Angriffspunkt zu §5a: nicht BSV, nicht LÜVA-Mitarbeiter, "beamteter Tierarzt" steht da! untersuchen steht da und nicht Proben nehmen.
Untersuchung bei Abwanderung
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Drops: Die Formulierung lautet nicht, wie von Dir angegeben. Sie lautet: Für die Wanderbescheinigung,
Ist nicht die Wanderbescheinigung das Gesundheitszeugnis?
Denn: Welchen Sinn hat es, eine Untersuchung bei der Abwanderung aus Kreis A zu erstellen und dann bei der Einwanderung in Kreis B eine erneute Untersuchung zu machen?
Und: Wohin mit den Bienen in der Zwischenzeit?
Wenn der Text wirklich so gemeint sein soll, wie du ihn liest, dann müsste ich ja, wenn ich mit meinen Bienen von hier auf deine Belegstelle möchte
- zuerst hier ein Zeugnis erstellen lassen, damit ich weg komme,
- dann eines bei dir für die Anwanderung und
- dann nochmal eines wenn ich bei dir wieder weg will.Da kann ich ja noch froh sein, dass ich hier nicht nochmals eines brauche, sondern das erste (hier ausgestellte) Zeugnis noch da ist und darauf vermerkt, dass bei dir in der Zeit, in der meine Bienen bei dir waren, keine Faulbrutfälle aufgetreten sind.
Stefan
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genau das ist ja der Blödsinn
ich habe auf dem Kirschberg über 140 Begattungsvölker pro Jahr, die nicht aus dem LK-L kommen und ich habe noch nie an frisch bestifteten E2K-Waben AFB-Symptome festgestellt. Soll die doch der beamtete TA untersuchen. Ich werde das nicht machen und auch keine Futterkränze aus Apideas kratzen.
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Seit doch froh, das sich der Tierarztbeamte nicht das blutige Bettlaken zeigen lassen will beim Abwandern von der Belegstelle. Grade hab ich den Eindruck, einige Verantwortliche drehen grade völlig frei - hier in NRW die Lebensmittelkontrolle. Können kontrollieren wann sie wollen, Kosten trägt der Bepropte. AfB ist auch gut, mit den Änderungen hier kann eigentlich keiner mehr wandern. Und als Zuckerchen obendrauf die neue Melderegeln, damit NRW endlich über die so gesteigerten Völkerzahlen angemessenen Zugriff auf den EU-Pott bekommt. Kann man sich alles kaum ausdenken. QM Zwangszertifizierung für Imker (inkl. Lagertemperatur u. Luftfeuchtedokumentation im Lager) ist wohl zwischenzeitlich vom Tisch.
Beste Grüße,
Ralf -
ich weiß auch nicht, welchen Sinn die Tätigkeit dieser Leute hat
Wir Imker bzw. unsere Vorfahren haben die BienseuchV gewollt und wollen sie noch heute. Allerdings genau so wie sie formuliert ist.
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Demnächst wird irgendwer genau das gleiche schreiben über die kommende Wachsverordnung. Die Geister, die ich rief...
Beste Grüße,
Ralf -
Moin Henry,
aber das heißt ja dann, dass sie im Kreise Leipzig auch keine Anwanderzeugnisse anderer Behörden akzeptieren, sondern selber beproben wollen... Steht da was zu den Kosten? Entspricht das wirklich deren Willen, oder wollen sie damit Bienenverkehr, für den sie zuständig wären, verunmöglichen?
Ich hätte hier so 2 Völker, mit denen ich gerne in den Kreis Leipzig wandern würde...
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das interpretierst du in das Schreiben, der Zeitpunkt der Seuchenfreiheit ist abgelaufen nach Probennahme. 2 Wochen später bekommst du die Bestätigung das deine Bienen vor 2 Wochen ohne Befund lebten.
Außerdem gehen wir noch davon aus, das nicht weitere Vet.ämter diese Stellenfinanzierung inkl effektivem Kopieren der Anordnung übernimmt.Nicht vergessen wieviel Bienenvölker es gibt, die alle x Wochen bei Wanderungen kontrolliert werden müssen, und wieviel Bestäubungsleistung und deutscher Honig nicht produziert werden, wenn die in Wartestellung auf die Ergebnisse aus dem Labor (Sachsens) warten.
Nein ich schütte keine Milch oder Honig aus, teeren und federn und in die Bienenkiste- ich bin kein Tierquäler!
wie heisst der zuständige Minister in Sachsen, dem wir die Mailfächer füllen?
