wenn dann brauchst du einen Eichbeamten;)
Geeichte Waage von Digitalwaagenshop
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Hobbit -
2. November 2015 um 13:06 -
Geschlossen
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Ihr macht da was an Panik. Bei einer Kontrolle ohne Verdacht wird kaum der Inhalt für sich gewogen. Der DIB setzt für ein Glas ohne Deckel 725 g ein, mit Deckel 741.
remstalimker
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wie stellst du dir dann die Kontrolle vor ? Glaubst du ein Eichbeamter kommt und schaut von der ferne auf die Gläser und sagt wird schon passen?
Bei jeder Kontrolle mit Honig auch OHNE Verdacht wird eine sog. zerstörerische Prüfung gemacht das heisst, das fertig abgefüllte Glas wird Brutto gewogen. Dann wird der Honig entfernt, das Glas ausgewaschen getrocknet und nur das Glas gewogen.
Aber jeder muss für sich selber entscheiden wie er abfüllt bzw. ob er im Zweifelsfall bereit ist eine Strafe zu zahlen. Ich spare mir jetzt jeden weiteren Kommentar da es echt sinnlos ist. Sorry
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Aufzeichnungen bei einer ausgeliehenen Waage ist vielleicht nicht vorgeschrieben wohl aber notwendig wie willst du sonst beweisen, dass du mit Waage abgefüllt hast?
...mit widerspruchsfreien Auskünften bei der Befragung und einem beanstandungsfreien Füllgewicht?! -
Es ist keine Waage vorhanden die lt. 27 vorgeschrieben ist also braucht man gute erklärungen
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Zitat
Ich spare mir jetzt jeden weiteren Kommentar da es echt sinnlos ist. Sorry
Schmunzel
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Bei jeder Kontrolle mit Honig auch OHNE Verdacht wird eine sog. zerstörerische Prüfung gemacht
Meinst Du das oder weißt Du das? Der Eichbeamte müßte ja Stichproben ebenso nach MEG durchführen, also 50/80/125 Stichproben zerstören. Habe ich bei einem Hobbyimker noch nie erlebt oder davon gehört. -
Hallo,
ich stelle seit 42 Jahren diverse Arten von Fertigpackungen her. Die werden regelmäßig überprüft. Aber noch nie wurde zerstörerisch überprüft. Obwohl ich geeichte Waagen habe, bin ich auch noch nie gefragt worden, ob ich diese Waagen auch benutze.
In den 42 Jahren gab es aber auch nie einen Grund zur Beanstandung. Und das ist eben der Punkt. Warum eine Gewichtskontrolle des Inhaltes, wenn es nicht nötig ist.
Gruß
Ulrich -
Ist das Tara zu ermitteln das auch ausreichend stabil ist muss nicht zerstört werden. Es wird dann lediglich eine Stichprobe genommen wobei alles bis 99 Stück voll geprüft wird.
ribes
ich weis es da bei Honiggläser wie oben beschrieben die Tarastreuung zu groß ist. Deine stichprobe 50 80 125 die du wieder fälschlicherweise ansprichst bezieht sich auf stichprobe bei NICHT zerstörenden Prüfung. Bei der zerstörenden gibt es andere Stichproben (diese hab ich aber grad nicht im kopf) stehen direkt nach den von dier zitierten Stichproben. Und was willst du mit Mess und Eichgesetz??? Wir sind bei der Fertigpackung im MessEG steht lediglich die definetion von Fertigpackungen.Informier dich doch bitte mal bevor du hier Behauptungen aufstellst und mit deinem halbwissen glänzen möchtest. Schön langsam reißt der geduldsfaden.Sorry
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Tara zu ermitteln das auch ausreichend stabil ist muss nicht zerstört werden. Es wird dann lediglich eine Stichprobe genommen wobei alles bis 99 Stück voll geprüft wird.
