Es ist mitnichten so, dass erkannt = erkannt ist. Es gibt durchaus auch Beweiserhebungs- und verwertungsverbote. Die dann nach sich ziehen, dass das Beweismittel eben nicht verwendet werden darf. Man lese sich nur mal in die Dashcam-Problematik ein.
Edit:
Grundsätzlich kann man nicht einfach öffentliche Bereiche filmen. Auch in nichtöffentlichen Bereichen gilt es einiges zu berücksichtigen. Ich empfehle nachzulesen: Orientierungshilfe Videoüberwachung Oder mal nach dem Urteil des EuGH suchen, das sich mit dem Mann in Tschechien befasst: DLF - bezieht sich darauf.