Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum § 13a EStG und zum UStG.
Nehmen wir an, ein Imker hat unter 30 Völkern und Verkauft nur Honig (keinen Honig mit Vanille, nichts außer Honig).
Dann, so habe ich es verstanden, darf der Imker seinen Honig unter § 13a EStG mit 10,7% Steuer verkaufen, muss zwar das Formblatt
in seiner Einkommenssteuererklärung ausfüllen, hat aber keine Abzüge durch das Finanzamt.
Und nun kommt es zum Knackpunkt, an dem ich Probleme habe. Nach UStG gilt diese Regelung nur, solange ich maximal 30%
an Firmen verkaufe und es im eigenem Hofladen passiert.
Nun zwei Fragen:
1. Wo ist denn mein Hoflanden doof gefragt? Für Raps am Rapsfeld und bei meinem Sommertrachthonig bei mir daheim?
2. Was muss ich machen um meinen Honig Online zu verkaufen?
Vielleicht hat sich mit dem Thema ja schon mal beschäftigt und mag sein Wissen teilen. Mein zuständiges Finanzamt war sehr verwirrt mit
meinen Fragen und hatte wenig Lust für ein paar Völker, sich da Gedanken zu machen.
lg
Dante