Hallo,
Ich bin beim durchforsten des Internets auf folgeneden Link einer Steuerberaterkanzlei gestoßen. In dem pdf werden eigentlch alle drei Eingangsfragen beantwortet und es gibt einen schönen Überblick.
LG
Lars
Hallo,
Ich bin beim durchforsten des Internets auf folgeneden Link einer Steuerberaterkanzlei gestoßen. In dem pdf werden eigentlch alle drei Eingangsfragen beantwortet und es gibt einen schönen Überblick.
LG
Lars
Gilt der UST satz von 10,7% auch wenn ich ein Bienenvolk verkaufe? Ist ja eigentlich auch ein Urprodukt, oder?
Ja, keine Frage.
Wolfgang
Laut Umsatzsteuergesetz (UStG) Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) unterliegen lebende Bienen aber dem ermässigten Steuersatz von 7%.
Laut Umsatzsteuergesetz (UStG) Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) unterliegen lebende Bienen aber dem ermässigten Steuersatz von 7%.
Ach Leute, hatten wir das nicht langsam durch?
Für Imker greift grundsätzlich die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, deswegen 10,7%.
Etwas anders gilt nur, wenn man dem FA gegenüber den Verzicht auf die Anwendung des § 24 UStG erklärt.
Wolfgang
Dann frage ich jetzt nochmal steuerlich blöd wie ich bin:
Voraussetzung ich mache Pauschalbesteuerung:
Wenn ich nun einen Webshop betreibe und ein paar Honiggläser verkaufe (die meisten gehen an der Haustür über den Tisch) geht auch der Versand dann mit den 10,7% weil teil der Pauschalbesteuerung?
Verticker ich auch ein paar selbst hergestellte Lippenstifte und selbst hergestellte Propolislösung gilt auch 10,7%?
Oder muss ich hier schon wieder unterscheiden und darf die Pauschalbesteuerung gar nicht anwenden und die Produkte als Landwirt verkaufen weil in den Produkten zugekaufte Ware bzw. Versandfremdleistung enthalten ist?
Von den Beträgen her ist es bei mir eh nicht der Rede Wert sich darüber Gedanken zu mache ...
Also bei 200kg Honig gehen die 20 Lippenstifte und 20 fl Propolislösung doch eh unter. Wertmässig gesehen lohnt sich das eh nicht gross aber macht halt Spass sowas auch herzustellen und mit anzubieten. Aber in irgendwelche Finanzanmtfallen will ich deswegen halt auch nicht tappen...
Die Versandkosten sind Nebenleistungen, die "das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilen" (Finanzjuristendeutsch kann so blumig sein) - also ebenfalls 10,7%.
Für die Lippenstifte und die Propolislösung gilt die Pauschalierung schon deswegen nicht, weil sie überwiegend aus zugekauften Produkten bestehen. Außerdem handelt es sich eine höhere Weiterverarbeitungsstufe
Wenn Du aber so niedrige Umsätze hast, greift daneben die Kleinunternehmerregelung. D.h. die Lippenstifte bleiben steuerfrei.
Das Problem taucht also praktisch nur auf, wenn jemand ein Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer haben will.
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Für die Propolislösung gilt die Pauschalierung schon deswegen nicht, weil sie überwiegend aus zugekauftem Alkohol besteht.
wie geht das denn dann in diesem Fall? Wird die auf dem zugekauften Alkohol ausgewiesene Umsatzsteuer dann - (trotz Pauschalierung im Bereich Honig) bei der Umsatzsteueranmeldung in Anrechnung gebracht?
Für zugekaufte Bonbons und Salben stellt sich mir die Frage genauso.
Gruß
Ludger
Das Problem taucht also praktisch nur auf, wenn jemand ein Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer haben will.
Genau den Fall habe ich.
---Ludger
Dann müsstest Du auf der Rechnung trennen:
- der Honig mit 10,7%
- die Lippenstifte usf. steuerfrei (bzw. 19% oder 7%, wenn die Kleinunternehmerregelung nicht greift).
Beim Kleinunternehmer ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
Bei den kleinen Umsätzen wird es kaum Sinn machen, wegen der Vorsteuerabzugs zur Besteuerung zu optieren. Zumal das dann für 5 Jahre bindet.
Wolfgang
Hallo,
in der letzten Bienenzeitung war für meine Bergriffe alle diese Sachen und noch mehr sehr gut mit Beispielen kurz und knapp dargestellt.
Auch wie Rechnungen anhand von kurzen Beispielen zu stellen sind.
Ich habe doch tatsächlich mal beim zuständigen Finanzamt nachgefragt - und demnach darf ich garkeine Rechnungen ausstellen - weder mit Mwst noch USt - nix.
Eine Umsatzsteuernummer könnte ich natürlich nach einer Gewerbeanmeldung erhalten, muss aber natürlich eine Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen - nix mit pauschal oder "Nullmeldung" bei unter 30 Völkern.
Hätte ich mal nicht nach einer Umsatzsteuernummer gefragt
Nicht jeder Finanzbeamte kennt sich auf dem Gebiet gut aus!
Das habe ich
Ich habe doch tatsächlich mal beim zuständigen Finanzamt nachgefragt - und demnach darf ich garkeine Rechnungen ausstellen - weder mit Mwst noch USt - nix.
Eine Umsatzsteuernummer könnte ich natürlich nach einer Gewerbeanmeldung erhalten, muss aber natürlich eine Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen - nix mit pauschal oder "Nullmeldung" bei unter 30 Völkern.
Hätte ich mal nicht nach einer Umsatzsteuernummer gefragt
Genau das habe ich auch durch. Ich hatte dann vom Finanzamt etliche Formulare zum Ausfüllen erhalten. Dort suchte ich aber vergeblich nach der Umsatzsteuer 10,7%. Schließlich strich ich die dort angegebenen Werte durch und ersetzte sie durch 10,7% und schickte das Ganze mit Verweis auf §24 wieder an das Finanzamt.
Darauf wurde ich vom Finanzamt angerufen und dazu befragt. Dann erfolgte einige Zeit nichts. Schließlich kam ein Entschuldigungsschreiben vom Finanzamt, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich als Landwirt keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zu entrichten hätte, keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen müsste und dem Käufer eine Umsatzsteuer von 10,7% ausweisen dürfte.
Eine Umsatzsteuernummer ist erforderlich, wenn man den Honig international vermarkten möchte.
Mein Rat: Verweise das Finanzamt auf den §24 Absatz 2 Ziffer 1 (dort ist Imkerei als landwirtschaftlicher Betrieb definiert), auf §24 Absatz 1 Ziffer 3 (dort ist der Umsatzsteuersatz von 10,7% für Landwirte festgelegt) und den Schlussabschnitt von §24 Absatz 1 (dort ist die anrechenbare Vorsteuer in der Höhe von 10,7% festgelegt). Dadurch, dass Umsatzsteuer und anrechenbare Vorsteuer gleich sind, heben sich für den Imker beide Beträge auf, sodass er keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, solange er nur die Ur-Erzeugnisse aus der Imkerei verkauft.
Gruß Ralph
Gruß Ralph