Wenn dies wahr sein wollte (wovon ich noch nicht überzeugt bin) wird Leipzig in ein paar Wochen bienenfrei sein, weil jeder nur noch einmal abwandert und dann dort bleibt, wo er ist.
Ich stelle mir schon die Schlagzeile in der örtlichen Presse vor.
Untersuchung bei Abwanderung
-
-
Hallo Henry
wenn ich das so lese sträuben sich mir die Nackenhaare. Wenn ich an meine erste Beprobung denke die 7 Wochen gedauert hat, na dann gute Nacht.
Zum Imkertag in Niesky, da wurde auch über die Faulbrut und Sanierung gesprochen, das Fazit war: Wenn man will, findet man in jedem Volk Faulbruterreger.
-
es geht um den Landkreis Leipzig, der ist riesengroß. Es geht nicht um die Stadt Leipzig. Die hat ein eigenes Amt.
-
Moin Henry,
ist das vielleicht eine Idee, den AV mittelfristig von Bienen ganz zu befreien?
Und was sagt der, auf die probate Frage nach der Rechtsgrundlage?
Gruß Clas
-
Das
Schreiben ist aber nicht Gender-konform geschrieben! Nur männliche BSVe und Mitarbeiter dürfen untersuchen.
Möglich wäre ja, im Oktober zu beproben, wenn i.O., schon zum Wanderplatz wandern, neu beproben, immer noch i.O. und zurück wandern.
Dann ist das ja 9 Monate gültig, und du wanderst zur Rapsblüte an und danach zurück.
Da will wer Geld machen und Beamtenplätze sichern/schaffe.
Wer hat sich das ausgedacht? Trump?
Nicht vor Donald Ducken!
doc
-
-
Egal ob Stadt oder Landkreis, es bleibt Dummfug.
Schade dass unser Kollege vom Drachenfels nicht mehr imkert, der hätte schon alle Medien, angefangen von der BLÖD bis hin zum kleinsten Käsblatt an den Stand bestellt. -
ich übernehme das
-
Gerade wollte ich mich zuversichtlich äußern...
-
Das
Schreiben ist aber nicht Gender-konform geschrieben! Nur männliche BSVe und Mitarbeiter dürfen untersuchen.
Möglich wäre ja, im Oktober zu beproben, wenn i.O., schon zum Wanderplatz wandern, neu beproben, immer noch i.O. und zurück wandern.
Dann ist das ja 9 Monate gültig, und du wanderst zur Rapsblüte an und danach zurück.
Da will wer Geld machen und Beamtenplätze sichern/schaffe.
Aber was machst du, wenn du erst in die Kirschen wanderst, dann vll noch ein wenig Äpfel oder Löwenzahn, dann in den Raps, danach in die Robine/Ahorn gefolgt von der Heide. Das wären dann immerhin 4 - 6 Beprobungen.
Das mit dem Gendergerecht ignoriere ich jetzt mal und schlage die allgemeinen Sprachregeln wie sie z.B. im Duden vor, die gelten zum Glück noch im Beamtentum.
-
Also ich vermute, dass das Schreiben unglücklich formuliert ist:
Das Gesundheitszeugnis ist für An- & Abwanderungen aus dem Landkreis nötig.
Für die Erstellung eines Zeugnisses ist ein Laborbefund und die klinische Untersuchung der Völker nötig.Dass für jede Wanderung ein "neues" Zeugnis erstellt werden muss obwohl das alte noch keine 9 Monate alt ist, steht nicht im Schreiben.
Stefan
-
-
Drops,
es steht drin und es ist auch so gemeint. Sonst wäre auch nichts Neues dabei. Die Suchenfreiheitsbescheinigung in der Wanderung wird nicht mehr ohne Untersuchung zurückgegeben.
-
Also ich vermute, dass das Schreiben unglücklich formuliert ist:
Das wäre toll und ich wünsche mir das.
Leider war das Vorgehen des Amtes in 2016 schon so, dass sie ein Rückwanderzeugnis nur nach klinischer Untersuchung ausstellen wollten und noch bis in den Herbst die Imker und deren Ämter anriefen, die ohne diese weitergewandert waren.Ein Anruf nächste Woche muss da Klarheit bringen.
Bin leider sehr pessimistisch... -
Drops: Die Formulierung lautet nicht, wie von Dir angegeben. Sie lautet: Für die Wanderbescheinigung, sowohl für Hin-, als auch Rückwanderung, sind Futterkranzproben und eine klinische Untersuchung durch den amtlich beauftragten Bienensachverständigen oder einen Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramts Landkreis Leipzig notwendig.
-
Und hier nochmal die Paragraphen der Bienenseuchenverordnung, die uns das Argumentieren schwer machen werden:
Zitat§ 5
(1) Der Besitzer oder die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Bienenvölker betrauten Personen haben für Bienenvölker, die an einen anderen Ort verbracht werden, unverzüglich nach dem Eintreffen der für den neuen Standort zuständigen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle eine Bescheinigung des für den Herkunftsort zuständigen beamteten Tierarztes vorzulegen. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Bienen als frei von Amerikanischer Faulbrut befunden worden sind und der Herkunftsort der Bienen nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt. Die Bescheinigung darf nicht vor dem 1. September des vorhergehenden Kalenderjahres ausgestellt und nicht älter als neun Monate sein.
(2) Die Bescheinigung nach Absatz 1 wird von der für den neuen Standort zuständigen Behörde oder der von ihr beauftragten Stelle einbehalten. Für Bienenvölker, die nur vorübergehend an einen anderen Ort verbracht werden, trägt sie in der Bescheinigung den Ort, den Beginn und das Ende der Wanderung sowie am Ort der Wanderung oder auf dem Bienenstand festgestellte Bienenseuchen ein. Die Bescheinigung wird dem Besitzer oder den mit der Beaufsichtigung, Wartung oder Pflege der Bienenvölker betrauten Personen wieder ausgehändigt, wenn die Bienenvölker aus dem Bezirk der zuständigen Behörde verbracht werden.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.§ 5a
Der Besitzer von Bienenvölkern, die nur vorübergehend an einen anderen Ort verbracht werden, hat an dem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen und seiner Anschrift sowie der Zahl der Bienenvölker in deutlicher und haltbarer Schrift gut sichtbar anzubringen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Bienenvölker in seiner Gegenwart oder im Beisein eines von ihm Beauftragten von dem beamteten Tierarzt untersucht werden können, soweit eine solche Untersuchung aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist. -
Dir hat das Forum geholfen? So kannst Du es unterstützen!
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.