Mit der Eintragung geht der Spaß erst richtig los. Jede Satzungsänderung und jede Veränderung im geschäftsführenden Vorstand muss notariell beglaubigt dem Registergericht zur Eintragung vorgelegt werden.
Darum soll man auch gut überlegen, was man in der Satzung in welcher Form regelt. Das können scheinbare Belanglosigkeiten sein oder aber auch wesentliche Dinge.
Satzungen ändert man gewöhnlicherweise auch nicht jedes Jahr, kann man auch gar nicht ohne Weiteres, weil man dazu normalerweise bereits in der Ur-Satzung Vorkehrungen trifft. Vorstände werden im Normalfall auch nicht nach jeder Wahlperiode ausgewechselt, wenn doch, stimmt was anderes nicht im Verein oder Vorstand. In Niedersachsen sind bereits gemeinnützige (nicht-eingetragene) Vereine sogar von einem Großteil der Eintragugsgebühren befreit, sofern der link auf der Vorseite noch gültig ist.
Davon abgesehen ist ein e.V. auch protokollpflichtig. Das gab in dem ersten Verein, in dem ich Mitvorstand war, richtigen Ärger, weil der Vorgängervorstand es irgendwann nicht mehr für nötig hielt, die Versammlungsprotokolle einzureichen... Nur waren da mittlerwile drei verschieden besetzte Vorstände enthalten, der zuständige Rechtspfleger beim AG soll richtig getobt haben...
Gruß Andreas