Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Auskunft vom Landwirtschaftsamt gesucht, welches Feld von wem bewirtschaftet wird bzw. wer wo Raps kultiviert. Hier in Thüringen wohl:
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=UIG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true&aiz=true
§ 9 schließt da sogar die Auskunftsablehnung aus, wenn es um Umweltemissionen geht - wie z.B. bei Raps.
Wer hat da Erfahrungen oder kann weiterhelfen?
Auskunftsanspruch über Bewirtschafter welcher Felder
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Hallo ribes,
wer wo Raps anbaut ist keine Umweltinformation nach dem UIG. Du hättest Anspruch die Ergebnisse anzusehen, falls jemand z.B. offiziell Daten zum Zustand des Bodens und dessen Vergiftung erheben würde, aber zum landwirtschaftlichen Anbau selbst nicht.
Viele Grüße, Henrike
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Das ist gerade ein Streitpunkt. Ich meine, sobald das PSM den Zielorganismus verläßt oder daneben trifft o.ä., wird das Gift zur Emission im umweltrechtlichen Sinn bzw. zum schadlos zu beseitigenden Abfall. Und Tatsache ist auch, daß - zumindest hier - Raps- u.a. Felder mit PSM behandelt werden in einem Maße, das im Honig ankommt. Der aber war nun wirklich nicht Ziel der landwirtschaftlichen Produktionsmaßnahme. Seit 12.2.16 gilt ein Restmengenhöchstwert für Thiacloprid, den Honige aus der hiesigen Region deswegen nicht mehr einhalten können, wenn sich die bisherigen landwirtschaftlichen Praktiken nicht ändern. Das nenne ich nach wie vor einen Emissionsschaden, der dem UIG unterfallen dürfte.
So jedenfalls wird es bei Anderen auch gesehen - ob beim heimischen Herd, den Schornsteinen des Chemiewerkes oder den Einleitungen eines großen Düngemittelkonzerns:
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/8351…-strafverfahren
Warum sollte für Landwirte Anderes gelten? Daß man zugelassene PSM verwenden darf, ist ja unstreitig. Aber das berechtigt noch lange nicht, das Zeug Anderen in die Suppe oder in den Honig zu spucken. -
Suppe und Honig unterliegen aber nun mal nicht dem Umweltbegriff. Umwelt ist (anders als Natur im Naturschutz übrigens) das Lebensumfeld des Menschen, also die Ressourcen, die es für jeden zu schützen gilt. Also Wasser, Luft, Boden,... die werden dann wiederum durch Gesetze im Wasser-, Emissionsschutz- und Bodenschutzrecht geschützt. Umweltinformationen sind entsprechend Daten über den Zustand dieser Schutzgüter.
Vorhaben, wie in Deinem Beispiel das Chemiewerk oder der Kraftwerksschlot unterliegen deswegen auch der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Eine vergleichbare Produkt-UVP für Pestizide oder Düngemittel gibt es dagegen nicht.Rückstände im Honig wäre vielleicht eher was fürs Verbraucherschutzrecht o.ä. Ein Anspruch auf Information zu einzelnen Bewirtschaftern auf Äckern ergibt sich daraus aber auch nicht wirklich.
Viele Grüße, Henrike
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Danke Henrike. Aber ich denke da eher vom Ziel her: Ich will Auskunft haben. Und meine Bienen holen sich die PSM aus eben diesem Lebensumfeld, welches ich Umwelt nenne. Das ist beileibe nicht nur der Raps, sondern z.B. auch die "Unkräuter" darunter oder der unbewirtschaftete Grünstreifen neben dem Feld oder die hangabwärts liegende naturbelassene Fläche oder der Boden, von dessen morgendlicher oder Regen-feuchtigkeit die Bienen auch PSM einsammeln - zumal, wenn sie erst auf diese Chemie konditioniert und süchtig gemacht sind.
Ersatzweise ?:
http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/1fm5/page/bsthueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=7&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-InfFrGTH2012pP4&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
oder für Bundesbehörden (BVL z.B.):
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=…freiheitsgesetz -
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Keine Ahnung, da müsste wohl mal ein Jurist was sagen. Persönliche Daten über Bewirtschafter einzelner Grundstücke wirst Du auf Grundlage des Informationsgesetzes wohl aber auch nicht bekommen. Und ganz ehrlich - das ist doch auch gut so!
Wenn Du schon vom Ziel her denkst, was ist denn Dein Ziel? Der Name eines Landwirts ist es ja nicht allein denke ich - was machst Du dann mit der Information?
