Alles anzeigenDas habe ich
Ich habe doch tatsächlich mal beim zuständigen Finanzamt nachgefragt - und demnach darf ich garkeine Rechnungen ausstellen - weder mit Mwst noch USt - nix.
Eine Umsatzsteuernummer könnte ich natürlich nach einer Gewerbeanmeldung erhalten, muss aber natürlich eine Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen - nix mit pauschal oder "Nullmeldung" bei unter 30 Völkern.
Hätte ich mal nicht nach einer Umsatzsteuernummer gefragt
Genau das habe ich auch durch. Ich hatte dann vom Finanzamt etliche Formulare zum Ausfüllen erhalten. Dort suchte ich aber vergeblich nach der Umsatzsteuer 10,7%. Schließlich strich ich die dort angegebenen Werte durch und ersetzte sie durch 10,7% und schickte das Ganze mit Verweis auf §24 wieder an das Finanzamt.
Darauf wurde ich vom Finanzamt angerufen und dazu befragt. Dann erfolgte einige Zeit nichts. Schließlich kam ein Entschuldigungsschreiben vom Finanzamt, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich als Landwirt keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zu entrichten hätte, keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen müsste und dem Käufer eine Umsatzsteuer von 10,7% ausweisen dürfte.
Eine Umsatzsteuernummer ist erforderlich, wenn man den Honig international vermarkten möchte.
Mein Rat: Verweise das Finanzamt auf den §24 Absatz 2 Ziffer 1 (dort ist Imkerei als landwirtschaftlicher Betrieb definiert), auf §24 Absatz 1 Ziffer 3 (dort ist der Umsatzsteuersatz von 10,7% für Landwirte festgelegt) und den Schlussabschnitt von §24 Absatz 1 (dort ist die anrechenbare Vorsteuer in der Höhe von 10,7% festgelegt). Dadurch, dass Umsatzsteuer und anrechenbare Vorsteuer gleich sind, heben sich für den Imker beide Beträge auf, sodass er keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss, solange er nur die Ur-Erzeugnisse aus der Imkerei verkauft.
Gruß Ralph
Gruß Ralph
Was heisst Ur-Erzeugnisse? Und was würde nicht mehr darunter fallen?