Also ich habe hier in Marburg beim Veterinäramt angerufen und habe denen gesagt, dass ich an meiner Adresse Bienen halte. Auf meine Frage, ob ich die Anzahl, wenn sie sich ändert, jeweils melden müsste, wurde mir gesagt, dass ist egal. Denen ging es nur um meine Adresse und wo sie stehen, die Anzahl wäre egal.
Und bei der Hessischen Tierseuchenkasse melde ich einmal im Jahr die Anzahl, Kosten pro Volk: Beitragsfrei.
Ich habe einen Nachbarn, der beim Finzamt arbeitet: Wenn du das nicht Hauptberuflich machst, interessiert uns das nicht. Anzahl der Völker ist uns egal.
Tierseuchenkasse, Berufsgenossenschaft, Alterskasse, Finanzamt etc.
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Hallo ich glaube hier macht jedes Bundesland, wie es gerade lustig ist, müßte da nicht mal eine Deutschland Lösung her. Auch bei der Schule wäre das längst nötig.
Wir in Sachsen melden unsere Völker mit der entsprechenden Nummer, bezahlen einen kleinen Beitrag, die Völker sind gegen Seuchen versichert. Man bekommt bei Beantragung beim Verterenäramt, im Herbst, kostenlos die Medikamente nach Wahl, zur Varroabehandlung. -
Halle
Bundesland: Niedersachsen
Habe mich vor 2 Jahren beim Veterinäramt angemeldet, knapp ein 3/4 Jahr später habe ich auch schon die Registriernummer bekommen.
Heute habe ich mal spaßeshalber bei der Tierseuchenkasse angerufen, dort sagte man mir das ich denen Bienen nicht melden muss, wie auch auf deren Homepage ersichtlich.
Aber anscheinend hat denen aber mein Veterinäramt mitgeteilt mit der Bienenhaltung (müsste aber extra tief in den Datenbanken rumsuchen)
Dann bin ich ja nach knapp 2 Jahren etwas schlauer!
Jetzt fehlt mir nur noch Gesundheitszeugnis, wer bezahlt bei Seuche usw.Gruß
Marco -
Ich habe einen Nachbarn, der beim Finzamt arbeitet: Wenn du das nicht Hauptberuflich machst, interessiert uns das nicht. Anzahl der Völker ist uns egal.die Völkeranzahl schon, der Umsatz bzw. das Einkommen allerdings nicht.....
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geht nicht das Finanzamt ab 30 Völkern von einem Nebenerwerb aus?
Da war doch dieses jahr irgendwas wegen der Abrechnung, muss ich mal raussuchen. -
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geht nicht das Finanzamt ab 30 Völkern von einem Nebenerwerb aus?
Ja. Bei 30 bis 70 Völker ist ein pauschaler Gewinn von 1000 € in der Steuererklärung anzugeben.
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Hallo zusammen,
ich lese dieses Thema aufmerksam mit, bin mir aber über die Auslegung des Begriffs „Volk/Völker“ nicht sicher. Ist hiermit die Gesamtzahl aller Völker einer Imkerei gemeint, oder die Anzahl der Wirtschaftsvölker (ohne Ableger), von denen man im entsprechenden Jahr einen Ertrag hatte?
Leider konnte ich mit einer Anfrage beim Finanzamt keine erschöpfende Auskunft erhalten (der Mitarbeiter wusste es leider auch nicht ...).
Vielleicht hat jemand von Euch damit genauere Erfahrungen und kann Auskunft geben.Vielen Dank und viele Grüße aus dem immer noch winterlichen, aber sonnigen Chiemgau
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Bei 30 bis 70 Völker ist ein pauschaler Gewinn von 1000 € in der Steuererklärung anzugeben.
Das so nicht richtig! Es ist die Völkerzahl anzugeben.
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Einigen wir uns auf beides. In Anlage 13a, Zeile 37 ist die Anzahl der Völker und der Gewinn anzugeben, oder lese ich das falsch?
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Einigen wir uns auf beides.
Nö, ich muß mich korrigieren. Ab 2015 muß ab Volk 31 der pauschale Gewinn der Sondernutzung mit 1.000€ angegeben werden. 900€ gibt es als Freibetrag. 100€ oder mehr sind nun zu versteuern, wenn man (mit) mehr als 30 Völker(n) angibt.
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Hallo zusammen,
ich lese dieses Thema aufmerksam mit, bin mir aber über die Auslegung des Begriffs „Volk/Völker“ nicht sicher. Ist hiermit die Gesamtzahl aller Völker einer Imkerei gemeint, oder die Anzahl der Wirtschaftsvölker (ohne Ableger), von denen man im entsprechenden Jahr einen Ertrag hatte?
Leider konnte ich mit einer Anfrage beim Finanzamt keine erschöpfende Auskunft erhalten (der Mitarbeiter wusste es leider auch nicht ...).
Vielleicht hat jemand von Euch damit genauere Erfahrungen und kann Auskunft geben.Vielen Dank und viele Grüße aus dem immer noch winterlichen, aber sonnigen Chiemgau
@Bienenschwärmer: Wie schon im 1.Post dieses Fadens von mir angemerkt, hat man mir die Auskunft gegeben, daß als Volk zählt, was am 01.Mai da ist. Da kannste ja nicht mehr den vorjährigen Ableger rausrechnen. Die neuen Ableger sind noch nicht (wirklich) da...
Insofern scheint mir das nur logisch.
Mit Imkergruß Ralf -
Nö, ich muß mich korrigieren. Ab 2015 muß ab Volk 31 der pauschale Gewinn der Sondernutzung mit 1.000€ angegeben werden. 900€ gibt es als Freibetrag. 100€ oder mehr sind nun zu versteuern, wenn man (mit) mehr als 30 Völker(n) angibt.
Hallo,den Freibetrag gibt es aber nur, wenn die Bedingungen für den Freibetrag eingehalten werden (“wenn dem Imker der
Freibetrag nach § 13 III 1 EStG offensteht“)Da steht: §13 EStG (3)*1Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 900 Euro übersteigen.*2Satz 1 ist nur anzuwenden, wenn die Summe der Einkünfte 30*700 Euro nicht übersteigt.*3Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppeln sich die Beträge der Sätze 1 und 2.
Schönen Gruß,
Sebastian
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@Bienenschwärmer: ....daß als Volk zählt, was am 01.Mai da ist.....
Hallo Ralf,
...genau das steht da!
Vielen Dank für den Hinweis, Konrad -
ich hab vor 10 Jahren oder so einmal mit dem Veterinäramt telefoniert, 10 Völker gemeldet und seither habe weder ich von denen, noch die was von mir, je gehört.
landwirtschaftliche Betriebsnummer hab ich nie erhalten
Bundesland: Baden Württemberg
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