Moin Leute,
womit wir ungefähr 10.00 Lichtjahre von der Ausgangsfrage entfernt wären.
Ich für meinen Teil habe öfter mal Lust auf Imkerverein, daher bin ich inaktives Mitglied in einem, kostet mich nur den gekürzten Beitrag zum Ortsverein und wenn ich Lust auf ein Bierchen habe, gehe ich zum Stammtisch.
Auf den gesamten "Wasserkopf" von Kreisverband, Landesverband und vor allen Dingen diesen komischen DIB kann ich verzichten.
Imkern ohne Vereinsmitgliedschaft ?
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Aus diesem Grund ist für viele Vereine die Gemeinnützigkeit nicht von Bedeutung, weil sie auch ohne steuerfrei bleiben.
Es geht aber nicht nur um die reine Steuerfreiheit. Spender wollen ganz gern ihre Spende quittiert haben, um sie beim FA geltend machen zu können. Ist ein Verein nicht gemeinnützig, kann er keine solche Quittung ausstellen. Von daher ist die Gemeinnützigkeit sehr wohl von Bedeutung, um die Vereinsfinanzen zu entlasten. Ansonsten ist der Verein beim Thema "Groß"-Spenden aussen vor, gerade wenn es um nennenswerte Beträge deutlich oberhalb der Mitgliedsbeiträge geht. Vllt. habe ich es suboptimal formuliert, aber tatsächlich ist es so. Für den Privatmenschen ist evtl. nachrangig, ob er eine Geldspende absetzen kann, für eine Behörde, Bank oder Firma ist es das aber nicht.Gruß Andreas
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Imkerei ist per se kein Ziel, sondern ist Mittel zum Zweck...die meisten Vereinsmitglieder wollen keine grossen Honigmengen, sondern freuen sich an dem Kommen und Gehen ihrer Bienen. Passt!
Genau genommen seid Ihr dann gar kein Imkerverein (der Satzung nach). An sich eine interessante Option, die Beiträge spendenabzugsfähig zu machen. Ich sehe da aber trotzdem Probleme:
1. Das Finanzamt könnte die Auffassung vertreten, Bienenzucht falle nicht unter "die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes usf." (§ 52 Nr. Abs. 2 Nr. 8 AO)
Das wär zu klären. Das zuständige Berliner Finanzamt kenne ich aber als recht hartleibig
2. Im Mitgliedsbeitrag sind ja die Verbandsabgaben enthalten, die wiederum einen Versicherungsschutz beinhalten. D.h. der Beitrag ist nicht unentgeltlich oder zumindest nicht "fremdnützig", wie die Rechtsprechung das von Spenden verlangt.
Ich sehe deswegen keine Spendenabzugsmöglichkeit. Besser also, das Finanzamt erfährt davon nichts.Wolfgang
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Es geht aber nicht nur um die reine Steuerfreiheit. Spender wollen ganz gern ihre Spende quittiert haben, um sie beim FA geltend machen zu können.
Das ist natürlich völlig richtig. Ich meinte Verine, die kein Spendenaufkommen haben. Der Spendenabzug ist regelmäßig das wichtigste Argument für die Gemeinnützigkeit.Wolfgang
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Ich sehe deswegen keine Spendenabzugsmöglichkeit. Besser also, das Finanzamt erfährt davon nichts.Wolfgang
Aber das weiss es doch schon - wir haben uns die Satzung doch beim FA für Körperschaften genehmigen lassen und machen brav unsere Steuererklärung alle drei Jahre. Dabei geben wir ja auch Tätigkeitsberichte ab in denen wir natürlich unseren Beitrag darstellen. Wenn die das nicht mehr akzeptieren, werden sie es uns ja wohl dann sagen...bisher aber kein Problem.
Wer seinen Mitgliedsbeitrag absetzen will kann sich das ja von uns bescheinigen lassen - dann natürlich ohne Versicherungsbeiträge u.a. Macht aber in der Paxis kaum jemand für die paar Kröten...
