Patent-/Gebrauchsmusterschutz sind nicht ganz trivial und erfordern eine Erfindung, eine Neuheit, die bereits für das "kleine Patent" (=Gebrauchsmuster) zumindest in D n. § 3 GebrauchsmusterG zumindest noch nicht schriftlich beschrieben oder gar benutzt wurde. Für die einschlägigen Walz-, Gieß- und Abformtechniken dürfte ein solcher Schutz also nicht mehr möglich sein.
Genau da ist wohl der Haken.
Ich kombiniere Altes mit Neuem.
D.h. Ich habe für zwei bereits gelöste Probleme einfachere Lösungen und eine für ein Problem für das ich noch garkeine andere Lösung finden konnte.
Ansonsten halt mit bekannten Verfahren kombiniert...