Wenn Du wissen willst, wo der Raps im nächsten Frühjahr blüht, kannst Du das ja jetzt schon sehen und Deine Bienen hin- oder wegstellen.
Wenn Du mit den Landwirten sprechen möchtest, dann musst Du normalerweise auch nur irgendwen im nächsten Ort oder auf dem ersten gesichteten Trecker fragen, dann bekommst Du den Namen oder zumindest einen Hinweis, wen man fragen könnte. Und dann?Viele Grüße, Henrike
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Ja Henrike, wozu die Daten? Ich möchte nicht jedem Trecker hier hinterherlaufen müssen, nur um mühsam die rauszukriegen, mit denen ich reden muß. Und ich will, daß keiner ausgelassen wird. Wegstellen nützt wegen der kleinteiligen Land(wirt)schaftstruktur hier nichts. Wir Imker stehen hier wirklich mit dem Rücken an der Wand und sind in diesem Jahr ausgeliefert.
Wenn allerdings reden nix nützt - wie Mancher hier (im Gegensatz zu mir) meint - dann will ich wissen, welchem Spucker ich die Rechnung auf machen muß für nicht verkehrsfähigen Honig. Vielleicht öffnen sich ja dann die Ohren und führen zu gewissen neuronalen Prozessen, die man andernorts mit verantwortungsvollem Denken bezeichnet. Ich nähme auch mehrere zusammen in gesamtschuldnerische Haftung (so sagen wohl die Juristen). Da käme es dann nicht mehr auf den prozentual exakten Tatbeitrag des einzelnen Spritzbuben an. Es dürfte der Nachweis reichen, daß er Thiacloprid ausbrachte in meinem Flugkreis. Wer von dem neuen Restmengenhöchstwert nachweislich in Kenntnis gesetzt wurde UND der hier bestehenden Überschreitungsgefahr und trotzdem weiter so verfährt, wie die letzten Honiganalysen zeigen, der soll und wird haften. Das würde dann jedenfalls teurer als eine Nachrüstung mit droplegs. Vor allem, wenn auch noch andere Betroffene mitmachen.
Jedem Kraftfahrer geht es ebenfalls an den Kragen, wenn er die zugelassenen Höchstgeschwindigkeiten ausnutzt, obwohl Glatteis herrscht. -
Hallo, Du kannst aber nur jemanden haftbar machen den ein Verschulden trifft. Das wird aber nichts, wenn er Dir belegt, dass er das richtige Mittel in zugelassener Menge zur richtigen Zeit ausgebracht hat.
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Moin Olli,
die Aufwandmengen und die Zulassung sind ja aber festgelegt worden zu Zeiten, als es noch andere Grenzwerte gab. Beim eigenen Produkt wäre ja der Landwirt an Rückstandsmengen auch gebunden, und wenn die sich nun neuerdings geänderter Weise nicht mehr einhalten ließen, könnte er ja auch nicht mit zulassungskonformer Ausbringung argumentieren. Sein Produkt wäre dennoch nicht verkehrsfähig.
Es kann ja nun eigentlich nicht angehen, dass ein derartiger Schaden, den er anderen zufügt, dann bei dem anderen hängen bliebe.
Gruß Clas
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...ein Verschulden trifft. Das wird aber nichts, wenn... das richtige Mittel in zugelassener Menge zur richtigen Zeit ausgebracht
Ja, so argumentieren die nach Fachseminaren von Bayer & Symphatisanten immer. Das Verschulden liegt vor, wenn sie trotz ausdrücklichen Hinweises auf den neuen Restmengenhöchstwert und der bestehenden konkreten Gefahr, ihn zu überschreiten, ihre Spritzpraktiken nicht ändern.
Noch einmal: Auch wenn auf der Landstraße 100 km/h zugelassen sind, darf man die in bestimmten Situationen nicht fahren, selbst wenn kein Begrenzungsschild aufgestellt wird. -
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N'Abend
Ich könnte mir vorstellen, das es sehr schwer werden könnte, das gerichtlich einzuklagen. Ähnlich wie der NAchbar von dir Probleme hat, gegen deine Bienen vorzugehen, da er nicht nachweisen kann, von welchem Stock die Biene kam, die Ihn gestochen hat (und du damit nicht verurteilst werden kannst, deine Bienen wegzustellen), kannst du dem Bauern nicht nachweisen, das deine Bienen sich an seinem PSM-Cocktail vergiftet haben (oder nicht doch am dem vom NAchbarfeld oder vom Feld 3km weit weg). Dafür müsstest du Ihnen kleine GPS-Sender auf den Rücken kleben, das könnte ein bisschen aufwendig werden.
