Hallo Leute,
mich beschäftigt die Frage, ob ich als Imker -13a ESTG- Kassenaufzeichnungen führen muß.
Der Sinn des Gesetzes ist ja eigentlich, die Buchführung möglichst einfach zu halten.
Muß ich meine (Bar)Einnahmen aufzeichnen oder ist das durch die fehlende Buchführungspflicht überflüssig ?
Muß ich die Einnahmen -wie auch immer- dokumentieren, wenn ich pauschal besteuert werde ?
Vielen Dank im Voraus..