Ameisensäure technisch oder ad „Ad us. vet.“
Medikamente für Tiere müssen laut Arzneimittegesetz als solche gekennzeichnet sein. Viele Tierarzneimittel sind deshalb mit dem Zusatz „Ad us. vet.“, „ad usum veterinarium“, „zum tierarzneilichen Gebrauch“ versehen.
Und nur dieses Medikament ist erlaubt.
Im Grunde nimmt ein Apotheker 100% Ameisensäure und mischt diese Säure mit gereinigtem „aqua destillata“ (Destilliertes Wasser) auf 60% herunter.
Destilliertes Wasser ist weitgehend frei von Salzen, organischen Stoffen und Mikroorganismen.
Und dann wird der Bien mit diesem Dunstgemisch in Kontakt gebracht damit die Milben sterben.
Die Bienen tragen aber auch regelmäßig Wasser zum Beispiel aus einer Pfütze in die Bruträume. Steigt dann noch die Luftfeuchtigkeit im Bienenstock durch Regen oder äußerliche Witterungseinflüsse mit anderem verunreinigtem Wasser, kann es sein, dass die Dunstmischung der Säure zur technischen Säure generiert.
Frage an den Arzt oder Apotheker:
Wer macht sich dann strafbar?