Besitzanspruch wirksam anmelden

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  • Moin,


    ein Schafhalter im Nebendorf hat mir erzählt, daß er ein Schaf eingebüßt habe beim Treiben von Weide zu Weide. Es seie ausgebüxt und er konnte es nicht wieder einkriegen, ohne zu riskieren, daß auch die andern sich davon stehlen. Später habe er es nicht wiederfinden können und sich damit abgefunden, daß es zur Beute eines Wolfes oder zu einem Verkehrsopfer geworden sei. Er hat dennoch allen im Dorfe erzählt, daß ihm ein Schaf fehlt - ein auffälliger Mischling.


    Gestern kam er zu mir - ratsuchend. Er hat bei seinem Nachbarn in dessen Hüte-Schafherde sein Schaf mit zwei Lämmern seines Bockes gesehen. Es seie sehr sicher, den es sind auffällig gezeichnete Kammerun/Wiltshire-Mixe mit einem Wiltshire Bock belegt in Mitten einer bewollten Herde.


    Ich habe ihm geraten, sofort das Gespräch zu suchen und sich für das Einfangen zu bedanken und die Mutter und die Lämmer herrausrücken zu lassen und ich finde es reichlich frech, sich Schafe hochzuziehen und nicht nach dem Eigentümer zu suchen.


    Was würdet Ihr tun bzw. Geraten haben? Son Schaf ist schnell geschlachtet. Besser gleich die Polizei einbinden?

    Mit vielen freundlichen Grüßen
    Henry Seifert (Honig-Bienen-Kurse-Gutachten)
    Faulbrutsanierer, Königinnenverschicker, Schwarmfänger, Bienenretter, Streitschlichter, Kunstschwarmkehrer, Belegstellenwirt, Imkerpate, Probennehmer, Schadenschätzer, Ablegerbilder

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  • Von Königinnen wird verlangt, dass sie eindeutig gezeichnet sein sollen im Sinne von markiert.
    Was ist also mit Marke?
    Bei so ner auffälligen Zeichnung alternativ: Fotos von den Eigenen machen, die sie eindeutig als die Eigenen ausweisen? Zeugen?

    "Wer die Leidenschaft als Jugendsünde abtut, degradiert die Vernunft zur Alterserscheinung".
    Hans Kasper

  • Die Schafe tragen wohl jetzt Marken des Nachbarn. Marken sind ja problemlos zu wechseln und ins alte Loch zu setzen. Sogar neu setzen kann man alte Marken.

    Mit vielen freundlichen Grüßen
    Henry Seifert (Honig-Bienen-Kurse-Gutachten)
    Faulbrutsanierer, Königinnenverschicker, Schwarmfänger, Bienenretter, Streitschlichter, Kunstschwarmkehrer, Belegstellenwirt, Imkerpate, Probennehmer, Schadenschätzer, Ablegerbilder

  • Hat er einen Zeugen (außerhalb familärer Bindung) der das Schaf identifizieren könnte? Ich würde auch das Gespräch suchen. Leider ist davon auszugehen, dass wenn der Nachbar die Stirn bietet, ein gesuchtes Schaf "umzudeklarieren" man um eine Anzeige bei der Polizei nicht herumkommt. Kann man so aber auch thematisieren, sollte es im guten nicht gehen.
    LG Katrin

  • Bevor man Truppen in's Gefecht schickt, würde ich erst mal überlegen. Land und Schafe kann man nicht einfach umziehen und wenn ich den Rest meines Lebens dort verbringen muß, ist ein einigermaßen friedliches Nachbarschaftsverhältnis schon wichtig. Recht haben und Recht bekommen ist eben zweierlei, noch dazu bei der anscheinend recht dünnen Beweislage. Es ist und bleibt natürlich ärgerlich, aber wie er vorgeht muss der Schafbesitzer mit sich selbst ausmachen. Von außen kann man immer leicht Ratschläge erteilen, ob es richtig und hilfreich ist kann man vorher nie wissen.

