der Bienen.
    Beste Grüße,
    JB

  • Ich verstehe nicht ganz,

    geht es hier darum, dass ein Mensch sich an Bienen in seiner Nähe erfreuen will und deshalb einem Imker anbietet, seine Bienen hier aufzustellen? Dann wäre es ja eher der Imker, der zum Dank für den Stellplatz dem Grundeigentümer einen kleinen Obulus gibt (meist ein paar Gläser Honig). Wozu soll man da einen bürokratischen Vertrag aufsetzen?


    Oder geht es um eine konkrete Dienstleistung (z.B. Bestäubung), für die der Imker dann in der Tat einen Obulus verlangen könnte?

    Letzteres wäre vielleicht tatsächlich mit einem Vertrag besser geregelt.

    Oder sehe ich das zu naiv, weil ich bisher bei meinen Außenstandorten einfach die Eigentümer meiner Wunschstandorte ausfindig gemacht und dann mit ihnen mündlich vereinbart habe, dass ich Bienen auf seinem Grund aufstellen darf und er dafür ein paar Honiggläser bekommt und beide sind zufrieden, ganz ohne Vertrag?


    @all: Habt ihr etwa schriftliche Verträge geschlossen mit den Grundstückseigentümern? Ich fühle mich gerade ein wenig verunsichert...


    Gruß

    hornet

  • N'Abend


    Ich habe mal hier im Imkermarkt einen Standort in unserem Wald in der Lausitz angeboten. Da hatte sich neben einigen Wanderimkern auch ein loakler Imker aus dem Nachbardorf gemeldet. Mit dem haben wir dann ausgemacht, das die "Pacht" von ihm an uns ein paar Gläser Honig und die Möglichkeit für mich, Ihm über die SChulter zu schauen (damals war ich noch ohne Bienen) sind. Das ganze per Handschlag besiegelt und fertig.


    Die erwähnte Möglichkeit, Völker zu vermieten funktioniert eher im städtischen Raum und wahrscheinlich auch nur hier in der SChweiz, wo die Leute bereit dafür sind, für die Gestaltung und Pflege ihrer Gärten Geld auszugeben. Das "Anschau"- und "Vorzeige"-Volk steht dann als Teil des durchgestylten Garten neben einer sonstigen Skulptur und wird den Gästen bei der Aperoparty gezeigt. Ob du sowas in Dtl. noch dazu in S-A. vermarkten kannst, wage ich zu bezweifeln.


    Grüsse, Robert

  • Ich habe zum Teil Verträge. Für ein Flurstück habe ich einen Gestattungsvertrag mit der Stadt. Da läuft das mit Handschlag und Gläser Honig

    nämlich nicht. Ich muss nichts zahlen, aber es ist geregelt, wieviele Völker ich max. aufstellen darf und da es in der Pampa auf einer Wiese ist, dass ich da keine festen Bauten errichten darf. Auch die Dauer des Vertrags ist geregelt, unbegrenzt.

    Für das Bienenhaus habe ich mit dem eigentümer einen Pachtvertrag, da ich das komplette Haus und 2 Unterstände dazu nutzen darf. Dazu gehört auch ein kleines Stück Wiese, die davor ist. Hier ist keine Anzahl von Bienenvölker geregelt, aber z.B. eine Kündigungsfrist, damit ich im

    Fall der Fälle mich rechtzeitig um einen neuen Standort kümmern kann.

    Meinen Hauptstandort dagegen, der auch Häuser beinhaltet und wo ich auch meine Schulungen abhalten kann, ist ohne Vertrag. Ich bin aber mit der Besitzerin auch sehr gut bekannt, sie bekommt Honig und wir Imker pflegen die Streuobstwiese gemeinschaftlich, was sie allein nie schaffen würde.

    Die Welt ist groß genug für die Bedürfnisse aller, aber zu klein für die Gier Einzelner (Mahatma Ghandi)
    Gruß
    holmi

  • Von befreundeten Imkern hier in NRW hörte ich, dass die übliche "Pacht" bei 1 bis 2 Gläsern Honig pro Volk und Jahr liegt. Selbst habe ich eine ähnliche mündliche Vereinbarung mit einem Bauernhof, wo ich Bienenbeuten aufstellen durfte. Naheliegend ist, dass man dann den bemutzten Grundstücksteil in Ordnung hält, vielleicht auch die Vegetation pflegt / ergänzt.

    Eine Firma sieht die Bienenhaltung evtl. als imageförderlich an und verzichtet auf Pacht.

    Von Verträgen, wie oben aus der Schweiz zitiert, habe ich auch mal in den Medien gehört; das dürften aber seltene Fälle, vor allem in durchgestylten Großstadt(dach)gärten sein.

    Bestäubungsprämien sind bei uns in der Region, auch beim Raps, wohl unüblich, am ehesten gibt es die wohl im kommerziellen Obstbau.

    Karl

    Etwa 12 Völker auf Dadant an etwa 4 Standorten. "Bienenrasse":roll:: Bunte Mischung aus Carnica und Buckfast.

