aber Atemarbeit wird um des Lüfters Tätigkeit leichter - keine Frage.
Und das spürt man ggf sofort...auch wenn Stalluft angeschlossen würde!
Hallo Marion,
ich hab son Teil noch rumstehen, kann es dann in eine Lehrzarge stellen und mich daneben legen und wohlfühlen. :Biene:
kann man also neben Dir auch schon mal nicht schlafen
Kann man doch, ich brauchs ja nicht mehr.
... mich daneben legen und wohlfühlen. :Biene:
Mußt Du nicht! Denke beim Atmen an Bienen und stelle den PEEP auf 5mbar ein und den CPAP auf 30. dann akquirierst Du mit jedem Atemzug paar Bläßchen mehr und am Ende des Tages bestehst Du nur noch aus Lunge ...
Pubige PC Lüfter erreichen übrigens statische Drücke von fast 2 mbar. Bessere noch darüber.
Moin Jakob,
... grins... das Patent soll er nicht nur behaupten, sondern vorzeigen
Das braucht er gar nicht tun, das steht hier zB: DE102012100225A1
für jeden öffentlich einsehbar.
genauso wie auch nur einen einzigen konkreten Fall von der behaupteten 50.000 €-Strafe. So eine Summe verdient keiner mit diesem Gerät, da wäre so eine Strafgebühr ja toll.
Die halte ich auch für ziemlich weit hergeholt, wie sowas genau geregelt wird weiß ich aber nicht
Und inhalieren würde ich nur, wovon ich den Inhalt und dessen Wirkung auf mich kenne. Also medizinisch klar bestimmte Inhalationen ... oder meine Pfeife.
Ich lasse die Pfeife weg, ansonsten sind wir beieinander.
Gruß Michael
[Patent] für jeden öffentlich einsehbar.
Ist das schon ein Patent?
Es gibt auch weitere Patentansprüche/-nummern:
DE202013000713U1 => https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=menu&content=treffer&action=pdf&docid=DE202013000713U1&Cl=3&Bi=1&Ab=1&De=2&Dr=4&Pts=&Pa=&We=&Sr=&Eam=&Cor=&Aa=&so=asc&sf=vn&firstdoc=1&NrFaxPages=7&pdfpage=1&xxxfull=1 Reimund Kaufmann (2013)
DE102012100225A1 => https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=menu&content=treffer&action=pdf&docid=DE102012100225A1&Cl=9&Bi=1&Ab=1&De=2&Dr=11&Pts=&Pa=&We=&Sr=&Eam=&Cor=&Aa=&so=asc&sf=vn&firstdoc=1&NrFaxPages=11&pdfpage=1&xxxfull=1 Hans Musch (2012)
DE102009048560A1 => https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?window=1&space=menu&content=treffer&action=pdf&docid=DE102009048560A1&Cl=4&Bi=1&Ab=1&De=2&Dr=5&Pts=&Pa=&We=&Sr=&Eam=&Cor=&Aa=&so=asc&sf=vn&firstdoc=4&NrFaxPages=5&pdfpage=1&xxxfull=1 Heinz Giegerich (2009)
... ja ... aber wurden die Patente denn auch erteilt?
... ja ... aber wurden die Patente denn auch erteilt?
und gab es das mit der Stockluft nicht auch schon vorher ? Sprich Allgemeingut und nicht schützenwert
Bis bald
Marcus
... ja ... aber wurden die Patente denn auch erteilt?
jetzt bin ich auch ein wenig
Der Titel des Dokuments ist "Offenlegungsschrift"
Das ist nach den Hinweisen aus dieser Seite noch kein Patent
Ob dies in der Zwischenzeit erteilt wurde habe ich leider auch noch nicht herausbekommen.
Tut mir leid, dass ich Verwirrung gestiftet habe.
Gruß
Michael
Aber einen richtigen PEEP bekkomste im intubierten, nicht selbstständig Atmenden hin, sonst eher nicht so. Und nicht mit'm Lüfterchen.
Aktive Selbstatmung und dichtschlie§ende Maske mit Unterstützung wär dan CPAP.
Indeed, das sagte ich ja bereits. Nichtsdestotrotz macht der Lüfter aus dem Gerät ein Beatmungsgerät im Sinne des MPG und hat damit bestimmte Anforderungen an die elektrische, mechanische Sicherheit etc zu erfüllen und ein langwieriges und teures Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Es handelt sich hier um ein Gerät zur Behandlung oder Linderung von Krankheiten, das durch elektrische Energie Gase in den Körper des Patienten verbringt. Ob das jetzt wie hier mit einem feinen Lufthauch geschieht, oder mit 180 ATÜ ist nicht relevant.
Es mag klugscheißerhaft erscheinen, aber wenn es eines Tages zu Problemen kommen sollte, weil ein "Patient" klagt, dass er zB seit der Therapie eine deutliche Verschlechterung der Beatmung festgestellt hat, dann kann der Imker ganz schön alt aussehen, wenn er ohne zugelassenem Produkt behandelt. Und glaubt mir, wenn manche Leute merken, dass sie irgendwo Geld rauspressen können, dann werden die ganz schön unangenehm!
Ich habe bis vor zwei Jahren als Püfer bei einem notified body gearbeitet und Medizinprodukte auf dem Weg zur Zulassung begleitet - oder eben durchfallen lassen.
Neuralgische Punkte könnten hier z.B. sein -Feuerschutzgehäuse nötig? -Vorhersehbarer Missbrauch? -Patientengefährdung in einem Fehlerfall (Gase bei Kabelbrand/Schmorbrand)? -IP Klassifizierung? -Tilt- Droptest usw.
Die Anforderungen der Norm prüft man nicht als Imker mal eben an der Werkbank. Als Betreiber hat man außerdem eine regelmäßig STK durchzuführen.
Ein Konformitätsbewertungsverfahren kann für dieses simple Teil locker mal über 10.000€ verschlingen. Daher ist die angedrohte 50k€ Strafe auch ohne weiteres realistisch.
Man könnte natürlich auch ein Lifestyleprodukt entwerfen, das nur dazu dient, den tollen Bienenduft zu riechen. Damit wäre die o.g. Prozedur umgangen!
Nur sobald es zur Behandlung oder Linderung von Krankheiten dient, ist eine Zulassung als Medizinprodukt unumgänglich.
Das sollte man beachten. Das ist keine Übertreibung.
Hans Musch hat sein Gerät überwiegend aus Holz gefertigt, dafür bekommt er nimmer ne Zulassung als Medizinprodukt! Seine "Beatmungsschläuche" sind auch keine medizinischen...Wer sowas bauen will, sollte nur echte Beatmungsschläuche verwenden, diese und die Maske müssen zu desinfizieren sein, gleichzeitig müssen Filter eingebaut werden, die das Einatmen von Bienen und auch kleineren Teilchen verhindern. Das ganze Teil muss hygienischen Ansprüchen genügen, da ist der andere Anbieter mit seinem Plasteteil schon besser!
Grüße
Schwarzgelb