Vielleicht als Aufmunterer, etwas ähnliches ging die letzten Jahre in der SChweiz mit Streptomycin-Honig. In einigen Obstbaugebieten wurden Ausnahmegenehmigungen zur Feuerbrandbekämpfung mit Streptomycin erteilt. Eine der behördlichen Auflagen war, das der evtl. belastete Honig auf Kosten der Obstbauern eingesammelt, beprobt und dann evtl. entschädigt und vernichtet wird. Soweit ich das mitbekommen habe, hat sich da der Imkerverband ziemlich stark eingesetzt und die Zahlungen kamen dann auch vom Verband der Obstbauern, nicht von einzelnen. Also prinzipiell geht sowas, aber da brauchst du als Einzelner wahrscheinlich nicht anfangen, da brauchst du eine gewisse Menge Imker hinter bzw. neben dir.
Du kannst ja bei offensichtlichen Vergehen (offen ausliegende gebeiztes Saatgut etc.) ne Anzeige bei der Polizei machen, die müssten den Besitzer des entsprechenden Feldes problemlos über die Katasterämter o.ä. ausfindig machen können. Ob Sie dann gegen den Bauern vorgehen und er eine Strafe aufgebrummt bekommt, steht auf einem andern Blatt.
Grüsse, Robert
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...kannst du dem Bauern nicht nachweisen, das deine Bienen sich an seinem PSM-Cocktail vergiftet haben (oder nicht doch am dem vom NAchbarfeld oder vom Feld 3km weit weg).
Es ist nicht nötig, dem einzelnen Spritzbuben seinen konkreten Tatbeitrag nachzuweisen. Es reicht der Nachweis, daß er in meinem Flugkreis spritzte. Was er wann wo spritzte, muß er dokumentieren und diese Dokumente muß er dem Gericht dann vorlegen. Daß die Spritze in meinen Flugkreis reichte, zeigt dem Gericht der verlinkte Flugkreisrechner. Er kann sich entlasten, muß das dann aber beweisen. So ist der Spieß dann endlich umgedreht und zeigt in die richtige Richtung.
Handelt es sich um mehrere Felder von mehreren Spritzbuben, haften die alle zusammen. Ich kann mir aussuchen, von wem ich Schadenersatz möchte. Gesamtschuldnerische Haftung nennen das die Juristen. Die Buben können sich dann untereinander streiten, wer wieviel an dem Schaden verursacht -> zu ersetzen hat. Daran muß ich mich dann nicht mehr beteiligen.p.s.: Es geht zunächst auch nicht um Bienenvergiftungen, sondern um Thiacloprid-Eintrag in Honig, der diesen für den menschlichen Verzehr ungeeignet macht, resp. den seit 12.2.16 geltenden neuen Restmengenhöchstwert.
Und: Die Bienen und ich freuen sich, je mehr Imker meinem Muster folgen und sich und ihre Landwirte genauso vorbereiten. Imker muß nur bereit sein, seinen Honig auf Thiacloprid untersuchen zu lassen. -
Also, wenn du einen bienenbegeisterten Juristen kennst, der bei deiner Argumentationskette nicht sofort den Kopf schüttelt und sich da engagieren will, dann zieh das doch mal exemplarisch durch. Würde mich wirklich interessieren, ob das/die Gerichte deiner Argumentationskette folgen (ich bezweifle es ehrlich gesagt). Und wie gesagt, die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft bekommt nach einer entsprechenden Anzeige deinerseits sicher die nötigen Infos zu den einzelnen Bewirtschaftern.
Grüsse, Robert
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Moin Robert,
es geht doch aber genau darum, die Bewirtschafter vor der Tat zu informieren. Dass man die hinterher ermitteln kann, ist klar. Nur werden sie dann ja von den neuen Grenzwerten nichts gewusst haben und sich genau hinter die zugelassene Anwendung zurückziehen, da ihnen ja die Möglichkeit, damit anderen Schaden zuzufügen, nicht klar war. Wenn man es ihnen aber nachweislich mitgeteilt hat, könnte das wirklich anders sein.
Mir scheint also, es bestünde genau an dieser Vorabinformation ein berechtigtes Interesse, also daran, die zu vermitteln, und damit müsste die Landwirtsschaftskammer mitziehen und das Katasteramt zumindest Besitzer bekannt geben. Ob die von Pachtverhältnissen wissen, weiß ich nicht.
Gruß Clas
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