    Einmal editiert, zuletzt von DerBergische ()

  • Zur Präzision: Ich habe selbst die Anfrage von unserem Verein noch nicht weitergeleitet bekommen. Soll erst heute abend geschehen. Also weiß ich auch noch nicht genau, was mich erwartet. Ich möchte nur gerne vorbereitet sein, wenn ich hinfahre, mir den Standort anschaue und das erste Mal auf den Interessenten treffe.

  • Hallo foto4mat,


    ich hatte mir mal eine Vorlage besorgt, als ich im Nonnengarten eines katholischen Krankenhauses voll mit Obstbäumen Bienen aufstellen wollte ... kam nicht dazu: die Nonnen befürchteten gestört zu werden ... nicht von den Bienen, sondern vom Imker ;)


    Gestattungsvertrag - blanko.pdf


    Gruß, Jörg

    Eine Fischsuppe aus einem Aquarium zu machen, ist leichter als ein Aquarium aus einer Fischsuppe.

  • 13 Km sind aber schon ein Stückchen oder? Das sind ja 104 Km im Monat und ca. 150,-/Jahr Spritkosten wenn du jedes Wochenende mindestens ein mal hin und zurück fährst, mal von der ganzen Fahrzeit abgesehen. Wieviele Völker sollen denn dort stehen? Lohnt sich ein solcher Aufwand?

    Meine zwei Außenstände sind jeweils 1,5 Km entfernt und mit dem Fahrrad erreichbar, sowie im Winter ein schöner Sonntagsspatziergang. Verträge wurden da auch nicht abgeschlossen. Man muß sich nur gut mit den Grundstückseigentümern verstehen und viel Zeit zum Quatschen einplanen, dann macht es auch richtig viel Spaß.

  • Danke Jörg, da kann ich zumindest sehen, an was alles zu denken ist.
    Kruppi, 1,5km wäre mir zu dicht dran. Zumindest, wenn ich diese Standorte auch zur Ablegerbildung verwenden möchte.
    Gruß, JB (Jens-Birger)

  • 13 Km sind aber schon ein Stückchen oder? Das sind ja 104 Km im Monat und ca. 150,-/Jahr Spritkosten wenn du jedes Wochenende mindestens ein mal hin und zurück fährst, mal von der ganzen Fahrzeit abgesehen. .....

    Wenn´s am Arbeitsweg liegt wie bei mir, kein Problem:)


    Bei meinem Stand im Wald (Gehört dem Sachsenforst) bekomme ich jedes Jahr die Einfuhrerlaubnis und meine Bienen dürfen dort auch stehen. Kost nix!

    Mein anderer Stand ist bei einem bekannten im Grundstück für Honig, also nix Vertrag.

    Viele Grüße aus der Westlausitz


    "Was tausend Wichte sagen, bekommt Gewicht" - Johann Nepomuk Nestroy

  • Was ist denn unter "(6) ...In einem Umkreis von 3 Metern gilt für die Bienenstöcke ein geschütztes Gebiet; dort hat der Bienenflug Vorrecht." zu verstehen? Muss dann jed(r) jeder Biene ausweichen ;) ? Was passiert im Kollisionsfall? Arbeitsausfallregelungen für die Biene?


    Ansonsten doch schon eine gute Vorlage...wenngleich jede Regelung über Pacht/Miete/Entgeld fehlt... außerdem müssen ggf. Regelungen für überlassene Schlüssel getroffen werden. Aus Eigentümersicht würde ich außerdem festhalten wollen, dass der Personenkreis gedeckelt wird, der das Grundstück betritt/nutzt (also keine ungenehmigte "Untervermietung" oder ungenehmigte kommerzielle Veranstaltungen/Nutzungen).


    M.

  • Ich würde den Aufwand so gering wie möglich halten und nichts schriftlich machen. Mündliche Pachtverträge sind ja genauso gültig wie schriftliche, also gibt es auch rechtlich keinen Grund etwas aufzuschreiben. Haftung und Kündigungsfristen sind im BGB geregelt. Also Handschlag und fertig ist der Vertrag. Wenn es Probleme gibt muss man sich einigen, oder den Standort wieder räumen, wenn man sich nicht ewig streiten will.

  • Ich würde den Aufwand so gering wie möglich halten und nichts schriftlich machen. Mündliche Pachtverträge sind ja genauso gültig wie schriftliche, also gibt es auch rechtlich keinen Grund etwas aufzuschreiben. Haftung und Kündigungsfristen sind im BGB geregelt. Also Handschlag und fertig ist der Vertrag. Wenn es Probleme gibt muss man sich einigen, oder den Standort wieder räumen, wenn man sich nicht ewig streiten will.

    Das mag so gehen, solange es unter Privatpersonen ist. Wenn der Grundstückseigner aber eine Institution (Bundestag, Oper, Deutsche Bahn, Stadtverwaltung o.ä.) ist, kann ich nur dringend zu einem Gestattungsvertrag raten, um klare Verhältnisse zu haben.


    Und bei manch Zeitgenossen wäre mir das auch im Privaten sicher lieber ...


    Gruß, Jörg

    Eine Fischsuppe aus einem Aquarium zu machen, ist leichter als ein Aquarium aus einer Fischsuppe.

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