    Grüße, Horst -- Wer nichts macht, kann nie etwas richtig machen. --

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  • Mein Vorgehen wäre wie bei Landgrenzen. Dort stecke ich dem Nachbarn Pflöcke hin und bitte ihn, die fortan zu beachten. Sollte er der Meinung sein, die Grenze wäre falsch ausgepflockt, dann würde ich die selbstverständlich vermessen lassen und die Kosten dem aufgeben, der mit seiner Grenzauffassung falsch lag. Bislang führte das immer dazu, daß meine Pflöcke nicht mehr umgeackert wurden und die Grenze so akzeptiert wurde, wie von mir behauptet. Zu einer Vermessung und damit der Erfahrung, wie die Kosten dann tatsächlich wieder zu erstreiten wären ist es bislang nicht gekommen.


    Hier wäre die "Vermessung" eine einfache Vaterschaftsuntersuchung, wie sie bei Abstammungskontrollen teuerer Zuchttiere durchaus üblich ist. Stammen die Lämmer vom Wiltshire-Bock ab und das Schaf selbst von seiner vorhandenen Mutter, wäre die Sachlage eindeutig. Zumindest die, daß es sich um das ausgebüxte Schaf handeln muß. Doch begründet das einen durchsetzbaren Herausgabeanspruch? Und was tun, wenn der Einkassierer sich gegen sowas verwahrt? Son Schaf ist in einer Hüteherde ja auch nicht einfach wegzufangen und zu bluten ...

    Mit vielen freundlichen Grüßen
    Henry Seifert (Honig-Bienen-Kurse-Gutachten)
    Faulbrutsanierer, Königinnenverschicker, Schwarmfänger, Bienenretter, Streitschlichter, Kunstschwarmkehrer, Belegstellenwirt, Imkerpate, Probennehmer, Schadenschätzer, Ablegerbilder

  • Hallo Henry,


    mit verlaub, ich sehe es etwas anders als vesteimker. Ist dem Nachbarn bekannt das Dein Bekannter die Schafe schon gesehen
    hat und er beläst es dabei, wird der Nachbar das nächste Mal noch dreister Vorgehen.
    In meinen Augen muß da einfach eingegriffen werden. Wir haben damit ganz gute Erfahrungen gemacht.



    Beispiele:
    Als wie das von uns gekaufte Haus bezogen hatten, mußten wir das mit einem Teil unserer Nachbarn auch machen. Da war der welcher meinte unser Mülleimer sei sein Mülleimer oder der andere meinte meine Hofzufahrt sei sein und ich konnte nur von der einen Seite der Straße auf meinen Parkplatz. Da heben rechtzeitige Gespräche gleich die Fronten geklärt ... heute kaufen die alle Honig bei uns ....
    Oder die WG, die im Nachbarhaus unserer Streuobstwiese eingezogen ist und meinte unser Obst wäre Ihr Obst, im Anschluß an eine direkte Ansprache haben wir Fruchtsaft und div. Marmeladen, Chutney aus unseren Obst bekommen.



    Hat der Nachbar die Schafe gefunden oder sind sie im zugelaufen, ohne das er dies an geeigneter Stelle gemeldet hat, ist das in meinem Rechtsverständnis eine Unterschlagung.



    rechtslexikon.net:
    Eine Unterschlagung begeht, wer sich eine fremde bewegliche Sache, die er in Besitz oder Gewahrsam hat, rechtswidrig zueignet.
    ....
    Das ist u. a. bei der so genannten Fundunterschlagung der Fall. Wer Fundsachen nicht wieder dem Berechtigten zukommen lässt, macht sich grundsätzlich strafbar und muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.



    Man sollte mit dem Nachbar das Gespräch suchen. Das würde ich in verschiedenen Eskalationsstufen führen, und dem Nachbar immer einen Ausweg ohne drastische Konsequenzen lassen. Gleich die große Keule auspacken ist sicher kontraproduktiv und zum Abschluß immer nochmal drüber schlafen (lassen).


    Wir haben hier in Hessen in jeder Gemeinde sogenannte Schiedsgerichte / Ortsgerichte die können zwar keine einseitigen Urteile fällen, aber doch als Moderatoren wirken. Vielleicht dort mal anfragen, hier sind sie kostenlos.



