Wo liegt da der Unterschied zur Milchsäure? Darf gesprüht werden im brutfreien Zustand.
Neues Varroabehandlungsmittel OXUVAR 5,7%
-
-
Wo liegt da der Unterschied zur Milchsäure? Darf gesprüht werden im brutfreien Zustand.
Wenn ich den unten verlinkten Artikel der Fischermühle richtig lese - hat die Oxalsäure eine deutlich höhere Wirksamkeit, als die Milchsäure.
Wenn ich an die Warnungen bzgl. Träufelung von Oxalsäure denke, hat sie vermutlich aber auch ein höheres Gefährdungspotential der Bienen. Selbst wenn in eben dem oben genannten Artikel explizit von geringem Totenfall die Rede ist.Milchsäurebehandlung lässt auf jeden Falle eine Wiederholung zu - bei Oxalsäure wäre ich vorsichtig. Ist allerdings, wenn die Zahlen stimmen, auch nicht notwendig.
Das Einsatzszenario ist ansonsten sehr ähnlich. Wirksamkeit nur im brutfreien Zustand gut: (Kunst-)Schwärme, Brutableger in der brutfreien Phase, evtl. Winterbehandlung, Teilen und Behandeln.
Gruß
Ludger -
Wo liegt da der Unterschied zur Milchsäure?
In der Wirksamkeit: MS ca. 60% (deshalb nach einigen Tagen zu wiederholen), OX > 90%.
Bedeutsam ist auch, daß Imker nun mit Oxuvar 5,7% selbst anmischen dürfen/müssen. Die Bedenken, daß Imker sich selbst gefährden könnten, waren 2005/06 im Rahmen des Verfahrens zur Standard-Zulassung am größten gegen das Sprühverfahren. Diese Bedenken bestehen nun offenbar nicht mehr. Ein Argument mehr, der Sublimation von OX nicht länger die Standarzulassung vorzuenthalten. Darin liegt m.E. die größte Bedeutung der neuen Zulassungsentscheidung. Aber auch da wird sich ohne Druck von unten wohl nicht viel ändern... -
... Die Bedenken, daß Imker sich selbst gefährden könnten, waren 2005/06 im Rahmen des Verfahrens zur Standard-Zulassung am größten gegen das Sprühverfahren. Diese Bedenken bestehen nun offenbar nicht mehr. Ein Argument mehr, der Sublimation von OX nicht länger die Standarzulassung vorzuenthalten. ...
-
Nu, im Beipackzettel ist der komplette Mondanzug für die Behandlung vorgeschrieben... Das gehört auch zu der Standardzulassung. Es bestehen also durchaus noch Bedenken. Bei anderen Produkten gilt dies natürlich noch ebenso.
Das
ZitatFür den Honig korrekt behandelter Völker ist keine Absetzfrist nötig.
finde ich allerdings schon merkwürdig. -
-
... komplette Mondanzug für die Behandlung vorgeschrieben... Das gehört auch zu der Standardzulassung.
Welche Standardzulassung meinst Du? M.W. wurde für Oxuvar 5,7% eine Einzelzulassung von Fa. Andermatt beantragt und als Einzelzulassung erteilt. Eine Standardzulassung ist etwas anderes und betrifft standarmäßig verwendete Mittel, ohne daß der jeweilige Hersteller einen Einzelantrag stellen muß. Der Anwendungsstandard wird dabei von der Zulassung festgeschrieben. Bei AS sind es bspw. "geeignete Applikatoren", wobei einige Produkte bestimmter Hersteller beispielhaft (nicht abschließend) aufgezählt werden.
Warum das nicht auch bei OX-Sublimaton gehen sollte, ist und bleibt mir unverständlich. -
Dann ist die Formulierung "Standard" wohl nicht richtig gewählt. In dem Link aus der Schweiz ist aber das Sprühverfahren für dieses Mittel erwähnt, und bisher, für mich ersichtlich, auch nur dort. Ich gehe davon aus, dass dann noch mehr der gesamte Text zum Verfahren gehört. Aus der verlinkten Zulassung für Deutschland kann man nicht erkennen, dass das Sprühverfahren auch hier zugelassen ist. Nur das Mittel. Man kann es ja auch zur Träufelbehandlung anwenden. Darf man jetzt hier sprühen? Gehört das Verfahren zur Zulassung? Ist das Verfahren immer in allen Ländern gleich?
Zur Wiederholung: Auf dieser Seite für Deutschland (Sommerbehandlung) wird das Mittel nicht angeboten. Könnte das an der fehlenden Zulassung für das Sprühverfahren liegen?
-
im Beipackzettel ist der komplette Mondanzug für die Behandlung vorgeschrieben.
Nun liegt endlich auch für D die Fachinformation vor. Zu allem Überfluß sind es sogar zwei: eine vom 26.10.16 (demnach ist Oxuvar 5,7% frei verkäuflich) und eine vom 14.11.16 (apothekenpflichtig). Beide empfehlen in Zf. 4.5 lediglich:
"Bei der Handhabung des Tierarzneimittels sollte der Anwender eine Schutzausrüstung bestehend aus säurebeständigen Handschuhen und Sicherheitsbrille tragen. Für die Sprühanwendung ist zusätzlich eine Atemschutzmaske Typ FFP2 zu tragen."
https://portal.dimdi.de/amis-laien/ser…y#__DEFANCHOR__
Berggeist: Seit 26.10.16 ist Oxuvar 5,7% auch in D zum Sprühen (für Sommerbehandlung) zugelassen. Der Hersteller hat es bis jetzt noch nicht geschafft, seine HP zu aktualisieren.