Melanie
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Ich musste mich intensiv damit beschäftigen. Ich bleibe bei meiner Aussage, auch wenn mir Deine Zustimmung sicher dauerhaft verwehrt bleibt.
Vielleicht solltest Du Dein Wissen mal bei den Behörden und Sachbearbeitern verbreiten, bevor Du bei den Vereinen anfängst. Da ist es (nach dieser Aussage von Dir) noch viel nötiger.
Ich beschäftige mich seit über 20 Jahren beruflich mit dieser Thematik.
Wir wollen aber nicht Meinung gegen Meinung stellen, weil die Rechtsprechung und Standardliteratur die Sache eindeutig beantwortet haben:
Nach § 58 Nr. 2 BGB muss die Satzung in jedem Fall
- den Beitragsinhalt (Geld-, Sach- oder Dienstleistung) und
- die Beitragsart (Regelbeitrag, Sonderbeitrag usf.
festlegen.
Fehlt eine Satzungsregelung, schuldet das Mitglied grundsätzlich keine Beiträge. Es sei denn, die Beitragspflicht ist einzelvertraglich vereinbart (was recht ungewöhnlich wäre).
Nachzulesen: Reichert, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 13. Auflage 2016, Rdn. 894-896).
Ich mache mir jetzt nicht die Mühe auch noch in den anderen Handbüchern nachzuschlagen.Wenn die Satzung also nicht eindeutig regelt, dass Arbeitstunden zu leisten sind, kann man kein Mitglied dazu verpflichten.
Wolfgang
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Aber das weiss es doch schon - wir haben uns die Satzung doch beim FA für Körperschaften genehmigen lassen und machen brav unsere Steuererklärung alle drei Jahre. Dabei geben wir ja auch Tätigkeitsberichte ab in denen wir natürlich unseren Beitrag darstellen. Wenn die das nicht mehr akzeptieren, werden sie es uns ja wohl dann sagen...bisher aber kein Problem.
Wer seinen Mitgliedsbeitrag absetzen will kann sich das ja von uns bescheinigen lassen - dann natürlich ohne Versicherungsbeiträge u.a. Macht aber in der Paxis kaum jemand für die paar Kröten...
Die Satzung ist natürlich vom FA genehmigt. Diese Spendenpraxis aber wohl nicht. Ich möchte nicht rechthaberisch erscheinen, aber die Sache ist riskant, weil es zur Spendenhaftung kommen kann.
Eine Aufteilung in echte Spende und Vergütung für den Versicherungsschutz ist nur möglich, wenn es dafür eine klare rechtliche Grundlage gibt - so die Finanzrechtsprechung. Die müsste man durch Satzung oder Beitragsordnung schaffen.Ich weiß, dass ich hier mit meiner Besserwisserei nerve, aber ich weiß es wirklich besser. Es gibt nicht viele Fachleute in diesem Land, die so tief mit der Thematik vertraut sind wie ich. Wer's nicht glaubt, dem schicke ich gern eine Publikationsliste.
Wolfgang
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Hier im kleinen Saarland sind zum Landesimkerverband sechs Kreisverbände zugeordnet, die in etwa dem Gebiet der Landkreise bzw. des Regionalverbandes entsprechen. Innerhalb dieser Kreisverbände sind 85 örtliche Imkervereine organisiert. Mein Kreisverband, der Kreisverband St. Wendel, ist der mitgliederstärkste im Land. In 17 Vereinen sind über 300 Imker organisiert. Der Kreisverband pflegt die Kontakte zu Verwaltung und Gremien des Landkreises, führt durch und koordiniert die Neuimkerschulungen, hält Arbeitsmaterialien für Faulbrutmonitoring und Faulbrutsanierung vor. Er betreibt eine eigene Belegstelle und einen Lehrbienenstand.
