Gut, dann drucke ich den letzten Link aus und nehme ihn mit bei meinem nächsten Amtsbesuch zur Aufklärung mit und hoffe auf Verständnis.
Danke euch für diese wertvolle Hilfe, Elk
Gut, dann drucke ich den letzten Link aus und nehme ihn mit bei meinem nächsten Amtsbesuch zur Aufklärung mit und hoffe auf Verständnis.
Danke euch für diese wertvolle Hilfe, Elk
Moin
Mit einer Völkerzahl unter 30 hat mich das Finanzamt nun von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärrung befreit.
Aber:
"Ungeachtet dessen sind sie gemäß § 19 Abs.3 UStG verpflichtet, eine jährliche Umsatzsteuererklärung einzureichen, aus der die Anwendung des § 24 UStG - Besteuerung der Umsätze aus einer land und forstwirtschaftlichen Betrieb nach Durchschnittssätzen hervorgeht."
Ist das so?
Gruss, Elk
Zitat
"Ich bitte sie daher, weiterhin Umsatzerklarungen für die Jahre 2019 ff abzugeben und jeweils die Voraussetzungen des §13a EStG sowie die Höhe ihrer gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag für das entsprechende Jahr zu bestätigen."
"Ungeachtet dessen sind sie gemäß § 19 Abs.3 UStG verpflichtet, eine jährliche Umsatzsteuererklärung einzureichen,
In § 19 Abs.3 UStG steht zwar nicht, dass man eine Umsatzsteuerklärung abgeben muss, aber das Finanzamt muss natürlich prüfen können, ob die Voraussetzungen für die Durchschnittsatzbesteuerung vorliegen.
In der Regel wird es dann irgendwann darauf verzichten.
Weiß jemand, inwiefern sich die beschlossene Mehrwertsteuersenkung ab Juli 2020 auf unsere Verkaufstätigkeiten als Imker auswirken? Weil ich hier etwas von 10,7 % gelesen habe aber von der Bundesregierung immer nur über den 19 % und 7 % Satz gesprochen wurde. Tut mir Leid wenn die Frage dumm klingt, aber ich bin noch ganz neu in dem Geschäft und hatte vorher nur mit Online Brokern, Forex usw. zu tun.
Pauschalbetrag von 10.7% bleibt unberührt und ändert sich zum 1.7. NICHT!
Hallo zusammen,
ich habe mich mit dem Thema jetzt entsprechend beschäftigt und würde euch gerne einmal meine Ausgangssituation mitteilen. In diversen Facebook Gruppen habe ich leider ehr gegensätzliches gehört und es wird ehr negativ diskutiert, als das geholfen wird.
Ich habe 15 Völker und in diesem Jahr genug Honig um auch mal etwas an einen Weiterverkäufer abzugeben.
Ein Hofladen in unserer Ecke würde einige Honiggläser übernehmen und benötigt jetzt eine entsprechende Rechnung von mir. Explizit wurde nach der Mehrwertsteuer gefragt.
Ist es richtig, dass ich an diesem entsprechend Honig verkaufen kann, ohne ein Gewerbe, Kleinunternehmen oder sonst was angemeldet zu haben?
Kann ich 10,7% Mehrwertsteuer auf die Rechnung schreiben obwohl ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin und kann ich am Ende den Bruttobetrag einbehalten? Also die 10,7%?
Danke für euren Rat
Hallo Seppel,
hast du dir den Faden hier schon mal durchgelesen?
Ich habe einiges hier gelesen, leider finde ich aber nicht genau die info die ich brauche. Es wäre also freundlich, wenn sich jemand erbarmt mich aufzuklären.
VG
Alle Deine Fragen sind im Forum an entsprechender Stelle beantwortet.
Ein klein wenig Mühe solltest Du Dir schon machen und die Antworten heraus suchen.
Ein Rechtsberatung dürfen wir Dir hier ohnehin nicht geben. Ganz korrekte Antworten erhältst Du bei Deinem Finanzamt.