Und wieder
sind wir bei dem bei mir so beliebten Thema: " Was kann ich wie tun, um Grundsätzliches zu umgehen, Vorschriften zu brechen, ohne dabei selbst richtig bestraft zu werden. Was darf ich verbrechen, was aus Faulheit oder Geldmangel nicht verfolgt oder bestraft wird oder wo ich mich mit Hilfe meines Lieblingsanwaltes herauswinden kann. Bravo, jetzt ist mein Kreislauf wieder da, Adrenalin check, jetzt kanns los gehn. Wo ist ein Klitschko, wenn man ihn mal braucht?
Viele Grüße
Wolfgang
Auflagen für Bayerisches Honigglas?
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Ich frage mich, warum willst du ein geschütztes Glas, wenn du dich nicht an die Vorgaben halten willst. Mache deinen bayrischen Honig in einem nicht geschützten Glas. Es gibt da viele Alternativen. Es muss nicht das ach so beliebte Glas mit dem goldenen Deckel sein. Wenn der DIB und die bayrischen Imkerverbände nicht gegen Missbrauch einschreiten, ist das auch sicher mit dem geringen Streitwert, der allgemeinen Rufschädigung und der Hoffnung auf Besserung des Täters zu begründen. Die Gurkenindustrie geht auch nicht gegen Imker vor, welche ihre geschützten Gläser verwenden. Warum willst das aufgebaute Vertrauen in dieses Glas benutzen ohne dahinter zu stehen. Mir kommt das irgendwie als Querulantentum vor.
Remstalimker
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Tja Bienenklöniggibmirhonig,
wer fragt wie ich, um dann entscheiden zu können, umgeht weder Vorschriften noch begeht er Verbrechen, ich hoffe, du erkennst das an.
Ich hätte auch gern eine ideale Welt, doch leider leben wir in einer evolutionären Welt und da überlebe nicht die braven, sondern die geschickteren, beweglicheren oder stärkeren. Schon der Handel, also auch der Honigverkauf ist eine Art des Übertölpelns des Gegenübers, denn das soll ja möglichst viel dafür bezahlen, schon mal darüber nachgedacht? In einer idealen Welt würdest du den Honig verschenken!Remstalimker:
IST es denn geschützt? Ich kann dazu nichts finden, deswegen meine Frage!
Ich will eben KEIN Vertrauen missbrauchen, mein Honig ist Bayerisch, mein Etikett auch und ich frage doch nur, ob ein Honig bayerisch wird, weil er hier gesammelt oder weil er - wie viele andere Lebensmittel auch - seinen Regionalitätsbezug eher vom Verarbeiter/Abfüller erhält!
Bisher kommen hier nur Bedenken, aber keine Belege. -
Warum willst du dir ein fremdes Fell anziehen. Muss man alles verbieten um vor Missbrauch zu schützen? Es würde dir auch nicht gefallen, wenn ich dein Logo nachmachen würde und Freisinger Honig nach "hornet" verkaufen würde. Lese noch einmal meinen letzten Satz. Findest du dich?
Remstalimker -
Warum willst du dir ein fremdes Fell anziehen. Muss man alles verbieten um vor Missbrauch zu schützen?
Um etwas missbrauchen zu können, muss es erst mal geregelt/geschützt sein, danach habe ich gefragt, aber nach wie vor keine Belege, nur Vermutungen und Spekulationen dafür erhalten.Du fragst nach dem Warum.
Zwei Gründe: 1) Den meisten Honig kann ich sicher im Bayerischen Glas verkaufen, da er alle hier vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt, die Frage mit dem eigenen Etikett mal außen vorgelassen. Aber wenn es möglich ist, kleinere Mengen exbayerischen Honig im selben Glas abzufüllen, ist es erheblich einfacher als zwei Gläsertypen zu führen. Und wenn die Regelungen das zulassen, WARUM NICHT?
Warum eigentlich antworten hier so viele, die die erwünschte Antwort selbst gar nicht kennen, aber stattdessen schon meine Frage in Frage stellen?2) wenn zuviele Leute sich nicht an eine - eventuelle bestehende Regelung - halten, geraten die Braven ins Hintertreffen. Ich möchte das für mich nicht. Da es Indizien dafür gibt, dass dem so ist FRAGE ich, weil ich ja eigentlich brav bin.
Und da schließt sich der Kreis: Es fehlen nach wie vor die Belege.
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Um etwas missbrauchen zu können, muss es erst mal geregelt/geschützt sein, danach habe ich gefragt, aber nach wie vor keine Belege, nur Vermutungen und Spekulationen dafür erhalten....
Und da schließt sich der Kreis: Es fehlen nach wie vor die Belege.Hallo Hornisse,
du machst es dir aber auch immer schwer. Es ist ja schön, dass du das Forum für kompetent genug hältst deine Frage ausreichend zu beantworten. Wenn es aber um rechtliche DInge geht - das ist hier der Fall, so mit Nutzungsrechten, Warenzeichenrecht etc. - wäre es doch eine gute Idee, den zu fragen, der das Recht geformt hat, respektive hier den VBB. Du hättest dir ellenlange Beiträge gespart und erhälst auch keine Antworten von Leute die gar nicht richtig bescheid wissen. Falsch gefragt - falsche Antwort. Und wenn da halt nix online steht, dann foniere, faxe, oder briefe. Für alles andere sind wir hier natürlich der erste Ansprechpartner, ist doch klar
Gruß
Reiner -
Hi Immenreiner,
du hast schon recht, und habe dort schon angefragt. Aber zuvor hoffte ich ja auf Hinweise auf Dokumentation, weil ich den Verdacht hatte, mich nur zum Finden zu dumm anzustellen. Wer so eine Dokumentation kennt, braucht sie ja nur zu verlinken, nicht selbst kompetent erklären zu können. Das wäre schneller gegangen, konnte ja zuvor noch nicht wissen, dass wohl tatsächlich nix zu finden ist.