Sorry wir hören gerade nebenbei wdr - Rolle vorwärts von Frieda BraunGruß Fred
das läuft in 2 Tthreads ?!
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Beim Bundesminsiterium lese ich das gerade so:
"Die für den neuen Standort zuständige Behörde behält die Bescheinigung ein und händigt die Bescheinigung dem Imker wieder aus, wenn er den Zuständigkeitsbereich der Behörde wieder verlässt. In die Bescheinigung trägt die für den neuen Standort zuständige Behörde für den Fall, dass die Bienenvölker nur vorübergehend verbracht werden, den Ort, Beginn und Ende der Wanderung sowie am Ort der Wanderung auf dem Bienenstand festgestellte Bienenseuchen ein."Demzufolge liegt es im Ermessen der für den neuen Standort zuständige Behörde, wie sie zu der Entscheidung kommt, eine Bienenseuche festzustellen, die dann ggf. einzutragen wäre. Und vor allem: Nach diesem Text muss sie nicht Keine Seuche eintragen. Hier liegt wahrscheinlich der Leipziger Landkreis-Haken, auch ohne Grund am Wanderort beproben wollen.
Freilich kann die LL-Behörde für ihren Bezirk nun festlegen, dass sie jeden Eingewanderten prüfen will, bevor er wieder auswandert. Der Gast-Imker muss sich dran halten, weil er sonst von denen seine Bescheinigung nicht wieder kriegt (falls die jemand in seiner Heimat sehen will).PS. Wie ist denn nun die Mailadresse?
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kennste deine zuständige Ministerin nicht?
http://www.sms.sachsen.de/index.html
links zu FB und TwitterBarbara Klepsch
Sächsische Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Albertstraße 10 01097 Dresden
Tel: 0351 564-0 | Fax: 0351 564-5850
LUA-Jahresberichte suche bienen faulbrut
http://www.lua.sachsen.de/15897.html
interessant im Tabellenteil 2015 , Tabelle 3.1 Übersicht Bienenkrankheiten Positivbefunde am Lua 2007-2015wurde 2016 in Sachsen flächendeckendes Monitoring gemacht?
Waren die LKreise von Faulbrut betroffen oder werden hier vorbeugend Wanderhürden gelegt?Zu denken gab mir im Vortrag von Hannes Beims in Celle zur AFB- unterschiedliche Erregertypen, so das es bei negativer Beprobung in einem Fall innerhalb von 2-3? Monaten von Infektion zum klinischem Befund kam.
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NRW hat auch aktualisiert https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…161206142852128
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Perfekt und richtig, das NRW-Vorgehen!
Zu § 5 der Bienenseuchen-Verordnung2.9.1
Sowohl beim Verbringen von Bienenvölkern beziehungsweise Ablegern oder Schwärmen, ausgenommen herrenlose Naturschwärme, an einen anderen Standort, als auch bei Wanderung oder beim Beschicken von Belegstellen, beim Versand von Königinnen und beim Zukauf von Bienenvölkern ist eine amtstierärztliche Bescheinigung (Anlage 1) erforderlich. Hierfür gilt:
Die Bienen müssen frei sein von Amerikanischer Faulbrut und der Herkunftsort der Bienen liegt nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk. Dies kann nur bescheinigt werden, wenn durch eine Untersuchung die Abwesenheit klinischer Symptome der Amerikanischen Faulbrut belegt ist. Der Imker kann diesen Nachweis auch durch eine von einem Bienensachverständigen gezogene Futterkranzprobe mit negativem Befund erbringen. Falls im Zuge einer klinischen Untersuchung keine klinischen Symptome festzustellen sind oder eine Futterkranzprobe einen negativen Befund aufweist, ist die amtstierärztliche Bescheinigung auszustellen.
Deutsch und Logik ist den Beamten jetzt nicht in Fleisch und Blut aber die Bedeutung von "oder" ist selbt denen klar.
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Ich hatte heute eMailantwort von meinem Vet.-Amt. Alles ist genauso gemeint, wie verstanden. Zudem wurde mitgeteilt, daß die Rückgabe der Seuchenfreiheitsbescheinigung kostenpflichtig ist.
Falls jemand von Euch aus Sachsen einen Kostenbescheid erhalten hat, bitte ich um Hinweis.
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Tja. Bauen wir wahrscheinlich bald auch der Birnengöttin eine Statue.
Gegen Dummheit ist eben kein Kraut gewachsen.
Auf geht's.
Beste Grüße,
Ralf -
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