Hallo allerseits,
heute erhielt ich Post vom Veterinäramt mit der Aufforderung nach § 1a Bienenseuchenverordnung, ein Formblatt zu meinem Bienenbestand mit Völkerzahl und genauem Standort auszufüllen. Da frage ich mich natürlich als erstes: wie kommen die überhaupt auf mich? Hat mich da ein lieber Imkerfreund, möglicherweise aus dem Carnicabereich, angezeigt?
Als zweites frage ich mich: gilt die Pflicht überhaupt für mich? In dem Paragraphen heißt es:
Zitat§ 1a
Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen. Die zuständige Behörde erfasst die angezeigten Bienenhaltungen unter Erteilung einer Registernummer und legt hierüber ein Register an. Die Registernummer ist zwölfstellig und wird aus der für die Gemeinde der Bienenhaltung vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet.
Wer mich kennt weiß, dass ich seit 1979 Imker bin und seit 28 Jahren keinen weiteren Stand errichtet habe? Muss ich den Wisch ausfüllen? Laut Gesetzestext kann das für mich gar nicht gelten.
Oder wird hier unter dem Deckmäntelchen der Bienengesundheit still und heimlich die Imkerschaft +überwacht? Eventuell sgar anders denkende? Wer hat alles Zugriff auf die Daten? Etwa Landesverbände? Zuchtverbände? Carnica-Obere?
Über Eure Erfahrungen würde ich mich sehr freuen.
Gruß
KME