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/05_Tierarzneimittel/Bekanntmachungen/2016_12_20_Bekanntmachung_BAnz.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Zur Absetzfrist muß man Zf.4.5 die Anwendungsbestimmungen mitlesen:"Nicht auf Waben sprühen, die für die Honigproduktion im laufenden Jahr verwendet werden." Und 4.11.: "Behandlung ohne aufgesetzte Honigräume ausführen." -
Im Bundesanzeiger steht nur, dass Oxuvar 5,7% als Bienen-Behandlungsmittel zugelassen ist. Durch Zuckerzusatz 1:1 entsteht aus dem Oxuvar 5,7% wohl das zum Träufeln zugelassene Oxuvar 3%.
Andermatt unterscheidet "Oxuvar 5,7% zum Sprühen" und "Oxuvar 5,7% zum Träufeln", also 2 unterschiedliche Behandlungsmittel. Welches der beiden Behandlungsmittel lt. Bundesanzeiger nun zugelassen ist, ist unklar. Beide? Wozu dann aber die Aufteilung derselben Substanz in 2 Behandlungsmittel? Da könnten doch beide Applikationsarten in einer Gebrauchsvorschrift stehen.
Der erste von Gottfried angegebene Link geht leider ins Leere.Gruß Ralph
-
Der erste von Gottfried angegebene Link geht leider ins Leere.
Ja, da ist wohl zur Vermeidung von Überlastungen eine Zeitschaltuhr eingebaut. Folgende Seite:
https://www.pharmnet-bund.de/static/de/index.html
dort die Rubrik Arzneimittel-Informatioonssystem -> Recherche für medizinische Laien anklicken, dann kommt man zu den beiden Fachinformationen. -
-
So wie ich die Gebrauchsanweisung verstehe, ist es immer dasselbe Behandlungsmittel für sprühen und träufeln. Bei uns wird dies dieses Jahr bezuschusst und ist billiger geworden. Es werden wohl nicht mehr so viele Einwegspritzen dazu geliefert. Auf den ersten Blick irritieren die 5,7% schon. Mal hält ja Imker im Allgemeinen für doof, weil sie kein 35 g abwiegen können, deshalb wäre die Prozentangabe der fertigen Lösung schon gerechtfertigt gewesen.
Remstalimker
-
... wäre die Prozentangabe der fertigen Lösung schon gerechtfertigt gewesen.
In der Fachinformation (nur das ist die rechtlich bindende Gebrauchsanweisung, ganz gleich was der Hersteller so schreibt) stehen die gewünschten Angaben: Ausgangslösung 5,7% (m/V) + was wovon wieviel zuzusetzen ist, damit man entweder zur fertigen Träufellösung (3,5% (m/V) oder zur Sprühlösung (3,0% m/V) kommt. Ganz anwendersicher eben (aus behördlicher Sicht). -
Wo liegt da der Unterschied zur Milchsäure? Darf gesprüht werden im brutfreien Zustand.
Der Unterschied liegt in der Wirksamkeit.
MS liegt bei etwa 60%, d.h. auch die Mehrfachanwendung.Ox liegt bei 90%+ und das relativ konzentrationsabhängig.
Konzentrationen von >0,5% (5 malige behandlung im Frühjahr) >1% (einmalige Behandlung) zeigen bereits toxische Effekte bei den Bienen, die mit der Erhöhung der Konzentration ansteigen. Die Varroen sterben jedoch schon bei niedrigeren Konzentrationen. So das das entmilben von Schwärmen mit 0,5% Ox zu empfehlen ist.Werden die Völker erst aufgefüttert um das Brutgeschäfft einzuschränken, zeigt die zweifach Entmilbung mit 0,5% Ox Wirksamkeiten von >90% (As 87 - 90 %) ohne Schäden.
http://www.apidologie.org/articles/apido…055/m09055.html
Dagegen ist Ameisensäure eher vom Prinzip eher mit Kanonen auf Spatzen. Hierzu mal ein wenig zur Wirkung auf Bienen, Larven und Varroen in Abhängigkeit der Behandlungsdauer:
http://www.apidologie.org/articles/apido…4_1_ART0006.pdf
http://www.tandfonline.com/doi/abs/10.108…9.1998.11100973Leider sind diese Konzentrationen aber in Deutschland nicht zugelassen, auch wenn im Gegensatz zu 3%+ eine viel höhere Anwendersicherheit besteht.
-
Man muß freilich nicht nur die Konzentrationen vergleichen, sondern auch die Anwendungsmengen:
Bei den von robirot zitierten Versuchen wurde die ca. 10-fache Menge/Wabe aufgesprüht: 25ml/Wabe mit 0,5%, 1%, 1,5%iger OX (ab 1% mit Bienenschäden)
Die Fachinformation schreibt vor: 2 - 4 ml/Wabenseite bzw. 20 - 25 ml/kg Bienenmasse mit 3%iger OX
Die Wirkstoffmenge war also bei den von Robirot erwähnten Versuchen um ein Mehrfaches höher als die Fachinformation für Oxuvar vorschreibt.
Um vergleichsweise ähnliche Wirksamkeit zu erzielen, müßte man 3 x mit MS sprühen, um die Wirksamkeit einer OX-Besrühung zu erreichen. -
Dir hat das Forum geholfen? So kannst Du es unterstützen!
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.
Als kleines Dankeschön gibt es das Forum in einer nahezu werbefreien Version.