Unser Ortsverein wiederum ist einer der kleinsten Ortsvereine im Kreisverband. 12 aktive Imker zählt der Verein, gleichwohl verfügt der Verein über einen Vereinsbienenstand im Gemeindewald. Somit ersparen sich Neuimker erstmal den Aufbau eines eigenen Bienenstandes. Vereinskollegen, die bereits einen eigenen Stand besitzen, nutzen den Vereinsbienenstand dann gerne zum Aufstellen der Ableger und ersparen sich somit einen zweiten Bienenstand.
Ich bin damit auch Mitglied im DIB. Darf deshalb DIB-Gläser und Aufkleber nutzen.
Was ich wohin in welcher Höhe an Mitgliedsbeiträgen zahle, das weiß ich gar nicht. Da ich von Anfang an von den Vorteilen des Kreisverbandes und des Ortsvereins profitiert habe, mache ich mir da auch keine Gedanken drum - bisher haben mich die Mitgliedsbeiträge noch nicht verarmen lassen.
Nun zu der Frage im Vereinsrecht. Mitgliedsbeiträge, Arbeitsleistungen und andere veränderliche Daten haben in der Satzung nichts verloren. Geschickter ist da, man verweist in der Satzung auf eine eigenständige Beitragsordnung, die dann von der Mitgliederversammlung so beschlossen werden muss. Vorteil: Der Vorsitzende muss nicht bei jeder Beitragsänderung mit einer geänderten Satzung zum Notar und Registergericht. Eine Beitragsordnung könnte auch Beitrag in Form von Frondiensten enthalten. Diese Dienste wären dann je nach Bedarf vom Vorstand zu beschließen.
Wer das alles nicht will, weder Vorteile noch Lasten, der soll vom Vereinswesen wegbleiben. Wenn dann aber mal was ist - Faulbrut o. ä. nicht gerannt kommen und die BSV um Hilfe bitten. Die sind aus Vereins- und Verbandsbeiträgen ausgebildet worden. Dann gleich zum Veterinäramt, welches dafür sorgt, dass alle Beuten verbrannt werden.
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Nun zu der Frage im Vereinsrecht. Mitgliedsbeiträge, Arbeitsleistungen und andere veränderliche Daten haben in der Satzung nichts verloren. Geschickter ist da, man verweist in der Satzung auf eine eigenständige Beitragsordnung, die dann von der Mitgliederversammlung so beschlossen werden muss. Vorteil: Der Vorsitzende muss nicht bei jeder Beitragsänderung mit einer geänderten Satzung zum Notar und Registergericht.
Das gilt aber nur für die Höhe der Beiträge, die Fälligkeit u.ä. Die haben in der Satzung aus den von Dir genannten Gründen in der Tat nichts zu suchen. Anders die Art und der Inhalt der Beiträge, der muss in der Satzung geregelt sein (s.o.).Wolfgang
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Ich weiß, dass ich hier mit meiner Besserwisserei nerve, aber ich weiß es wirklich besser. Es gibt nicht viele Fachleute in diesem Land, die so tief mit der Thematik vertraut sind wie ich. Wer's nicht glaubt, dem schicke ich gern eine Publikationsliste.
Wolfgang
Also ich finde es ja gut wenn Du Dein besseres Wissen mit uns teilst - dazu ist doch ein Forum da und wenn sich wer genervt fühlt, muss er (oder sie) ja nicht weiter lesen. Du hast nämlich vollkommen recht: das Wissen dazu ist dünn gesät und ich finde es gut, dass Du uns (oder mich zumindest) da eher bereicherst. Na dann solltest Du ja inzwischen reichlich "Futter" für die Artikelreihe haben (auf die ich schon sehr gespannt bin...).
Daher also: besten Dank fürs hartleibige Diskutieren hier!
Melanie
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Auch wenn wir mittlerweile dadurch weit weg von der ursprünglichen Frage sind, finde ich diese Diskussion um das Vereinsrecht sehr interessant.
