Naja „Echter Deutscher Honig“ ist ja keine Werbung, sondern eine Marke.
Aber auch die Marke kann irreführend sein. Das UWG bezieht sich nicht nur auf Werbung sondern allgemein auf "unlautere geschäftliche Handlungen".
Naja „Echter Deutscher Honig“ ist ja keine Werbung, sondern eine Marke.
Aber auch die Marke kann irreführend sein. Das UWG bezieht sich nicht nur auf Werbung sondern allgemein auf "unlautere geschäftliche Handlungen".
Es ist so erlaubt, weil es so als Marke gesehen wird.
Heute bekämst du das so nicht mehr eingeführt.
Wie kommen alle in dei Hölle, das ist das Ende der Welt! Also was jetzt? Ich wollte mit meinem Einwand nicht den Himmel auf uns herabfallen lassen. In letzter Zeit ist wohl Alles recht kompliziert geworden. Besser, ich frag nicht mehr und wenn eines Tages das Sonderkommando vor meiner Tür steht ergebe ich mich und frage nach einem Platz in Landsberg.
Viele liebe Grüße und bleibt stabil
Wolfgang
Es wird echt Zeit für Frühling.
Hat noch jemand ein Etikett?
😂 Viele…
Honig-Etikett: Diese Angaben müssen drauf - bienen&natur (bienenundnatur.de)
Zitat
Eine Ausnahme ist der Begriff “Bienenhonig”. Laut Honigverordnung kann Honig nur von Honigbienen produziert werden. Die Bezeichnung “Bienenhonig” wäre also auch eine Selbstverständlichkeit, ist aber erlaubt.
Irritierend und fühlt sich falsch an, aber danke, wieder was gelernt.
Und nochmal mit Deutschem Honig.
Viele liebe Grüße und bleibt stabil
Wolfgang
😂 Viele…
Den Warnhinweis mit den Säuglingen lese ich zum ersten Mal. Oh je das gibt die nächste Juristereidiskussion, dafür gabs doch mal nen eigenen Faden, den findet ihr doch bestimmt alleine?
Das Design ist schön zweckmäßig und schlicht.
😂 Viele…
Den Warnhinweis mit den Säuglingen lese ich zum ersten Mal. Oh je das gibt die nächste Juristereidiskussion, dafür gabs doch mal nen eigenen Faden, den findet ihr doch bestimmt alleine?
Das Design ist schön zweckmäßig und schlicht.
Hab mir sagen lassen, gute Design ist nicht dann erreicht wenn man nichts mehr hinzfügen kann, sondern dann, wenn man nichts mehr weglassen kann. Wir haben versucht das umzusetzen. 😁
Was cool ist, wenn da zig verschiedene Gläser nebeneinander stehen, sticht das irgendwie immer wiedererkennbar heraus.
Vielleicht meine ich das nur, aber es gefällt mir immer noch sehr gut.
Alles anzeigen😂 Viele…
Den Warnhinweis mit den Säuglingen lese ich zum ersten Mal. Oh je das gibt die nächste Juristereidiskussion, dafür gabs doch mal nen eigenen Faden, den findet ihr doch bestimmt alleine?
Das Design ist schön zweckmäßig und schlicht.
Hab mir sagen lassen, gute Design ist nicht dann erreicht wenn man nichts mehr hinzfügen kann, sondern dann, wenn man nichts mehr weglassen kann. Wir haben versucht das umzusetzen. 😁
Was cool ist, wenn da zig verschiedene Gläser nebeneinander stehen, sticht das irgendwie immer wiedererkennbar heraus.
Vielleicht meine ich das nur, aber es gefällt mir immer noch sehr gut.
Stimme ich total zu. Gefallen mir die Etiketten!
Hier mein selbstgestaltetes Etikett (200x60mm)
Schöne, schlichte Etiketten. Weniger ist mehr, das finde ich gut.
Beim nächsten Druck das vielleicht auch auf Satzzeichen beziehen, da die Anführungszeichen deplatziert/falsch sind. `Mein Volk und ich wünschen guten Appetit ' wäre die korrekte Form.
Mit den Satzzeichen kommt das eher etwas ironisch rüber, so als sei dein Honig gar nicht lecker, was er aber mit Sicherheit ist.
Edit: Echter deutscher Honig ist meines Wissens ein eingetragenes Markenzeichen des DIB. Ich bin mir nicht sicher, ob du diese Wortkombination so verwenden darfst. Vielleicht weiß ja jemand hier mehr, andernfalls vielleicht selbst noch einmal schlau machen. Anderseits, wo kein Kläger, da kein Richter. Die Formulierung (mein Volk und ich) deutet zumindest auf keine allzu großen Absatzmengen hin.
Ja, das ist fast ganz richtig was Llecter anmerkt, auch wenn auch seine Aufführung falsch ist. Am besten ganz weglassen.
Viele liebe Grüße und bleibt stabil
Wolfgang
DIB MarkennutzungEchter deutscher Honig ist meines Wissens ein eingetragenes Markenzeichen des DIB. Ich bin mir nicht sicher, ob du diese Wortkombination so verwenden darfst. Vielleicht weiß ja jemand hier mehr, andernfalls vielleicht selbst noch einmal schlau machen. Anderseits, wo kein Kläger, da kein Richter. Die Formulierung (mein Volk und ich) deutet zumindest auf keine allzu großen Absatzmengen hin.
Bestandteil der Marke und daher geschützt, ausschließlich für Vermarktung im DIB Glas. Mit der Kläger/Richter Geschichte wäre ich vorsichtig. Kann schnell gehen.