Nachdem ich gestern den Meldebogen für die Tierseuchenkasse bekommen habe, fiel mir eine wesentliche Änderung auf.
Es ist jetzt (bei Bienen) keine Stichtagsmeldung zum 1.Januar mehr vorgeschrieben sondern die geplante Höchstmenge an Völkern für das laufende Jahr muss angegeben werden.
Begründet wird dies damit, dass man im Januar nicht abschätzen kann, wie viele Bienenvölker man hat.
Das man dies nicht kann, habe ich schon öfter angemerkt, bin aber mit dieser Meinung anscheinend nicht ganz alleine.
Die Schlussfolgerung daraus zu ziehen, es wäre einfacher jetzt abzuschätzen, wie viele Völker man denn in einem halben Jahr haben wird, hat aber schon einen gewissen, sagen wir, Schwachsinnigkeitsfaktor. Natürlich sind Ableger und Zukäufe mit einzuplanen.
Dass bei der jetzt getroffenen Angabe der Wahrheitsgehalt noch erheblich sinken wird, zur bisherigen Praxis, müsste eigentlich jedem auffallen.
Hauptsache es kommen irgendwie mehr Völker auf die Zettel. Von einer Beitragssenkung für jedes einzelne Volk kann ich in dem Schreiben nichts finden.
Jetzt ist ein Euro pro Volk alles andere als eine unangemessen hohe Summe, aber die Vorgehensweise ist schon bedenklich.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Schmal schätzen und bei nur einem nicht angegebenen Volk den Erstattungsanspruch ganz verspielen? Oder besser sehr großzügig schätzen und Völker angeben, die ich bei schlechter Trachtlage und Überwinterungsergebnisses gar niemals nicht haben werde?
Ich tue mich mit den Zukunftsprognosen und Hellsehereien so schwer.
Ich könnte natürlich auch recht wenig Völker angeben und beim Auftreten der AFB nur diese Anzahl dem BSV oder Amtsveterinär zeigen. Das ist bestimmt der Königsweg zur Bekämpfung von Seuchen.:-(
Ist diese tolle, neue Regelung nur in NRW so, oder eine bundesweite Erscheinung?