Hallo zusammen!
Auch bei mir ist es nun soweit. Ich "darf" die erste Rechnung für meinen Honig an einen Wiederverkäufer schreiben. Dieser fragte mich nach der Mehrwertsteuer auf den Rechnungen. Ich habe nun mehrere Instanzen durch hier kurz zusammengefasst mein Informationsgang und das Ergebnis. Was meint ihr, kann ich dem Braten trauen?
1. Frage beim Steuerberater. Ergebnis: Sind uns nicht sicher, frag mal beim Finanzamt nach
2. Frage beim zufällig in unserem Betrieb vorhandenen Lohnsteuerprüfer: Bin mir nicht ganz sicher. Steuer, die ausgewiesen worden ist, muss auch abgeführt werden. Ansonsten frag mal meine Kollegen
3. Frage bei den Kollegen der Umsatzsteuerabteilung: Mehrwertsteuer in der Imkerei darf ausgewiesen werden und muss (ACHTUNG) trotzdem im Rahmen des kleingewerbes nicht an das Finanzamt ausgewiesen werden. Der MwSt. Satz beträgt 10,7 %. Ich erhalte eine Landwirtschaftliche Steuernummer und dann ist alles gut. Der Kollege von der Einkommensteuer meinte noch, dass ich ihm nun die Anzahl der Völker sowie mein Vorgehen kurz formfrei mitteilen sollte. Außerdem muss ich einmal / Jahr die Völkerzahlen an das Finanzamt melden. Solange ich unter 30 Völker (die zahle kennen wir ja schon) bleibe, ist alles supi.
Die Auskunft hat mir das Finanzamt Warendorf heute erteilt. Die gesetzlichen Anforderungen an eine Rechnung müssen aber eingehalten werden. Ich habe hier ein mulmiges Gefühl, wenn ich Steuer ausweise und diese nicht abführe.
Gruß
Frank