ribes
ich weis es da bei Honiggläser wie oben beschrieben die Tarastreuung zu groß ist. Deine stichprobe 50 80 125 bezieht sich auf stichprobe bei NICHT zerstörenden Prüfung. Bei der zerstörenden gibt es andere StichprobenLieber MrM606,
warum diese Emotionalität? Ich wollte ganz sachlich Unklarheiten diskutieren, mich keinesfalls aufdrängen. Für meinen Tippfehler beim letzten Zitat der Stichprobenzahl entschuldige ich mich ausdrücklich; dies ist nicht im MessEG verankert, sondern wie zuvor richtig zitiert in Anlage 4a) zur FertigVerpVO.1. zur Tarastreuung lasse ich zur Vermeidung von Rissen Andere sprechen:
https://www.imkerforum.de/showthread.php?t=6714&page=2
DIB: 223 - 227g (#29)
Neutral: Neutralglas von Flaschenbauer -> Streuung max. 2 g (#30)
Du meinst, dann nur EINE Stichprobe, nicht 50/80/125? Wo steht das wieder?
Bei Kleinchargen (bis 99 Stck.) werden alle Gläser geprüft (Vollprüfung), das steht in Anl. 4a) zur FertigVerpVO Zf. 4c) und ist hier noch nicht thematisiert worden.2. zerstörende Stichprüfung n. Anl. 4a zu FertverpVO Zf. 4 d): 8/13/20
zufrieden? Ich möchte nicht, daß es noch unnötig kracht und gehe deshalb jetzt hier raus.
Alles Gute - Gottfried
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Das DIB Glas ist KEIN Füllmaß (wie z.B. bei Glasflaschen für Wein o.ä.) und somit ist diese "Kante" fürn popo
Die Kante hilft aber beim Abfüllen: schnell bis zur Kante laufen lassen und und dann nach der Anzeige der (natürlich geeichten ) Waage fein justieren. Zumindest bei den neuen Gläsern passt die Kante ganz gut.Klaus
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Gerade habe ich mal wahllos mehrere DIB-Gläser genauer angesehen. Leider habe ich weder auf den 250g oder den 500g Gläsern eine Füllmengenangabe in irgendeiner Maßeinheit entdecken können... Diese Kante ist gewichts- oder inhaltsmäßig nichts wert, ausser evtl. wirklich nur als Visierhilfe um den Abfüllhahn punktgenau beim Erreichen des Füllgewichts zu schließen...
Neulich fand ich ein Bügelverschlußglas im Edeka, unten markiert als 500ml. Das Glas war aber größer, ein 500g Honigglas hätte da rein gepasst. Honigmenge war etwa 650 - 700g. Nachfrage beim Filialleiter ergab, dass das die Angabe als max. Füllung zum Einkochen zu verstehen ist. OK, ist OT, fiel mir spontan als Gegensatz zu dieser Diskussion ein.
Gruß Andreas
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Lieber MrM606,
2. zerstörende Stichprüfung n. Anl. 4a zu FertverpVO Zf. 4 d): 8/13/20
zufrieden? Ich möchte nicht, daß es noch unnötig kracht und gehe deshalb jetzt hier raus.
Alles Gute - Gottfried
Hallo Gottfried,
kannst du konkrete Fälle für solch eine Prüfung uns nennen? Ich weiß von keiner.
Ich halte das für überzogen, nicht jeder Kontroletti kommt gleich so an.
Ach ja, du bist ja jetzt raus.LG Andreas
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Lieber Andreas,
da Du mich persönlich ansprichst: Ich kenne keine solchen Fälle, auch die Erfahrenen im IV berichteten nie davon (meine Gläser wurden erst kürzlich in fairer Atmosphäre kontrolliert, alles i.O.) Aber in #115 wird behauptet, daß bei jeder Kontrolle (auch ohne Verdacht) zumindest EINE solche zerstörende Stichprüfung durchgeführt werde. Wie das mit den Stichprobenzahlen aus FertVerpVO übereinkommen soll, weiß ich auch nicht - da müßtest Du den Autor selbst fragen.
Die Probenzahl n. Zf. 4d) habe ich nur benannt (mit Quelle), weil dieser Autor das angemahnt hatte.
Nüchterne Gelassenheit im Umgang mit der Eichfrage könnte ein treffendes Motto sein.Mit freundlichen Grüßen - Gottfried
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