Wolfgang:
Es kommt wohl auch darauf an, wie oder ob man den Begriff "Engelt" definiert. Das Beispiel Maschinenring ist evtl. etwas zu hoch gegriffen, weil der ja rein gewerbliche/erwerbslandwirtschaftliche Hintergründe hat. Im Vereinsrahmen vor dem Freizeit- oder Hobbyhintergrund müsste man es wohl anders formulieren, um direkt eine Abgrenzung deutlich und plausibel zu machen. Gegen einen listenmäßigen, geringen oder symbolischen Leihbetrag als Rücklage für Abnutzung, Wartung, Reparatur oder Ersatz hat auch das FA normalerweise keine Einwände. Nur muss darüber dann auch Buch geführt werden, was sich zwangsläufig aus der Liste und der rechenschaftspflicht ggü. dem FA ergibt. Denn auch freizeitlich/hobbymäßig genutzte (Gemeinschafts)-Gerätschaften dürfen und müssen im Wert so erhaltbar sein, dass niemand nur Ausgaben hat. Auch ein gemeinnütziger Verein muss das nicht.
Vllt. kann man über die Terminschiene "Bienenjahr" (möglichst zeitlich "getaktetes" Ernten, Behandeln ((Seuchenprävention)) und Einwintern, Völkererhalt) eine passendere Begründung finden. Klingt ggf. für einen Nichtaktiven zuerst vorgeschoben, aber Imkerfachlich wäre das korrekt und allgemein nachvollziehbar. Es hat ja nicht jeder Raum und Gelegenheiten zur eigenen Anschaffung solcher Geräte verfügbar. Der Verein hält für solche Fälle Gerätschaften bereit und zugänglich, um den Mitgliedern den Zeitdruck zu nehmen und gewisse Aktivitäten überhaupt ausüben zu können. Das wäre mit der korrekten Ausformulierung dann auch im Sinne des Vereins und der Allgemeinheit.
Gehe ich zumindest von aus
Gruß Andreas