Leider hapert es in den Vereinen oft an den nötigen rechtlichen Kenntnissen. Da wird vieles gemacht, was nur mit Satzungsgrundlage geht, obwohl die nicht besteht (Arbeitstunden z.B. kann ein Verein nur verlangen, wenn die Satzung das ausdrücklich regelt). Da wird mit Tagesordnungen unsauber umgegangen und so mancher Beschluss wäre deswegen anfechtbar, u.a.m.
Ich bin übrigens gerade mit der biene & natur (ADIZ) in Kontakt wegen einer Beitragsreihe zu rechtlichen und steuerlichen Fragen in Imkervereinen.
Wenn Ihr Themenvorschlage habt, her damit!Wolfgang
ui, da fällt mir so einiges ein - Satzungserfordernis bei Gemeinnützigkeit z.B. Da gibt es einige, die meinen, eine einmal auf Basis der Satzung genehmigte Gemeinnützigkeit bliebe bestehen auch wenn sich zwischenzeitlich die rechtlichen Anforderungen an die Satzung geändert haben.
Melanie