Was wiederum eine ganz schwache Leistung des VBB wäre, wenn er wirklich das Glas schützen hat lassen.
Selbst schuld! Ich, weil ich lange rumgefragt habe und der VBB wenn er was schützt es aber gar nicht kann! -
Hallo Reiner,
Zitatwäre es doch eine gute Idee, den zu fragen, der das Recht geformt hat, respektive hier den VBB.
das will er wohl nicht, denn die Gefahr, dass sie ihm einen Riegel vorschieben ist nicht von der Hand zu weisen. Allerdings der Bekanntheitsgrad dieses Glases ist nicht hoch. Googelt man, dann erscheint nur das DIB-Glas.
Gruß
Herbert -
das will er wohl nicht,
Hornet hat doch mindestens zweimal geschrieben, dass er dort bereits angefragt hat! -
wiederum eine ganz schwache Leistung des VBB
Das gehört irgendwie zusammen ...
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Hallo Reiner, das will er wohl nicht, denn die Gefahr, dass sie ihm einen Riegel vorschieben ist nicht von der Hand zu weisen.
Wenn ich diese Angst hätte, hätte ich garantiert weder hier noch beim VBB gefragt sondern einfach gemacht oder es gelassen!
Aber gelernt habe ich wieder: Wer lang fragt, geht lang irr!
Die Braven Frager sind die Dummen und die, die einfach das Glas verwenden wie es ihnen passt ohne lang herumzufragen sind die Klugen.Traurig nur, dass man sich hier als Frager auch noch verteidigen muss, aber, gelernt ist gelernt, Fragen ist manchmal eben doch nicht klüger.
So aber entstehen genau die Strukturen, die Bienenköniggibmirhonig weiter oben so sehr in Wallung bringen!
Selbst schuld, muss ich da schon wieder sagen!
Ich verlasse hiermit den Irrweg!Gruß
hornet -
hornet
Lass dich nicht beirren, du machst das völlig richtig.
Ich fürchte nur, dass du keine befriedigende, klare Aussage bekommst.
Genauso wenig, wie man in Internet recherchieren kann, dass das D.I.B Glas auch ohne Gewährstreifen zu verwenden sei. -
Boah, schon 26 Beiträge,
selber rund 80 Zeilen dazu niederschrieben und bereits an Ort und Stelle nachgefragt.Ich würd`s mal lassen,
rausgehen in die Sonne
und die Antwort desjenigen abwarten, der das am besten beantworten kann.Hier anscheinend keiner.
Lesen auch nicht richtigMarion
die jetzt weg ist, in der Sonne
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Mit diesen Gläsern (DIB und VBB) interpretiere ich als juristischer Laie die Sache (nur für mich persönlich) so:
Das Design des Glases ist geschützt. Allein schon durch das Urheberrecht. Ich darf das Glas an sich nicht kopieren = selbst mit diesem Relief gießen lassen und dann verkaufen.
Wenn ich allerdings ein fertig produziertes, lizensiertes Glas kaufe, darf ich damit grundsätzlich machen was ich will. Ich kann Honig, Gurken, oder Soleier einfüllen. Das Glas ist mein Eigentum und wurde unter Lizenz des Inhabers hergestellt.
Der Lizenzgeber kann mir nicht vorschreiben, was ich damit machen darf. Senseo darf mir auch nicht vorschreiben, dass ich nur Senseo-Pads damit brühen darf. Ich darf aus einem Coca Cola Glas auch Pepsi Cola trinken.Ich sehe aber sehr wohl ein Problem, wenn man ein Zeichen eines Verbandes nutzt, in dem man nicht Mitglied ist. Das wäre eine Verbrauchertäuschung, oder gar Betrug?
Immerhin geht der Käufer davon aus, dass ein Honig, der mit dem VBB Zeichen gekennzeichnet ist, von einem Mitglied dieses Verbandes stammt.-Außerdem ist auf dem bayerischen Glas die Wortmarke geprägt. Das bedeutet, dass der Käufer davon ausgeht, dass der Inhalt den Anforderungen an den Honig dieser Marke erfüllen wird. Honig aus Hessen ist darin eine Verbrauchertäuschung.
-Auf meinem einzigen DIB Glas (ich weiß nicht wie alt das mir vorliegende Glas schon ist) ist die exakte Wortmarke nicht geprägt. Ich kann (könnte) darin also auch Soleier verkaufen - WENN ich Mitglied im DIB bin.
-In Verbindung mit dem Deckel oder Etikett wird das ganze wieder zu einem markenrechlich geschützten Produkt. Ohne Lizenz, kein Verkauf.Ich bin Mitglied in beiden Verbänden und nutze übrigens keines der Gläser.
Habe ich bei meinem Beitritt irgendwas unterschrieben, dass ich das Glas nur mit dem Etikett zusammen nutzen darf? Ist das vielleicht in der Satzung geregelt?Ich würde/werde es daher lieber lassen. Sicher bin ich mir aber, dass Soleier in meinem alten DIB Glas rechtlich ok wären.
Und jetzt zerreißt mich.
OT:
Was ich mich nun aber frage:
Darf eine Kneipe Getränke in Gläsern anderer Getränkehersteller servieren? Pepsi auf der Karte, Pepsi bestellt, Pepsi serviert - allerdings im Coca Cola Glas? -
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