Ich werde die Satzungen und Regelungen anderer Vereine auch einmal hinsichtlich dieser Aspekte prüfen und ggf. den Vorstand um Kontrolle dazu bitten. Leider ist man ja auch bei Unwissenheit nicht vor den Folgen geschützt. Mit Klagen oder Forderungen von Finanzamt kann man einen kleinen Verein auch schnell finanziell überfordern, wenn man hier vorher was falsch gemacht hat. Ich habe da als Mitglied auch schon mit einem Verein schlechte Erfahrung machen müssen, wo wir viel Geld für einen kleinen Fehler bezahlt und den Verein fast ruiniert haben.Deshalb hier schon mal für alle diese Anregungen und ich freue mich dann auf die Serie zum Nachlesen (dann mit Quellenangaben zu den Regelungen zum Überprüfen)
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Allerdings ist es immer gut zu rechtlichen und steuerlichen Fragen weitere Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Da hapert es tatsächlich oft. Vieles läuft hier unter: "Wo kein Kläger, da kein Richter. " Aber wenn es dann mal einen Kläger gibt, ist Holland in Not. Es ist eine sehr lobenswerte Initiative von Dir. Zumal sich ständig was ändert bei den Regelungen.
Ich möchte dies noch einmal ausdrücklich hervorheben und darauf hinweisen, dass dies in keiner Weise ironisch gemeint ist. Ich wäre ein begeisterter (vielleicht kritischer) Leser einer solchen Veröffentlichung. Hoffentlich bekomme ich das auch mit, da ich nur andere Zeitschriften regelmäßig beziehe.
Meine bisherigen Erfahrungen weichen allerdings von den Ausführungen von Wolfgang ab. Ich wäre froh hier mehr Klarheit zu bekommen.
Also Wolfgang: Viel Erfolg bei Deinem Vorhaben.Liest man allerdings einige Ausführungen zu dem Thema kann man nur passend zur Ausgangsfrage sagen:
Man sollte überhaupt keinem Verein beitreten. Erst recht ist von der Mitarbeit in einem Vereinsvorstand abzuraten. -
Liest man allerdings einige Ausführungen zu dem Thema kann man nur passend zur Ausgangsfrage sagen:
Man sollte überhaupt keinem Verein beitreten. Erst recht ist von der Mitarbeit in einem Vereinsvorstand abzuraten.No risk, no fun - so sehe ich das. Mitmachen, sich schlau machen, lernen und besser machen. Nichts machen machen zu viele...
Melanie
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Hallo Wolfgang,
Du nervst nicht, Du nicht. Weiß nicht genau warum, aber bei dir habe ich das Gefühl, dass es gut ist und uns gut tut. Ich denke das Missverständnis, dass die Höhe der Beiträge und z.B. der Name des Schriftführers in der Satzung stehen müssen hat sich aufgeklährt, die Art der Beiträge müssen drinstehen.
Amape, wenn ich dich richtig verstanden habe, willst Du die Satzungen anderer Vereine prüfen und mit den Vorständen ihre unzuläönglichkeiten klären. Viel Spaß, das macht dich bestimmt verry beliebt. Courage 1, später mal Bundespräsident werden 0.
Jeder Verein ist anders, aber so wie ich das sehe sollte es für viele Vereine möglich sein ohne eine Gemeinnützigkeit auszukommen. Sie können ihre Satzung so gestalten wie es ihnen wichtig ist, das Vereinsgebahren nach ihrem Willen gestalten, solange sie es schaffen am Ende vom Jahr nicht wesentlich mehr als 4.999,- € Überschuss erwirtschaftet zu haben. Und wenn doch, zahlen sie vom Überschuss über diesen 4.999,- € geringe Steuern. Natürlich sind dann die 500,- €-Spenden von der örtlichen Bayer-Filiale oder anderen Greenwashern nicht mehr steuerlich absetzbar für die Spender.
Wobei es natürlich auch Spender gibt die ein gutes Gewissen haben und trotzdem spenden in Größenordnungen.
Viele Grüße und Sport frei
Wolfgang -
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