    Gruß
    der Bienen
    Knecht

    Aus der Übertreibung der Warnungen,
    ist die Unterschätzung der Realität geworden.

  • seht die Sache doch mal aus den Augen des Wanderschäfers:
    Ihr müßt mit Euren Tieren Euren Lebendsunterhalt fristen und habt so recht entspannte 12StundenTage, Urlaub und Wochenden gibt`s, wenn überhaupt, nur hin und wieder im Winter. Nun kommt Ihr zu Eurer Herde und was seht Ihr da?
    Ein fremdes Schaf!
    Bei größeren Tierzahlen bleibt leider die Romantik etwas auf der Strecke!
    Sorry schweife etwas ab.
    Also was denkt der Schäfer dann?
    Ein fremdes Schaf in der Herde könnte total verwurmt sein und diese auf die Herde übertragen, Herde entwurmen kostet hunderte Euro und ca. einen Arbeitstag. Das Schaf könnte aber auch zb. Läuse haben: Herde baden kostet auch locker nen Hunderter und, je nach Herdengröße, ein bis zwei Tage ne Schweinearbeit.
    Wenn das Schaf dann auch keine Ohrmarken hat ist es erstens sehr schwierig den Besitzer zufinden und außerdem kostet das bei ner Kontrolle derbe Strafe da ja ein Schaf der Herde keine Marken hatte. Das ein Schaf der Herde nur zugelaufen ist glaubt eh kein Kontrolleur. Ein fremdes Schaf macht also jede Menge Ärger. Da es ein kamerunmix ist (bitte nicht böse sein ist rein geschäftlich) ist es eh absolut nix wert. Solche Schafe nimmt der Viehhändler hier, wenn überhaupt für 30Euro mit.
    Ich bekomme mehrmals im Jahr solche Schafe von "Liebhabern" angeboten die dann doch gemerkt haben das Tiere auch Arbeit machen.
    Sorry aber solche eignen sich höchstens zum Barfen (am besten die Besitzer gleich mit).
    Fazit:
    denke mal der Schäfe hat das Schaf nicht geschlachtet oder an den Viehhändler verkauft da es tragend war, sollte er ihm Marken reingemacht haben dann höchstwarscheinlich um keinen Ärger zubekommen.
    Ich an der Stelle des Halters würde ne Kiste Honig nehmen und mein Schaf nebst Nachwuchs abholen und mich für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.
    Der Schäfer dürfte froh sein das Schaf los zusein.


    Sicher gibt es viele Idioten auf der Welt aber nicht alles ist immer zwingend böswillig gemeint.
    einen schönen Abend...
    Nur mal so ein paar Gedanken zur Sicht aus der Anderen Richtung.

  • Auchmal interessant - aus der anderen Sicht, ja.


    Jedoch

    ...allen im Dorfe erzählt......ein auffälliger Mischling.....bei seinem Nachbarn ...


    Da war der Nachbar wohl blind und taub? Und hat zumal dann keinen Blick für Schafe? Ist schon ein bißchen ungewöhnlich.


    Klären lässt sich das sicher nur im persönlichen Gespräch, ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt.

    "Wer die Leidenschaft als Jugendsünde abtut, degradiert die Vernunft zur Alterserscheinung".
    Hans Kasper

  • Na ich erst.

    Mit vielen freundlichen Grüßen
    Henry Seifert (Honig-Bienen-Kurse-Gutachten)
    Faulbrutsanierer, Königinnenverschicker, Schwarmfänger, Bienenretter, Streitschlichter, Kunstschwarmkehrer, Belegstellenwirt, Imkerpate, Probennehmer, Schadenschätzer, Ablegerbilder

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  • Also, wenn der Bekannte sich 100% sicher ist, muss das geklärt werden.
    Es bringt null Punkte bezüglich guter Nachbarschaft, wenn ich immer im Hinterkopf habe, mein Nachbar hat mich beklaut.


    Ich würd auch mal so rangehen: "Hallo, ich hab bei Dir in der Herde ein Schaf gesehen, das sieht genau so aus, wie das welches mir entlaufen ist. Erinnerst du Dich - ich hatte Dir davon erzählt. ..."


    MfG André

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