Ich habe mal eine Frage zu einem Thema, das eigentlich mein Spezialgebiet (Gemeinnützigkeitsrecht) ist. Leider gibt es dazu keinerlei Aussagen von Rechtsprechung und Finanzverwaltung:
Haben die Finanzämter bedenken, wenn ein gemeinnütziger Imkerverein an seine Mitglieder kostenlos Geräte ausleiht. Ich bin mir unsicher, ob hier nicht ein Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit vorliegt, weil damit ja "eigenwirtschaftliche Zwecke" der Mitglieder gefördert werden (Anwendungserlass zur Abgabenordnung, Ziffer 12 zu § 52).
Ist jemand von Euch in einem gemeinnützigen (!) Imkerverein, der das macht, und gab es da schon mal Bedenken des Finanzamtes?
Ich werde mal beim Finanzamt anfragen, hätte aber gern eine Argumentationshilfe aus der Praxis, bevor ich da schlafende Hunde wecke.
Vielen Dank!
Wolfgang