Dies ist ein Aufruf!
Falls eine Kasse Mindestbeiträge erhebt, gebt eine Völkerzahl an, die diesem Mindestbetrag entspricht. Anderfalls zahlt Ihr nur die Verwaltung ohne jeden Leistungsanspruch. Die Meldung läßt diese Möglichkeit ausdrücklich zu, da zukünftig geplante Völker gleich bei der Jahresmeldung mit gemeldet werden können.
In Sachsen mit der geänderten Meldepraxis, fügt Ihr damit auch niemandem einen Schaden zu, denn Ausgaben werden umgelegt - Mindestbeiträge nicht.